Definition und Voraussetzung

Wiedereingliederung

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Wie die Arbeitseingliederung nach langer Krankheit gelingt

Ein längerer Arbeitsausfall – ob durch einen Unfall oder psychisch bedingt – kann jeden Arbeitnehmer während seines Arbeitslebens treffen. Damit die Rückführung an den Arbeitsplatz nach einer Krankheitsphase jedoch nicht allzu kompliziert verläuft, nutzen Arbeitgeber die stufenweise Wiedereingliederung. Diese ermöglicht es Mitarbeitern, bei vorerst niedriger Stundenzahl schonend zurück ins Team zu finden.

Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr zur betrieblichen Wiedereingliederung nach einer Krankheit – dem Ablauf, den Kosten sowie den Voraussetzungen. Außerdem erhalten Sie einen genauen Einblick, was Sie beachten müssen, wenn Sie als Angestellter nach einer Krankheit wieder arbeiten gehen. Damit Sie während einer Wiedereingliederung Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer kennen.

Die Krankenkasse bespricht die Wiedereingliederung nach Krankheit

Was ist eine Wiedereingliederung? Definition

Die Wiedereingliederung regelt die Rückführung eines Arbeitnehmers an seinen Arbeitsplatz nach längerer Krankheit. Wenn die Eingliederung stufenweise erfolgt, spricht man auch vom “Hamburger Modell”. Der Mitarbeiter gilt während der beruflichen Wiedereingliederung offiziell noch immer als arbeitsunfähig. Der Prozess dient in erster Linie zur Stabilisierung, als medizinische Maßnahme zur Rehabilitation, mit der sich der Arbeitnehmer wieder an den Arbeitsalltag gewöhnt. Im Idealfall gewinnt er so seine volle Leistungsfähigkeit zurück.

Muss man eine Wiedereingliederung machen?

Die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung ist weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer verpflichtend. Beide Parteien entscheiden in einem gemeinsamen Gespräch, ob die langsame Rückführung an den Arbeitsplatz möglich ist. Arbeitnehmer haben das Recht, eine Wiedereingliederung zu beantragen. Jedoch übernehmen dies im Vorfeld meist schon die Krankenkassen.

§ 74 des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) regelt die stufenweise Wiedereingliederung bei einer Krankmeldung. Die Vorschriften für Behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Arbeitnehmer hält § 28 SGB IX fest. Gesetzlich ist der Arbeitgeber jedoch nicht zur Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung verpflichtet. Dies ist allerdings nicht bei allen Wiedereingliederungsmaßnahmen der Fall.

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach Krankheit

Bei dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) analysieren Arbeitgeber und -nehmer die Wiedereingliederung des Krankgeschriebenen am Arbeitsplatz. Im Vordergrund steht, die Gesundheit des Angestellten zu gewährleisten und den Arbeitsplatz zu sichern. Anders als das Hamburger Modell ist das BEM ein ergebnisoffener Prozess – er sucht nach Möglichkeiten, den Mitarbeiter ins Unternehmen wiedereinzugliedern. So kann ein Ergebnis des BEM auch die Durchführung des Hamburger Modells sein.

Bei der beruflichen Wiedereingliederung, dem “Hamburger Modell”, handelt es sich um ein schrittweises Heranführen des Arbeitnehmers an die alte berufliche Tätigkeit. Das Ziel ist die erneute Integration in den Arbeitsalltag. Im Gegensatz dazu ist die BEM ein ergebnisoffener Prozess, welcher nach einer Krankheit von mehr als sechs Wochen durchgeführt werden muss.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, einen BEM-Prozess durchzuführen. Im Rahmen des BEM bietet das Unternehmen gesundheitsfördernde Hilfsmaßnahmen und Qualifizierungsmöglichkeiten an. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter mehr als sechs Wochen aufgrund derselben Ursache ausfällt.

Wie lange dauert eine Wiedereingliederung?

Die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung ist für gewöhnlich auf einen Zeitraum von sechs Wochen bis sechs Monaten beschränkt. Wie lange die Einarbeitung nach einer Krankheit dauert, hängt letztlich von der zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbarten täglichen Arbeitszeit ab. Ist der Mitarbeiter nach offiziellem Ablauf der Wiedereingliederung noch immer nicht vollständig einsatzfähig, kann es zu einer Verlängerung der Wiedereingliederung auf zwölf Monate kommen.

Marko Kiesel

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Wie viele Stunden arbeitet man bei der Wiedereingliederung?

Zum Arbeitsbeginn nach einer Krankheit legt das Unternehmen normalerweise eine Arbeitsbelastung von mindestens zwei Stunden am Tag fest. Mit Beginn des Wiedereingliederungsplans gilt für den Arbeitnehmer wieder eine Arbeitswoche von fünf Tagen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung erhöht sich die Arbeitszeit dann im Ein- oder Zwei-Wochenrhythmus auf bis zu sechs Stunden.

Da der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung noch arbeitsunfähig ist, hat er in diesem Zeitraum auch kein Anrecht auf Urlaub. Jedoch verfällt das Anrecht auf Urlaub nicht. Die Urlaubstage sammeln sich lediglich während der Zeit der Wiedereingliederung an.

Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?

Bei einer Wiedereingliederung wird die Arbeitszeit in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt, den Vorgesetzten, Human Resources sowie dem betroffenen Arbeitnehmer festgelegt. Der Arzt stellt dabei die zumutbare Zahl der Arbeitsstunden fest. Ein Stufenplan zur Wiedereingliederung dokumentiert diese abgesprochenen Arbeitszeiten sowie alle anderen Abmachungen.

Während der Eingliederungsphase nach einer Krankheit dürfen Arbeitgeber übrigens nicht die Arbeitszeit des Mitarbeiters erfassen, da dieser offiziell noch krankgeschrieben ist. Auch Überstunden oder Akkord- und Schichtarbeiten werden während der Wiedereingliederung nicht bezahlt.

Wie läuft die Wiedereingliederung bei einer 20-Stunden-Woche?

Bei der Wiedereingliederung einer Teilzeitkraft passt sich lediglich der Arbeitsumfang an die Arbeitszeit an. Ansonsten verläuft die Wiedereingliederung wie bei einer Vollzeitkraft.

Übrigens handelt es sich bei Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht um einen Wechsel zur Arbeit in Teilzeit. Denn nicht nur die Arbeitszeit, auch die Leistungsanforderung verringert sich. Zudem ist die Eingliederung nach einer Krankheit immer zeitlich begrenzt.

Wer zahlt bei einer Wiedereingliederung das Gehalt?

Während einer Wiedereingliederung ist die Krankenkasse für die fortwährende Zahlung des Lohns (Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld) verantwortlich. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter auch während der Ausfallzeit freiwillig ein Gehalt zu zahlen. Dies führt unter Umständen jedoch zu einer Kürzung des Krankengelds.

Bei einer Wiedereingliederung nach einer Reha-Maßnahme stellt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld bereit. Die Zahlung tritt ein, wenn die Eingliederungsmaßnahmen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Reha beginnen.

Wie viel Gehalt erhält der Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung?

Bei einer Wiedereingliederung nach mehr als sechs Wochen Krankheit wird das Gehalt in Form von Krankengeld von den Krankenversicherungen ausgezahlt. Bis dahin zahlt der Arbeitgeber das übliche Gehalt.

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung der Krankenversicherung ab der sechsten Krankheitswoche ist eine reduzierte Arbeitszeit, die sich stufenweise steigert. Solange bleibt der Arbeitnehmer im Krankenstand und erhält bis zu 90 Prozent seines Nettogehalts.

Gibt es Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung?

Es gibt zahlreiche Voraussetzungen bei einer Wiedereingliederung, die es als Arbeitnehmer zu beachten gibt. Hier erhalten Sie die wichtigsten Anforderungen für einen erfolgreichen Wiedereingliederungsantrag:

  • Der Mitarbeiter ist bereits länger als sechs Wochen und auch während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig.
  • Der Arzt bescheinigt dem Mitarbeiter eine ausreichende Belastbarkeit zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit und auch der Arbeitnehmer fühlt sich dazu in der Lage.
  • Arzt und Arbeitnehmer erstellen in enger Absprache einen ausführlichen Wiedereingliederungsplan.
  • Der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert.
  • Arbeitgeber und -nehmer, Arzt und gegebenenfalls die gesetzliche Krankenkasse stimmen der Wiedereingliederung und deren Ablauf zu.
  • Der Angestellte übernimmt wieder seine alte Position – es findet keine Versetzung statt.
  • Der betroffene Mitarbeiter hat noch einen Geldleistungsanspruch bei der Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger.

Was ist bei der Wiedereingliederung zu beachten?

Folgen Sie bei einer Wiedereingliederung einem Stufenplan, der alle relevanten Punkte festhält. Für die Erstellung des Plans ist der behandelnde Arzt zuständig. Er muss die folgenden Komponenten beinhalten:

  • Anfang und Ende des Stufenplans zur Eingliederung nach Krankheit.
  • Art und Zeitspanne der Stufen.
  • Tätigkeiten, die der Mitarbeiter nicht ausführen kann.
  • Rücktrittsrechte und -gründe für Arbeitgeber und -nehmer.
  • Voraussichtliches Datum des vollständigen Wiedereinstiegs des Mitarbeiters.
  • Weitere sinnvolle Ansätze zur Rehabilitation.

Wiedereingliederung nach Stufenplan: Beispiel für eine gelungene Wiedereingliederung

Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Wiedereingliederung nach einer Krankheit erfolglos verläuft:

  • Der Mitarbeiter spürt, dass die Belastung am Arbeitsplatz zu früh kommt und bricht ab.
  • Der Arzt stuft die Belastung für den Angestellten als zu hoch ein.
  • Der Mitarbeiter erkrankt während der Wiedereingliederung erneut (in diesem Fall ist eine siebentägige Unterbrechung der Eingliederung möglich).
  • Der Angestellte lehnt den ärztlichen Befund zur Wiedereingliederung ab.

Standardisieren Sie als Arbeitgeber den Prozess der Wiedereingliederung, um den Arbeitsweg für den betroffenen Mitarbeiter möglichst eben zu gestalten. Legen Sie etwa die Stufen der Wiedereingliederung genau fest und arbeiten Sie bei Ihrem Wiedereingliederungsplan nach einem Muster.

Mit den folgenden Tipps machen Sie die Wiedereingliederung nach langer Krankheit zum Erfolg:

Gespräche führen

Suchen Sie schon vor der Rückkehr des krankgeschriebenen Mitarbeiters das Gespräch. Klären Sie, welche Erwartungen und eventuell auch Bedenken er oder sie hat. Vermitteln Sie ernsthaftes Interesse an einer möglichst schnellen und unbeschwerlichen Wiederaufnahme der Arbeit.

Optimistisch bleiben

Bei einer Rückkehr nach einer langen Krankheit herrscht häufig Unsicherheit vor: Wird der Wiedereinstieg gut gelingen? Haben sich Strukturen geändert? Was denken die Kollegen? Signalisieren Sie von Beginn an Optimismus gegenüber der betroffenen Person. Zeigen Sie, dass das Unternehmen hinter ihm oder ihr steht.

Feedback erfragen

Der Plan zur Wiedereingliederung klärt unter anderem Punkte wie die Arbeits- und Aufgabengestaltung. Jedoch sollten Sie in regelmäßigen Feedbackgesprächen direkt die Bedürfnisse des zurückgekehrten Mitarbeiters erfragen. Gespräche mit den Vorgesetzten und Teamkollegen geben zusätzliche Einblicke über den Fortschritt der Wiedereingliederung.

Wiedereingliederung kurzgefasst


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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