Definition: Was ist Equal Pay?
Beim Equal-Pay-Modell zahlen Unternehmen ihren Leiharbeitern den gleichen Lohn wie Festangestellten in einer ähnlichen Anstellung. Eine Bezahlung nach Equal Pay ist nach 9 Monaten (gesetzliches Equal Pay) beziehungsweise 15 Monaten (tarifliches Equal Pay) ununterbrochener Beschäftigung des Leiharbeiters im Unternehmen vorgeschrieben.
Zu den gewährten Vergütungen zählen normalerweise:
- Anteilige Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherungszahlungen
- Bezahlter Urlaub
- Mehrarbeit oder Freizeitausgleich
- Entgeltfortzahlung bei Krankheit
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge
- Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld
- Boni, Prämien oder Provisionen
- Schichtzulagen
- Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitsmittel
- Zuschüsse für Anfahrt, Kantine o.ä.
Was unterscheidet Equal Pay und Equal Treatment?
Equal Pay umfasst übrigens nicht das Equal Treatment, also den Gleichstellungsgrundsatz. Beide Grundsätze sind zwar im AÜG verankert, jedoch behandelt Equal Treatment in der Zeitarbeit die gleichen Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter und Arbeitnehmer. Dies bezieht sich vorwiegend auf:
- Pausen und Ruhezeiten
- Arbeitszeiten
- Schicht- und Nachtarbeit
- Arbeitsumgebung
- Urlaubstage
Ist Equal Pay Pflicht?
Equal Treatment gilt als Teil des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) bereits seit November 2008. Dieses regelte seitdem die Gleichbehandlung von Arbeitnehmern, ermöglichte es aber Arbeitgebern, durch Tarifverträge weitestgehend vom Equal Pay abzuweichen. Häufig zum Nachteil der Leiharbeiter. Erst die Einführung der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments legte gleichermaßen geltende Mindeststandards bei den Arbeitsbedingungen für Leiharbeiter fest.
2017 wurde das Gesetz durch den Equal-Pay-Grundsatz für Verleiher und Entleiher in § 8 AÜG erweitert. Dieser verpflichtet Unternehmen dazu …
- … einen schriftlichen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aufzusetzen.
- … Leiharbeiter hinsichtlich Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und zusätzlichen Leistungen wie Arbeiter in vergleichbarer Anstellung zu behandeln.
- … bei Ausfall (beispielsweise durch Krankheit oder Streik) keine neuen Leiharbeiter ersatzweise einzustellen.
- … das Equal-Pay-Gesetz in Deutschland einzuhalten.
Ab wann muss Equal Pay bezahlt werden?
Leiharbeiter haben das Anrecht, nach 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung in der Zeitarbeit das gleiche Gehalt wie Festangestellte – das Equal Pay – zu erhalten. Bei der Berechnung von Equal Pay in der Zeitarbeit zählt die komplette Einsatzzeit in einem Unternehmen. Stellt ein Betrieb den Verleiher mehrmals mit Unterbrechungen ein, summieren sich die Arbeitszeiten zu einer Gesamtdauer. Ist das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Entleiher für mehr als 3 Monate unterbrochen, beginnt die Fristberechnung wieder bei null. Bei Unterbrechungen unter 3 Monate gilt dies nicht.
Hinweis: Die Bezahlung nach Equal Pay hängt davon ab, ob der Leiharbeiter in einer Branche mit Tarifvertrag arbeitet oder nicht. Doch was sind die Unterschiede zwischen tariflichem und nichttariflichem Equal Pay?
Tarifliches Equal Pay
Das Entgelt des Leiharbeiters wird nach 6 Wochen im selben Betrieb schrittweise an das Einkommen der fest angestellten Mitarbeiter angepasst. Nach 15 Monaten müssen die Gehälter gleichwertig sein. Der Arbeitgeber hat das Recht, das tarifliche Equal Pay bei 90 Prozent zu deckeln.
Einen Unterschied stellen Branchen ohne Branchenzuschläge dar. Bei Tarifverträgen mit Branchenzuschlag werden die Löhne der Zeitarbeit mit Beginn des Arbeitsverhältnisses bis zum 15. Monat angepasst. Bei Leiharbeitern mit einem Tarifvertrag ohne Branchenzuschlag tritt Equal Pay nach 9 Monaten in Kraft.
Equal Pay ohne Tarifvertrag
Beim Equal Pay ohne Tarifvertrag tritt § 8 des AÜG ein und das tarifliche Equal Pay wird durch das gesetzliche Equal Pay ersetzt. Dies gilt mit dem ersten Arbeitstag des Leiharbeiters, um diesen auch ohne Tarifvertrag vor ungleicher Entlohnung zu schützen. Der Leiharbeiter hat ein Anrecht auf Equal Pay nach 9 Monaten ununterbrochener Arbeit im gleichen Betrieb. Verdient der feste Mitarbeiter mehr als der Leiharbeiter, erhält zweiterer eine Equal-Pay-Ausgleichszulage.
Hinweis: Die AÜG hält fest, dass Unternehmen einen Leiharbeiter für höchstens 18 Monate beschäftigen. Wird diese Höchstüberlassungsdauer überschritten, muss der Leiharbeiter oder die Leiharbeiterin fest übernommen werden oder in einen neuen Betrieb wechseln.