Was unterscheidet Equal Pay und Equal Treatment?
Equal Pay und Equal Treatment sind 2 eng miteinander verwandte Prinzipien, die jedoch unterschiedliche Bereiche regeln. Während sich Equal Pay auf die Entlohnung konzentriert, umfasst Equal Treatment auch die Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Arbeitszeitmodelle oder Pausenregelungen. Beide Ansätze basieren auf gesetzlichen Regelungen, die sowohl durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) als auch durch tarifliche Regelungen ergänzt werden können. Letztlich soll Equal Pay verhindern, dass das Gehalt von Leiharbeitern dauerhaft unter dem der Stammbelegschaft liegt.
Ist Equal Pay bei Zeitarbeit Pflicht?
Seit der Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) im Jahr 2017 ist Equal Pay in Deutschland verpflichtend. Unternehmen sind dazu angehalten, Leiharbeitnehmer nur begrenzte Zeit zu beschäftigen und ihnen spätestens ab dem neunten Monat das gleiche Entgelt wie vergleichbaren Festangestellten zu zahlen. Die gesetzliche Grundlage basiert auf § 8 AÜG und der europäischen Richtlinie 2008/104/EG.
Ab wann muss Equal Pay bezahlt werden?
Leiharbeiter haben das Anrecht, nach 9 Monaten ununterbrochener Beschäftigung in der Zeitarbeit das gleiche Gehalt wie Festangestellte – das Equal Pay – zu erhalten. Bei der Berechnung von Equal Pay in der Zeitarbeit zählt die komplette Einsatzzeit in einem Unternehmen. Dabei gelten folgende Bedingungen:
- 9 Monate ununterbrochene Beschäftigung: Equal Pay wird verpflichtend, soweit keine Ausnahmeregeln aufgrund von Tarifverträgen greifen.
- Unterbrechungen von bis zu 3 Monaten: Diese kurzen Unterbrechungen beeinflussen die Frist nicht.
- Unterbrechungen über 3 Monate: Die Frist beginnt wieder von vorne.
Sonderregelungen: Wann greift Equal Pay nicht?
Equal Pay findet keine Anwendung, wenn branchenspezifische Tarifverträge mit besonderen Regelungen greifen. Diese Tarifbindung erlaubt es Arbeitgebern, das Gehalt in der Zeitarbeit stufenweise anzugleichen, anstatt die volle Lohngleichheit ab dem neunten Monat zu gewähren. Laut § 8 AÜG gilt zudem die sogenannte Vermutungsregelung: Diese besagt, dass Equal Pay dann erfüllt ist, wenn der Leiharbeiter bereits die tariflich oder üblich vereinbarten Gehaltsstruktur erreicht.
Höchstüberlassungsdauer als Regel: Laut Gesetz dürfen Unternehmen Leiharbeitnehmer maximal 18 Monate ununterbrochen beschäftigen. Wird diese sogenannte Höchstüberlassungsdauer überschritten, ist das Entleihunternehmen verpflichtet, den Arbeitnehmer fest anzustellen.
Tarifliches Equal Pay vs. gesetzliches Equal Pay
In der Zeitarbeit wird zwischen tariflichen und gesetzlichen Equal Pay unterschieden:
In Branchen mit Tarifverträgen wird das Entgelt des Leiharbeiters nach 6 Wochen im selben Betrieb nach und nach an das Einkommen der fest angestellten Mitarbeiter angepasst. Spätestens nach 15 Monaten kontinuierlicher Tätigkeit müssen die Gehälter gleichwertig sein. Der Arbeitgeber hat das Recht, das tarifliche Equal Pay auf 90 Prozent zu begrenzen.
Equal Pay ohne Tarifvertrag:
Nach 9 Monaten haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf das gesetzliche Equal Pay gemäß § 8 AÜG. Dabei zählt ausschließlich die tatsächlich geleistete Einsatzdauer im Betrieb.
Tarifliches Equal Pay nach 15 Monaten:
Hier gelten stufenweise Anpassungen, die spätestens nach 15 Monaten die vollständige Lohngleichheit herbeiführen. Bis dahin kann das Gehalt zu Beginn des Einsatzes unter dem der Festangestellten liegen.