Wie viele Stunden arbeitet man bei der Wiedereingliederung?
Zum Arbeitsbeginn nach einer Krankheit legt das Unternehmen normalerweise eine Arbeitsbelastung von mindestens zwei Stunden am Tag fest. Mit Beginn des Wiedereingliederungsplans gilt für den Arbeitnehmer wieder eine Arbeitswoche von fünf Tagen. Bei einer Vollzeitbeschäftigung erhöht sich die Arbeitszeit dann im Ein- oder Zwei-Wochenrhythmus auf bis zu sechs Stunden.
Da der Arbeitnehmer während der Wiedereingliederung noch arbeitsunfähig ist, hat er in diesem Zeitraum auch kein Anrecht auf Urlaub. Jedoch verfällt das Anrecht auf Urlaub nicht. Die Urlaubstage sammeln sich lediglich während der Zeit der Wiedereingliederung an.
Wer bestimmt in der Wiedereingliederung die Arbeitszeiten?
Bei einer Wiedereingliederung wird die Arbeitszeit in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt, den Vorgesetzten, Human Resources sowie dem betroffenen Arbeitnehmer festgelegt. Der Arzt stellt dabei die zumutbare Zahl der Arbeitsstunden fest. Ein Stufenplan zur Wiedereingliederung dokumentiert diese abgesprochenen Arbeitszeiten sowie alle anderen Abmachungen.
Während der Eingliederungsphase nach einer Krankheit dürfen Arbeitgeber übrigens nicht die Arbeitszeit des Mitarbeiters erfassen, da dieser offiziell noch krankgeschrieben ist. Auch Überstunden oder Akkord- und Schichtarbeiten werden während der Wiedereingliederung nicht bezahlt.
Wie läuft die Wiedereingliederung bei einer 20-Stunden-Woche?
Bei der Wiedereingliederung einer Teilzeitkraft passt sich lediglich der Arbeitsumfang an die Arbeitszeit an. Ansonsten verläuft die Wiedereingliederung wie bei einer Vollzeitkraft.
Übrigens handelt es sich bei Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht um einen Wechsel zur Arbeit in Teilzeit. Denn nicht nur die Arbeitszeit, auch die Leistungsanforderung verringert sich. Zudem ist die Eingliederung nach einer Krankheit immer zeitlich begrenzt.
Wer zahlt bei einer Wiedereingliederung das Gehalt?
Während einer Wiedereingliederung ist die Krankenkasse für die fortwährende Zahlung des Lohns (Kranken-, Übergangs- oder Verletztengeld) verantwortlich. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter auch während der Ausfallzeit freiwillig ein Gehalt zu zahlen. Dies führt unter Umständen jedoch zu einer Kürzung des Krankengelds.
Bei einer Wiedereingliederung nach einer Reha-Maßnahme stellt die Rentenversicherung ein Übergangsgeld bereit. Die Zahlung tritt ein, wenn die Eingliederungsmaßnahmen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung der Reha beginnen.
Wie viel Gehalt erhält der Mitarbeiter bei der Wiedereingliederung?
Bei einer Wiedereingliederung nach mehr als sechs Wochen Krankheit wird das Gehalt in Form von Krankengeld von den Krankenversicherungen ausgezahlt. Bis dahin zahlt der Arbeitgeber das übliche Gehalt.
Voraussetzung für die Lohnfortzahlung der Krankenversicherung ab der sechsten Krankheitswoche ist eine reduzierte Arbeitszeit, die sich stufenweise steigert. Solange bleibt der Arbeitnehmer im Krankenstand und erhält bis zu 90 Prozent seines Nettogehalts.
Gibt es Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung?
Es gibt zahlreiche Voraussetzungen bei einer Wiedereingliederung, die es als Arbeitnehmer zu beachten gibt. Hier erhalten Sie die wichtigsten Anforderungen für einen erfolgreichen Wiedereingliederungsantrag:
- Der Mitarbeiter ist bereits länger als sechs Wochen und auch während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig.
- Der Arzt bescheinigt dem Mitarbeiter eine ausreichende Belastbarkeit zur teilweisen Wiederaufnahme der Arbeit und auch der Arbeitnehmer fühlt sich dazu in der Lage.
- Arzt und Arbeitnehmer erstellen in enger Absprache einen ausführlichen Wiedereingliederungsplan.
- Der Arbeitnehmer ist gesetzlich krankenversichert.
- Arbeitgeber und -nehmer, Arzt und gegebenenfalls die gesetzliche Krankenkasse stimmen der Wiedereingliederung und deren Ablauf zu.
- Der Angestellte übernimmt wieder seine alte Position – es findet keine Versetzung statt.
- Der betroffene Mitarbeiter hat noch einen Geldleistungsanspruch bei der Krankenkasse oder einem Rehabilitationsträger.
Was ist bei der Wiedereingliederung zu beachten?
Folgen Sie bei einer Wiedereingliederung einem Stufenplan, der alle relevanten Punkte festhält. Für die Erstellung des Plans ist der behandelnde Arzt zuständig. Er muss die folgenden Komponenten beinhalten:
- Anfang und Ende des Stufenplans zur Eingliederung nach Krankheit.
- Art und Zeitspanne der Stufen.
- Tätigkeiten, die der Mitarbeiter nicht ausführen kann.
- Rücktrittsrechte und -gründe für Arbeitgeber und -nehmer.
- Voraussichtliches Datum des vollständigen Wiedereinstiegs des Mitarbeiters.
- Weitere sinnvolle Ansätze zur Rehabilitation.
Wiedereingliederung nach Stufenplan: Beispiel für eine gelungene Wiedereingliederung
Es gibt zahlreiche Gründe, warum eine Wiedereingliederung nach einer Krankheit erfolglos verläuft:
- Der Mitarbeiter spürt, dass die Belastung am Arbeitsplatz zu früh kommt und bricht ab.
- Der Arzt stuft die Belastung für den Angestellten als zu hoch ein.
- Der Mitarbeiter erkrankt während der Wiedereingliederung erneut (in diesem Fall ist eine siebentägige Unterbrechung der Eingliederung möglich).
- Der Angestellte lehnt den ärztlichen Befund zur Wiedereingliederung ab.
Standardisieren Sie als Arbeitgeber den Prozess der Wiedereingliederung, um den Arbeitsweg für den betroffenen Mitarbeiter möglichst eben zu gestalten. Legen Sie etwa die Stufen der Wiedereingliederung genau fest und arbeiten Sie bei Ihrem Wiedereingliederungsplan nach einem Muster.
Mit den folgenden Tipps machen Sie die Wiedereingliederung nach langer Krankheit zum Erfolg:
Gespräche führen
Suchen Sie schon vor der Rückkehr des krankgeschriebenen Mitarbeiters das Gespräch. Klären Sie, welche Erwartungen und eventuell auch Bedenken er oder sie hat. Vermitteln Sie ernsthaftes Interesse an einer möglichst schnellen und unbeschwerlichen Wiederaufnahme der Arbeit.
Optimistisch bleiben
Bei einer Rückkehr nach einer langen Krankheit herrscht häufig Unsicherheit vor: Wird der Wiedereinstieg gut gelingen? Haben sich Strukturen geändert? Was denken die Kollegen? Signalisieren Sie von Beginn an Optimismus gegenüber der betroffenen Person. Zeigen Sie, dass das Unternehmen hinter ihm oder ihr steht.
Feedback erfragen
Der Plan zur Wiedereingliederung klärt unter anderem Punkte wie die Arbeits- und Aufgabengestaltung. Jedoch sollten Sie in regelmäßigen Feedbackgesprächen direkt die Bedürfnisse des zurückgekehrten Mitarbeiters erfragen. Gespräche mit den Vorgesetzten und Teamkollegen geben zusätzliche Einblicke über den Fortschritt der Wiedereingliederung.