Das Urlaubsgeld berechnen: Eine Orientierung gibt der Urlaubsgeldrechner
Wie hoch ist das zukünftige Urlaubsgeld? Eine mögliche Urlaubsprämie hilft bei der finanziellen Urlaubsplanung – besonders, wenn der genaue Betrag noch nicht feststeht. Mit einem Urlaubsgeldrechner im Internet erhalten Arbeitnehmer eine grobe Schätzung. Die Berechnung basiert in der Regel auf Angaben wie dem monatlichen Bruttogehalt, tariflichen Vereinbarungen und einem festen Prozentsatz, sofern dieser bekannt ist.
Diese Rechner sind einfach zu bedienen und liefern erste Orientierungswerte, die jedoch unverbindlich sind. Oft werden individuelle Regelungen, wie sie im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen, nicht berücksichtigt. Auch steuerliche Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge beeinflussen das Ergebnis. Es ist daher ratsam, die Personalabteilung oder den Arbeitsvertrag für genauere Informationen zu konsultieren.
Wie wird Urlaubsgeld versteuert?
Handelt es sich beim Urlaubszuschuss um eine steuerpflichtige Lohnart des Arbeitgebers oder ist Urlaubsgeld steuerfrei? Steuerrechtlich ist diese Zahlung ein „sonstiger Bezug“ und unterliegt entsprechend der Lohnsteuer, erfordert Sozialabgaben und im Zweifel kommt auch die Kirchensteuer zum Tragen. Der Arbeitgeberzuschuss wird zum Bruttogehalt des Mitarbeiters addiert und mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung versteuert. Die Lohnsteuer auf Urlaubsgeld entspricht der Versteuerung einer klassischen Gehaltszahlung.
Beispiel: Frau Hahn bekommt von ihrem Arbeitgeber jedes Jahr ein 13. Bruttogehalt in Höhe von 3.350 Euro gewährt. Die Zahlung gliedert sich in Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld auf und wird mit dem jeweiligen Monatsgehalt ausgezahlt. Frau Hahn ist kinderlos und wird gemäß Steuerklasse 1 versteuert. Auf das Junigehalt inklusive Urlaubsgeld fällt entsprechend eine Lohnsteuer in Höhe von 803 Euro an.
Ist Urlaubsgeld pfändbar?
Ja. Wenn ein Mitarbeiter mutwillig oder versehentlich wichtige Zahlungsverpflichtungen übersieht, kann es unter Umständen zu einer Lohnpfändung kommen. Der Arbeitgeber ist in diesem Fall verpflichtet, die Bezüge des Mitarbeiters zunächst zur Tilgung der Schulden zu nutzen. In diesem Fall ist eine Pfändung des Urlaubszuschusses möglich.
Anspruch auf Urlaubsgeld bei Kündigung: Berechnung orientiert sich an Vertragsbedingungen
Wie sieht es mit dem Anspruch auf Urlaubsgeld bei Krankheit und Kündigung aus? Haben Arbeitnehmer anteiliges Urlaubsgeld in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart bzw. gibt es eine anteilige Ausschüttung als betriebliche Übung, erhalten sie die Urlaubsprämie dementsprechend anteilig für die Dauer ihrer Beschäftigung im Unternehmen. Hat ein Mitarbeiter zum Beispiel Anspruch auf 2.400 Euro Urlaubsgeld im Jahr und kündigt zu Ende Juni, werden ihm 1.200 Euro mit dem Junigehalt ausgezahlt. Auch, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, etwa bei längerer Krankheit oder während der Elternzeit, ist (anteiliges) Urlaubsgeld weiterhin möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass dies in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag entsprechend vereinbart ist.
Übrigens: Eine Rückzahlung des Urlaubsgelds bei Kündigung ist nicht üblich. Ob der Urlaubszuschuss an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist – beispielsweise an einen auszahlungsrelevanten Stichtag, an dem der Mitarbeiter noch im Unternehmen beschäftigt sein muss, um Urlaubsgeld zu erhalten – regelt der Vertrag.
Urlaubsgeld in der Probezeit
Ein Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern regelmäßig ein 13. bzw. 14. Gehalt aus. Herr Müller hat erst vor 6 Wochen als Key Account Manager in der Firma gestartet. Er fragt seinen neuen Arbeitgeber, wie der Urlaubszuschuss in der Probezeit gehandhabt wird. Ab wann bekommt man Urlaubsgeld? Rein rechtlich gesehen ist der Anspruch von Herrn Müller identisch mit dem seiner Kollegen, die schon länger im Unternehmen beschäftigt sind. Die Probezeit selbst hat keine Auswirkungen auf einen Zahlungsanspruch.
Urlaubsgeld in der Elternzeit: Gibt es einen Anspruch?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer während der Elternzeit keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, da das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit ruht. Beim Urlaubsgeld handelt es sich meist um eine freiwillige Sonderzuwendung des Arbeitgebers oder es beruht auf tariflichen bzw. vertraglichen Regelungen. Deswegen hängt der Anspruch oftmals davon ab, ob eine anteilige Zahlung vereinbart ist. Ist das Urlaubsgeld im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt und wird auch für Zeiten ohne aktive Arbeit (z.B. längere Krankheit) gewährt, ist eine Auszahlung während der Elternzeit unter Umständen möglich. Es empfiehlt sich daher, die jeweiligen Vertragsbedingungen zu konsultieren oder die zuständige Personalabteilung zu fragen, um Klarheit zu bekommen.
Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld: Unterschiede und Gemeinsamkeiten
Sowohl Urlaubs- als auch Weihnachtsgeld sind Sonderzahlungen des Arbeitgebers. Meistens gewähren sie diese freiwillig – es sei denn, sie sind ausdrücklich im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Doch was ist mehr: Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld? In der Praxis variiert das stark von Unternehmen zu Unternehmen. Da Weihnachtsgeld als eine Art „jährliche Sonderzahlung“ dient, während Urlaubsgeld eher als Zuschuss für Urlaubskosten gedacht ist, ist Weihnachtsgeld oft etwas höher.