Definition und Ansprüche

Wegeunfall

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Wegeunfall: Definition

Ob im Berufsleben oder in der Freizeit: Unfälle sind immer unangenehm. Im Arbeitskontext ist häufig von einem sogenannten Wegeunfall die Rede. Doch was ist ein Wegeunfall? Wegeunfälle sind Unfälle, die auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der beruflichen Tätigkeit passieren, laut dem Siebten Buch des Sozialgesetzbuches also ein Arbeitsunfall.

Sie werden jedoch rechtlich nur als Arbeitsunfall anerkannt, sofern der Arbeitnehmer auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeitsstätte keine Umwege aus privaten Gründen macht. In jedem Fall gilt: Wegeunfälle sind meldepflichtig. Zuständigkeitstechnisch fallen unter den Schutz der Berufsgenossenschaften, die – neben den Unfallkassen – Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind.

Ein Wegeunfall ist ein Unfall, der auf dem direkten Weg zur Arbeit oder von der beruflichen Tätigkeit passiert.

Ausnahme: Diese Umwege sind versichert

Obwohl grundsätzlich nur der direkte Arbeitsweg versichert ist, erkennt der Gesetzgeber bestimmte Ausnahmen an, bei denen auch Umwege unter den Versicherungsschutz fallen:

  • Umwege, die ein Arbeitnehmer in Kauf nimmt, um Kinder an einen Ort zu bringen, an dem sie während der Arbeitszeit betreut sind
  • Unvermeidbare Umwege aufgrund von Fahrgemeinschaften mit anderen Berufstätigen oder Versicherten
  • Umleitungen, die durch besondere Verkehrsverhältnisse wie Staus notwendig werden
  • Umwege, die trotz Abweichung eine insgesamt schnellere Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes ermöglichen

In diesen Fällen genießt der Arbeitnehmer den gleichen Versicherungsschutz wie auf dem direkten Arbeitsweg.

Wegeunfall: Das ist jetzt wichtig

Bei einem Wegeunfall sollte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber umgehend informieren. Dieser wiederum meldet den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft. Versicherungsschutz besteht, sofern der Arbeitgeber den Unfall innerhalb einer Frist von 3 Tagen meldet. So sichert sich der verunfallte Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Leistungen – darunter medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls Entschädigungen für einen möglichen Verdienstausfall infolge einer Krankmeldung.

In diesen Fällen kommt ein Durchgangsarzt zum Einsatz

Wenn der Arbeitnehmer über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig ist oder die voraussichtliche Behandlung länger als eine Woche dauert, muss der verunfallte Mitarbeiter einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. Dessen Kontaktdaten erhält er auf Nachfrage von seinem Arbeitgeber. Die Mitarbeiter im Personalwesen sind gut informiert und verfügen über die notwendigen Kontakte sowie entsprechende Dokumentationsvordrucke. Wichtige Informationen sind in der Regel auch online verfügbar.

Wegeunfall melden: Das gilt

Eine gründliche Dokumentation des Unfalls ist entscheidend. Dafür hält der betroffene Mitarbeiter Unfallort, Uhrzeit sowie mögliche Zeugen fest und legt – wenn möglich – Fotos bei. Diese Informationen sind wichtig für die anschließende Unfallmeldung.

Wie Verunglückte einen Wegeunfall melden: Frist beginnt bei Unfallereignis

Die 3-tägige Frist beginnt am Werktag nach dem Unfallereignis. Wochenenden und Feiertage werden dabei nicht mitgezählt. Während leichte Unfälle ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Arbeitsunfähigkeit nicht gemeldet werden müssen, ist eine Meldung dennoch sinnvoll. Im Falle möglicher Spätfolgen bleiben so Ansprüche bestehen. In tragischen Fällen eines Wegeunfalls mit Todesfolge müssen Arbeitgeber den Unfall unmittelbar melden.

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Ist es ein Wegeunfall? Beispiele aus dem Alltag

Egal, ob der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder ob der Arbeitsunfall auf dem Weg nach Hause passiert: Ein Wegeunfall kann ganz unterschiedlich gelagert sein und reicht von einem Wegeunfall mit Fahrrad bis hin zu einem Vorfall bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Doch was zählt als Wegeunfall – und was nicht? Was genau gilt als Arbeitsweg? Spielt es eine Rolle, ob der Wegeunfall vor der Haustür oder unterwegs zur Arbeit passiert? Hier einige Beispiele aus der Praxis:

Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Kurz bevor Frau Müller zur Arbeit geht, fällt ihr ein, dass das Geburtstagsgeschenk für eine Kollegin noch im Küchenschrank liegt. Beim Versuch, es mit einer Trittleiter herunterzuholen, stürzt sie unglücklich und bricht sich das Sprunggelenk. Doch wo beginnt der Arbeitsweg? Da Frau Müller sich noch zu Hause befindet und der Arbeitsweg erst mit dem Verlassen der Wohnung offiziell beginnt, handelt es sich um einen Haushaltsunfall und nicht um einen Wegeunfall. In diesem Fall übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungs- und Rehabilitationskosten sowie das Krankengeld.

Wildunfall auf dem Weg zur Arbeit

Herr Thomsen kollidiert auf seinem 40 Kilometer langen Arbeitsweg in der Morgendämmerung mit einem Reh. Er erleidet ein Schleudertrauma mit Nackenschmerzen und entwickelt über Monate starke Angstzustände im Straßenverkehr. Der Unfall von Herrn Thomsen stellt einen klassischen Wegeunfall dar. Die Unfallkasse übernimmt die Behandlungskosten, eine anschließende Psychotherapie sowie die Lohnfortzahlung. Da Herr Thomsen nach einer 6-wöchigen Krankschreibung weiterhin nicht arbeitsfähig ist, erhält er Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Unfall auf dem Heimweg von der Arbeit

Herr König verlässt um 16:30 Uhr seine Arbeitsstelle und fährt mit dem E-Scooter zur Kita, um seine Tochter abzuholen und anschließend mit dem Bus nach Hause zu fahren. Beim Absteigen vom Roller stürzt er unglücklich und bricht sich die Hand. Auch dieser Unfall stellt einen Wegeunfall dar. Zwar liegt die Kita nicht direkt auf seinem Arbeitsweg, doch Umwege zur Kinderbetreuung sind ausdrücklich erlaubt und mitversichert. Das gewählte Verkehrsmittel spielt für die Einstufung als Wegeunfall keine Rolle.

Unfall zu Hause

Frau Schmidt arbeitet regelmäßig zwei Tage pro Woche im Homeoffice. An einem Dienstagvormittag klingelt es an der Tür. Als sie ein Paket mit Druckerpatronen entgegennimmt, stolpert sie und bricht sich den Knöchel. Da sie während ihrer beruflichen Tätigkeit verunfallt, meldet sie den Vorfall ihrem Arbeitgeber und ist versichert. Grundsätzlich gilt: Auch Arbeitnehmer im Homeoffice sind in vielen Fällen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist jedoch darauf hin, dass bei Unfällen im Homeoffice eine genaue Einzelfallprüfung erfolgt, um versicherte von nicht versicherten Tätigkeiten abzugrenzen.

Unfall während einer Geschäftsreise

Herr Wagner befindet sich auf einer Dienstreise in Spanien. Kurz vor dem Abendessen mit dem Partnerunternehmen verletzt er sich an einer defekten Fliese vor seinem Hotelzimmer. Er meldet den Unfall seinem Arbeitgeber. Nach Prüfung des Falls kommt die zuständige Unfallkasse zu dem Schluss, dass Versicherungsschutz besteht. Zwar geschah der Unfall außerhalb der regulären Arbeitszeit, doch das Abendessen zählt als Teil seiner vereinbarten beruflichen Tätigkeit. Geschäftsreisen enthalten oft sowohl berufliche als auch private Anteile, weshalb eine Einzelfallprüfung erforderlich ist.

Sonderfall Unfall im Urlaub: Arbeitgeber informieren oder nicht?

Urlaubszeiten gelten rechtlich als Freizeit und nicht als Arbeitszeit. Daher stellt ein Unfall im Urlaub weder einen Arbeits- noch einen Wegeunfall dar. Dennoch kann es je nach Schwere der Verletzung sinnvoll sein, den Arbeitgeber über den Unfall zu informieren. Transparenz zahlt sich insbesondere mit Blick auf mögliche Spätfolgen oftmals aus.

Wegeunfall: Pflichten der Arbeitnehmer und Versicherungsleistungen auf einen Blick

Mitarbeiter müssen ihren Arbeitgeber über einen Wegeunfall unverzüglich informieren und das Geschehen – sofern möglich – dokumentieren. Bei schweren Unfällen übernimmt die Polizei die Unfallaufnahme und Rekonstruktion des Hergangs.

Das gilt beim Wegeunfall: Was ist versichert?

Die genauen Versicherungsleistungen hängen von der individuellen Prüfung des Falls ab und können folgende Maßnahmen umfassen:

  • Kosten für Heilbehandlung
  • Kosten für Reha-Maßnahmen
  • Verletztengeld
  • Verletztenrente
  • Abfindungszahlungen
  • Pflegegeld und Übergangsgeld
  • Erstattung von Überführungskosten und Sterbegeld
  • Hinterbliebenenrente

Gute Informationen helfen beim Arbeitswegeunfall

Wegeunfälle sind unangenehme Ereignisse, die idealerweise gar nicht erst passieren. Dennoch hilft eine gute Aufklärung betroffenen Mitarbeitern, um im Ernstfall schnell Zugang zu wichtigen Versorgungs- und Entlastungsleistungen zu erhalten. Unternehmen, die ihre Mitarbeiter über die Prozesse informieren und relevante Ansprechpartner hinterlegt haben, können im Notfall schnell und kompetent Unterstützung leisten. Dies kann maßgeblich zur schnellen Erholung der Betroffenen beitragen.

Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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