Bedeutung und Definition

Gratifikation

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So belohnen Sie Ihr Personal und binden es langfristig ans Unternehmen

Gratifikationen sind mehr als nur ein finanzieller Bonus: Sie sind ein Ausdruck von Anerkennung für herausragende Leistungen und Treue. Besonders als Zeichen der Wertschätzung ist die Gratifikation von Bedeutung für die Betriebsloyalität. Doch besonders für Human-Resources-Mitarbeiter gibt es einige Fragen zu beantworten: Welche Gratifikationsmöglichkeiten gibt es? Wann besteht ein Anspruch auf diese Sonderzuwendung? Und wie sind Gratifikationen rechtlich geregelt?

Was ist eine Gratifikation? – Definition

Gratifikationen (auch Sondergratifikation) sind freiwillige Sonderzuwendungen, die Arbeitgeber ihren Angestellten einmalig als Anerkennung für geleistete Dienste gewähren. Grundsätzlich handelt es sich hier um zusätzliche Sonderzahlungen des Arbeitgebers zum regulären Gehalt. Neben der finanziellen Belohnung gibt es auch Gratifikationen in der Form von Sachleistungen.

Welche Gratifikationen gibt es?

Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten, erbrachte Leistungen zu belohnen. Grundsätzlich gibt es 2 Arten von Gratifikationen:

  1. Finanzielle Zuwendungen in Form von Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.
  2. Sachleistungen wie Firmenwagen, Gutscheine und Rabatte.
Die Gratifikation hat große Bedeutung, um Leistung und Loyalität von Mitarbeitern zu würdigen

Wann besteht ein Anspruch auf eine Gratifikation?

Es gibt viele Anlässe für Gratifikationen. Besonders häufig begründen Unternehmen die Sonderzuwendung wie folgt:

  • Finanzielle Belohnung für geleistete Arbeit.
  • Auszeichnung, etwa für lange Betriebszugehörigkeit.
  • Finanzielle Belohnung für bestimmte Anlässe, wie ein Firmenjubiläum oder Weihnachten.

Einen Anspruch auf Sonderzuwendungen haben Mitarbeiter jedoch nicht. Denn die Gratifikation ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Demnach bestimmt der Arbeitgeber, wer eine Gratifikation erhält und ob es überhaupt eine gibt.

Ein rechtlicher Anspruch auf Gratifikationen besteht allerdings nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Vereinbarung. Laut Arbeitsrecht besteht zudem in Sonderfällen ein Anspruch auf eine Gratifikation:

  1. Gewährt ein Unternehmen mindestens dreimal eine Sonderzahlung vorbehaltlos, gilt das als betriebliche Übung bzw. Betriebsübung.
  2. Erhält der Großteil der Belegschaft eine Gratifikation, greift das Gleichbehandlungsgesetz.

Hinweis: Grundsätzlich haben Unternehmen das Recht, Mitarbeitende von Gratifikationen auszuschließen. Zum Beispiel bei Kündigungen, hohen Fehlzeitquoten oder kurzer Betriebszugehörigkeit.

Gratifikationen im Arbeitsrecht: So sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf der sicheren Seite

Für Mitarbeiter gibt es grundsätzlich keinen gesetzlich geregelten Anspruch auf Gratifikationen. Daher empfiehlt es sich für sie, Sonderzuwendungen schon vorher vertraglich zu regeln. Generell gibt es dafür 3 Möglichkeiten:

  1. Arbeitsvertrag
  2. Tarifvertrag
  3. Betriebsvereinbarung

Um zu vermeiden, dass eine freiwillige Sonderzuwendung bindend wird, müssen Unternehmen darauf achten, den rechtlichen Vorgaben zu folgen. Der Vertrag muss explizit beschreiben, dass…

  • …die Gratifikation freiwillig ist (Freiwilligkeitsvorbehalt).
  • …die Zahlung einer Gratifikation ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt.
  • …wiederholte Zahlungen keinen Rechtsanspruch begründen.

Durch die vertragliche Absicherung hält sich das Unternehmen vor, jedes Jahr neu darüber zu entscheiden, ob es eine Gratifikation gibt, wer diese erhält und wie hoch sie ausfällt.

Hinweis: § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schreibt vor, dass jegliche Absprachen transparent und verständlich formuliert sind. Ein bindender Anspruch auf Gratifikation entfällt lediglich durch einen Abänderungsvertrag oder eine Änderungskündigung.

Steigt die Gratifikation bei längerer Betriebszugehörigkeit?

Die Staffelung und Kriterien einer Gratifikation liegen im Ermessen des Arbeitgebers. Grundsätzlich steigt der Betrag einer Gratifikation mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Ein Beispiel zur Berechnung der Höhe der Gratifikation nach Betriebszugehörigkeit:

  • 6 Monate → 25 % des Monatsgehalts
  • 12 Monate → 35 % des Monatsgehalts
  • 24 Monate → 45 % des Monatsgehalts
  • 36 Monate → 55 % des Monatsgehalts
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Gratifikationen an Weihnachten

Weihnachten ist ideal, um Gratifikationen zu gewähren. Diese besonders beliebte Form der Sonderzahlung bezeichnen Arbeitnehmer oft auch als 13. Gehalt oder Weihnachtsgeld. Das ist jedoch nicht richtig – diese Begriffe werden meist verwechselt.

Ist das 13. Gehalt eine Gratifikation?

Das 13. Gehalt ist im Grunde keine Gratifikation und auch kein Weihnachtsgeld. Das liegt daran, dass das 13. Gehalt weder Rückzahlungsvorbehalte noch Bedingungen hat. Es ist ein abgesprochener Gehaltsbestandteil und somit Teil des Einkommens. Selbst bei vorzeitiger Kündigung wird das 13. Gehalt anteilig gewährt.

Was ist eine Weihnachtsgratifikation? – Unterschied zu Weihnachtsgeld und 13. Gehalt

Der Unterschied zwischen Weihnachtsgratifikation, Weihnachtsgeld und dem 13. Gehalt liegt in der Natur und Absicht der Auszahlung. In der Regel ist das Weihnachtsgeld ein vertraglich gesicherter Gehaltsbestandteil, ähnlich wie das 13. Gehalt.

Die Weihnachtsgratifikation hingegen ist eine zusätzliche Zuwendung, die als freiwillige Belohnung für geleistete Dienste dient. Dementsprechend gibt es die Weihnachtsgratifikation auch als Sachleistung.

Weihnachtsgratifikationen unterscheiden sich ebenfalls vom Weihnachtsgehalt und dem 13. Gehalt, da sie leistungsabhängig sind. Die Belohnung hängt also von der erbrachten Leistung des Angestellten ab. Aber nicht nur das, auch die Situation des Unternehmens entscheidet über die Art und Höhe der Weihnachtsgratifikation.

Bonus vs. Gratifikation: Das sind die 6 wichtigsten Unterschiede

Prämien oder Bonuszahlungen sind keine Gratifikationen. Denn Boni und Prämien sind an eine konkret definierte und zu erbringende Leistung geknüpft. Neben der persönlichen Zielvereinbarung gibt es folgende Unterschiede:

Kriterium Gratifikation Bonus/Prämie
Definition und Zweck Anerkennung für Betriebstreue oder Belohnung für das Team Leistungsabhängig, Anreiz für individuelle oder teambasierte Ziele
Auszahlungsgrundlage Unabhängig von individueller Leistung oder zu festen Anlässen Basierend auf spezifischen Leistungszielen oder dem Unternehmenserfolg
Vertragliche Regelung Oft freiwillig und nicht vertraglich garantiert Häufig Teil des Vertrags mit festgelegten Auszahlungsbedingungen
Regelmäßigkeit und Vorhersehbarkeit Regelmäßig zu bestimmten Anlässen bei variabler Höhe An konkrete Leistungskriterien geknüpft und dabei zum Teil vorhersehbar
Steuerliche Behandlung Variiert, abhängig von Regelungen und Beträgen Basiert auf festen Beträgen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Verfolgtes Unternehmensziel Erhöhung Mitarbeiterzufriedenheit und -motivation Belohnung spezifischer Leistungen und Erfolge

Sind Gratifikationen steuerfrei?

Gratifikationen für Unternehmen und Mitarbeitende sind in der Regel nicht steuerfrei. Als finanzielle Zuwendungen erhöhen sie das Gehalt und sind demnach steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Einmalige Sonderzahlungen sind als „sonstige Bezüge“ aufzuführen. Für die Lohnbuchhaltung müssen Unternehmen zunächst die Lohnsteuer auf das reguläre Jahresgehalt berechnen, gefolgt vom Jahresgehalt inklusive Gratifikation. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf die finanzielle Zuwendung. Die Lohnsteuer für fortlaufende Gratifikationen ist mit der monatlichen Lohnabrechnung verrechnet.

Natürlich gibt es auch steuerfreie Gratifikationen. Für geldwerte Vorteile wie Sachbezüge gilt ein Freibetrag von 50 Euro pro Monat (früher 44 Euro). Bei Sachzuwendungen für Firmenjubiläen liegt der steuerliche Freibetrag bei 110 Euro.

Steuerfreie und geldwerte Gratifikationen: 15 Alternativen für Unternehmen

Sachzuwendungen werden als Gratifikation immer beliebter werden. Viele von ihnen sind bis zu einer Freigrenze zudem steuerfrei, was Betrieben besonders entgegenkommt.

15 alternative Gratifikationen:

  1. Laptops, Smartphones und andere technische Geräte
  2. Tankgutscheine (steuerfrei bis zu einer Freigrenze von 50 Euro monatlich)
  3. Freibetrag für das Laden von E-Autos
  4. Zusätzliche Urlaubstage
  5. Firmenwagen
  6. Gutscheine (Events, Restaurants oder Supermärkte)
  7. ÖPNV-Ticket, bzw. Fahrtkostenübernahme
  8. Rabatt, z.B. für Flüge oder Hotels (bis zu 1.080 Euro)
  9. Sportangebote, z.B. kostenlose Yogastunden oder Personal-Training
  10. Massagen
  11. Kostenlose Mahlzeiten
  12. Kostenlose Getränke und Snacks im Unternehmen
  13. Möglichkeiten zur Wertanlage
  14. Geschenke wie Bücher und Gadgets
  15. Auszeichnungen, Preise und Ehrungen

Achtung: Nicht jedes dieser Beispiele ist vollkommen steuerfrei.

Rückzahlung, Kündigung und Kürzung: Sonderfälle bei Gratifikationen

Grundsätzlich ist es nicht möglich, bereits gezahlte Gratifikationen zurückzufordern. Jedoch ist es zulässig, zusätzliche Zuwendungen an Bedingungen sowie Rückzahlungsklauseln zu binden.

Gratifikation bei einer Kündigung: Diese Regeln zur Rückzahlung gelten

Bei einer Kündigung darf ein Unternehmen kürzlich ausgezahlte Gratifikationen zurückfordern. Dafür bedarf es jedoch einer ausdrücklichen Rückzahlungsklausel, die nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt.

Ohne Rückzahlungsklausel kommt es auf die Art der Gratifikation an. So verfällt nach der Kündigung der Anspruch auf Sonderzuwendungen für Betriebstreue. Belohnt die Gratifikation jedoch eine besondere Arbeitsleistung, müssen Unternehmen zumindest anteilig zahlen.

Hinweis: Forderungen zur Rückzahlung der Gratifikation sind generell unzulässig, wenn die Sonderzahlung unter 100 Euro beträgt oder wenn die Kündigung nach dem 30. Juni des Folgejahres der Auszahlung eintritt.

Darf das Unternehmen Gratifikationen kürzen?

Unternehmen dürfen die Gratifikation kürzen. Eine Kündigung oder zu hohe Fehlzeit berechtigt zur Kürzung von Zuwendungen. Dafür müssen die Ausfallzeiten den Entgeltfortzahlungszeitraum überschreiten. Das gilt für Krankheitstage und Elternzeit.

Bedingungen für die Kürzung finden sich ebenfalls im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsverordnung. Ist dies nicht der Fall, zählt auch hier die Art der Gratifikation. Sonderzuwendungen für besondere Leistungen lassen sich nur anteilig kürzen. Gratifikationen für lange Betriebszugehörigkeit können nicht gekürzt werden.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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