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EuGH-Urteil zur Zeiterfassung: Die Software-Lösung für Ihr Unternehmen

digitale Zeiterfassung mit dem Handy

14. Mai 2019 · 2 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter in Zukunft ganz genau erfassen. Für viele Firmen eine riesen Herausforderung! Denn oft fehlt die entsprechende Infrastruktur.

Wie die Richter des EuGH beschlossen haben (Rechtssache C-55/18), müssen sämtliche Mitgliedstaaten der EU in Zukunft die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Für Länder wie Deutschland und Spanien sind die Konsequenzen besonders spürbar, da hier bisher lediglich die Zeiterfassung von Überstunden verpflichtend war.

Zeiterfassung basiert in der Regel auf Tarifverträgen

In Deutschland dürfen Beschäftigte 8 Stunden pro Werktag arbeiten. Ausnahmen sehen auch eine Arbeitszeit von 10 Stunden vor. Festgehalten sind diese Vorgaben im Arbeitszeitgesetz. In Paragraf 16 heißt es dort aktuell nur, dass Überstunden verzeichnet werden müssen. Darüber hinaus bestimmen zwei Faktoren die Arbeitszeit: Tarifverträge und innerbetriebliche Vorgaben. Das EuGH-Urteil soll die Rechte von Arbeitnehmern stärken. Dadurch lässt sich leichter nachweisen, wenn Rechte verletzt werden. Behörden hätten so bessere Möglichkeiten zur Kontrolle, ob Firmen die bestehenden Arbeitszeitgesetze auch wirklich einhalten.

Wie sinnvoll eine solche Vorgabe in Zeiten von New Work, Home-Office und Arbeit 4.0 ist, darüber lässt sich streiten. Zumal der Trend gerade in eine andere Richtung geht: So will etwa der Schweizer Nationalrat junge Start-ups entlasten, indem er sie von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreien will.

Dennoch: Für die Praxis in Deutschland bedeutet das Urteil aus Brüssel vorerst: Firmen müssen reagieren, um die Anweisungen aus Brüssel zu erfüllen.

Unternehmen müssen Arbeitszeiterfassung einführen

“Auf Arbeitgeber in der EU rollt eine neue Bürokratiewelle zu.” Mit diesen drastischen Worten kommentiert Cornelia Marquardt das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Laut der Arbeitsrechtsexpertin von der Kanzlei Norton Rose Fulbright in München würden Unternehmen jetzt dazu verpflichtet, eine Zeiterfassungssoftware einzurichten.

An genau solchen Lösungen fehlt es jedoch in den allermeisten Betrieben. Viele Personaler müssen sich noch immer mit Zettelwirtschaft herumplagen oder mit Anwendungen abmühen, die nicht ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Folge: ein Übermaß an Bürokratie!

Zeiterfassung Urteil: HRworks bietet All-in-One-Lösung

Eine Lösung, die für alle Beteiligten – Arbeitgeber, Personaler, Mitarbeiter – den Büroalltag vereinfacht, muss schnell einzurichten und intuitiv verständlich sein. Mit der Cloud-Software von HRworks können Sie eine elektronische/digitale Zeiterfassung online für Ihr Unternehmen bereitstellen, wie es das EuGH-Urteil vorsieht.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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