Wann ist eine rückwirkende Krankschreibung möglich?
Eine rückwirkende Krankschreibung ist möglich, wenn ein Arzt bestätigt, dass die Arbeitsunfähigkeit bereits vor dem Besuch bestand. Nach der sogenannten Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie (AU-RL) prüfen Ärzte sorgfältig, ob eine frühere Konsultation unmöglich war. Zu großzügiges Rückdatieren birgt rechtliche Risiken für Ärzte. Diese Regelungen sollen Missbrauch vorbeugen und gelten nur aus nachvollziehbaren, triftigen Gründen für den verspäteten Arztbesuch.
Welche Möglichkeiten der rückwirkenden Krankschreibung gibt es?
Die Rückdatierung einer Krankschreibung erfordert stets eine klare ärztliche Beurteilung und kann nur im Einzelfall gewährt werden. Dies sind die gängigsten Optionen zur rückwirkenden Krankschreibung:
- Rückdatierung durch den Hausarzt oder einen Facharzt: Vorausgesetzt, die Erkrankung bestand bereits vor dem Arztbesuch und ist durch Symptome oder eine Anamnese nachweisbar.
- Rückwirkende Folgebescheinigung: Falls bereits eine Krankschreibung vorlag und die Arbeitsunfähigkeit weiterhin andauert, kann der Arzt den Zeitraum der Krankschreibung rückwirkend verlängern. Hierzu ist es wichtig, dass die Folgeerkrankung nahtlos an die vorherige anknüpft.
- Telemedizinische Angebote: In bestimmten Fällen bieten Telemedizin-Plattformen Krankschreibungen an. Eine Rückdatierung erfolgt jedoch nur nach einer eingehenden Anamnese und den üblichen medizinischen Vorgaben. Die Regelungen hierfür variieren je nach Anbieter und ärztlicher Beurteilung.
- Not- und Bereitschaftsdienste: Wenn eine Erkrankung über das Wochenende oder an Feiertagen auftritt, besteht die Möglichkeit, sich durch einen Notdienst oder Bereitschaftsarzt rückwirkend krankschreiben zu lassen. Auch hier sind jedoch medizinische Nachweise Voraussetzung.
Kann der Arzt eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen?
Ja, ein Arzt kann eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen, wenn nach gründlicher Prüfung keine ausreichenden medizinischen Hinweise für eine zurückliegende Erkrankung vorliegen. Die Entscheidung basiert auf einer ärztlichen Einschätzung und erfolgt, wenn die vorausgegangene Arbeitsunfähigkeit als unwahrscheinlich gilt, die Symptome nicht klar dokumentiert oder ein früherer Arztbesuch möglich gewesen wäre. Dies dient dem Schutz vor Missbrauch.
Was passiert, wenn Ärzte eine rückwirkende Krankschreibung ablehnen?
Wenn eine nachträgliche Krankschreibung verweigert wird, gelten die betroffenen Krankheitstage als unentschuldigt. Arbeitnehmer erhalten dafür kein Arbeitsentgelt und riskieren bei häufigen unentschuldigten Fehlzeiten eine Abmahnung oder Kündigung.
Arbeitnehmer sollten in solchen Fällen versuchen, zeitnah eine aktuelle Krankschreibung zu erhalten und das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eventuelle Konsequenzen abzufedern.
Worauf sollten Arbeitnehmer bei der rückwirkenden Krankschreibung achten?
Erkrankte Arbeitnehmer sollten schnell handeln und den Arztbesuch nicht lange aufschieben, um die Krankmeldung rückwirkend ausstellen zu lassen. Eine transparente Kommunikation mit dem Arbeitgeber sowie das Einreichen der Bescheinigung innerhalb der Frist sind entscheidend.
Diese Punkte sollten Arbeitnehmer beachten:
- Fristgerecht einreichen: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen, falls im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.
- Unverzügliche Mitteilung: Erkrankte Mitarbeiter sollten ihren Arbeitgeber so früh wie möglich über ihre Arbeitsunfähigkeit informieren, auch wenn der Arztbesuch erst später erfolgt.
- Schneller Arztbesuch: Falls ein sofortiger Arztbesuch nicht möglich ist (z.B. an Wochenenden), sollte dieser am nächsten Werktag erfolgen.
- Symptomdokumentation: Arbeitnehmer sollten Symptome dokumentieren und dem Arzt mitteilen, um die Rückdatierung zu unterstützen.
Arbeitgeber profitieren von klaren internen Regelungen zum Umgang mit rückwirkenden Krankschreibungen, um Transparenz zu gewährleisten und Missbrauch zu vermeiden.
Welche besonderen Fälle gibt es bei der rückwirkenden Krankschreibung?
Rückwirkende Krankschreibung am Wochenende
Arbeitnehmer, die am Wochenende erkranken, können sich am darauffolgenden Montag rückwirkend für Samstag und Sonntag krankschreiben lassen, wenn etwa die Praxis geschlossen war. Der Arzt muss dies jedoch medizinisch rechtfertigen können. Patienten können gegebenenfalls auf ärztliche Notdienste ausweichen.
Rückwirkende Krankschreibung im Urlaub
Wenn medizinisch gerechtfertigte Gründe vorliegen, ist im Urlaub eine rückwirkende Krankschreibung möglich. Auch hier sind maximal 3 Tage möglich. Arbeitnehmer sollten den Arbeitgeber unverzüglich informieren und die Krankmeldung einreichen, um rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Rückwirkende Krankschreibung und Folgebescheinigung
Rückwirkende Folgebescheinigungen sind möglich, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach einer Krankschreibung fortbesteht und ein rechtzeitiger Arztbesuch nicht möglich war. Sie schließt nahtlos an die vorherige Krankschreibung an. Eine lückenlose Dokumentation sichert, dass die Krankschreibungen nachvollziehbar und rechtlich gültig sind.
Rückwirkende Krankschreibung und Krankengeld
Rückwirkende Krankschreibungen sind für den reibungslosen Bezug von Krankengeld entscheidend. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für 6 Wochen ist eine lückenlose Krankschreibung nötig, um Krankengeldzahlungen durch die Krankenkasse sicherzustellen. Eine rückwirkende Bescheinigung kann Unterbrechungen vermeiden.
Arbeitgeber sollten eine korrekte, zeitnahe Dokumentation sicherstellen und mit der Krankenkasse kommunizieren, um rechtliche Ansprüche zu wahren.