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Wie sich Unternehmen auf die Pflicht ab 2027 vorbereiten

Digitale Personalakte

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8 Min. Lesezeit

Einführung – Digitalisierung – Datenschutz – Best Practice

Ab dem 1. Januar 2027 sind alle Arbeitgeber in Deutschland gesetzlich verpflichtet, ihre Entgeltunterlagen elektronisch zu führen. Papierakten sind dann nicht mehr zulässig. Doch auch ohne diese Pflicht lohnt sich ein Wechsel. Die digitale Personalakte spart Zeit, Geld und Platz und ermöglicht Vorgesetzten einen standortunabhängigen Zugriff. Die Herausforderung liegt allerdings im Wie: Vielen Unternehmen fehlt das Know-how, wie ein solcher Umstieg konkret aussieht. Dieser Beitrag zeigt, was es über die digitale Personalakte und das Dokumentenmanagement zu wissen gibt und wie der Umstieg gelingt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Pflicht ab dem 1. Januar 2027 verlangt das Aufbewahren von Entgeltunterlagen an einem zentralen und digitalen Ort.
  • Schnelle Prüfbarkeit: Dokumente sind dann sofort auffindbar, Personen eindeutig zuordenbar und Zusammenhänge zwischen Dokumenten ohne Rückfragen erkennbar.
  • Eine durchdachte Einführung der digitalen Personalakte berücksichtigt alle gesetzlichen Vorgaben.
  • Die digitale Personalakte spart Zeit und Geld.
Ist die digitale Personalakte Pflicht? Das fragen sich immer mehr Unternehmen.

Was ist eine digitale Personalakte?

Bei der digitalen Personalakte handelt es sich um eine elektronische Form der Personalakte in Papierform. Dabei unterscheidet sich die Digital- von der Papiervariante lediglich in ihrer Gestalt, nicht aber im Inhalt. Auch in der digitalen Personalakte dokumentiert der Arbeitgeber alle wichtigen Informationen über einen Arbeitnehmer, die für das Arbeitsverhältnis wichtig sind.

Im Dokumentenmanagement nimmt die digitale Personalakte eine zentrale Rolle ein, da in ihr weitere Dokumente in digitaler Form hinterlegt sind wie zum Beispiel ein Arbeitszeugnis oder Bewerbungsunterlagen.

Ist die digitale Personalakte Pflicht?

Alle Arbeitgeber in Deutschland sind ab dem 1. Januar 2027 verpflichtet, bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch zu führen. Die Grundlage dafür ist § 8 Absatz 2 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Betroffen sind begleitende und erläuternde Unterlagen, etwa zu Versicherungspflichten, Arbeitszeiten, Elternschaftsinformationen und Minijobs sowie die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse.

Eine Pflicht zur vollständigen digitalen Personalakte besteht nicht. Einen Arbeitsvertrag, eine Abmahnung oder andere allgemeine Personaldokumente dürfen Arbeitgeber weiterhin in Papierform führen.

Im Grundsatz gilt die Pflicht bereits seit dem 1. Januar 2022. Bis zum 31. Dezember 2026 konnten Arbeitgeber per Antrag beim Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung eine Befreiung beantragen. Diese Möglichkeit entfällt ab 2027.

Welche Vorteile hat eine digitale Personalakte?

Die digitale Personalakte bringt viele Vorteile für HR-Teams, Führungskräfte und Mitarbeitende:

  • Standortunabhängiger Zugriff
  • Platzsparend
  • Verzicht auf Papier und Aktenordner
  • Prozesse werden verschlankt
  • Schneller Zugriff, keine Suche nach Unterlagen
  • Umlagerungen entfallen
  • Geringere Verwaltungskosten
  • Optimierter Datenschutz (DSGVO-konform)
  • Entlastung der Personalabteilung
  • Automatische Erinnerungen an Vorgesetzte zur Mitarbeiterbeurteilung

Welche rechtlichen Aspekte sind bei einer digitalen Personalakte zu beachten?

Neben technischen und organisatorischen Vorteilen spielt auch Rechtliches eine wichtige Rolle. Unternehmen stellen sicher, dass der Betrieb der digitalen Personalakte DSGVO-konform erfolgt. Dazu gehören klare Zugriffsrechte, dokumentierte Prozesse und die Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen, die sich je nach Dokumenttyp unterscheiden, einschließlich der Aufbewahrungsfristen für die digitale Personalakte.

Der Betriebsrat hat bei der Einführung und Nutzung digitaler Personalakten ein Mitbestimmungsrecht, insbesondere wenn es um Überwachungs- oder Auswertungssysteme geht. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung schafft hier Transparenz und Rechtssicherheit.

Daten dürfen nicht manipulierbar sein

Wichtig ist, dass jedes Dokument eindeutig zugeordnet, datenschutzkonform und versionssicher gespeichert wird. Versionssicherheit bedeutet die Unveränderbarkeit von Dateien. Das heißt, eine nachträgliche Manipulation ist technisch ausgeschlossen. Zulässige Dateiformate sind zum Beispiel PDF-Dateien oder Bilddateien wie JPEG, BMP, PNG und TIFF.

Wie funktioniert die digitale Personalakte?

Ganz grundsätzlich funktioniert eine digitale Personalakte genauso wie eine analoge. Sie dient in einem Unternehmen dazu, berufsrelevante Informationen über Mitarbeitende zu dokumentieren. Wer die Personalakte digital verfügbar machen will, hat zwei Möglichkeiten:

  • Cloudbasiert via Webbrowser
  • Software auf dem Firmenserver

Die Entwicklung der vergangenen Jahre zeigt, dass praktisch jede zeitgemäße Personalmanagement-Software über Cloud Computing funktioniert. Digitalisierte Dokumente einfach nur auf einem Firmenrechner- bzw. Server abzulegen, ist inzwischen genauso veraltet wie der physische Aktenordner.

Die digitale Personalakte in der Cloud funktioniert nach einem Rollen- und Berechtigungskonzept. Bei der Einführung wird von einem Administrator festgelegt, welche Mitarbeitende auf welche Daten zugreifen. In der Regel erhalten Teamleiter, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Geschäftsführer Einsicht in Personalakten.

Auf der praktischen Ebene wird vor allem die HR-Abteilung entlastet. Denn der digitalen Personalakte liegt teilweise das Prinzip des Employee Self Service zugrunde, was bedeutet, dass Mitarbeitende ihre Dokumente eigenverantwortlich in die Personalakte hochladen.

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Was enthält die Digitale Personalakte?

Eine digitale Personalakte enthält Informationen, die ein Mitarbeiter auch einsehen darf. Schließlich hat dieser das Recht, Einblick in seine Personalakte zu nehmen. In einer Personalakte finden sich unter anderem folgende Dokumente, Unterlagen und Einträge:

  • Abmahnungen
  • Zeugnisse
  • Bewerbungsunterlagen
  • Gehaltsentwicklung
  • Gesundheitsausweis (bei Beschäftigung im Lebensmittelbereich)
  • Mitarbeiterbeurteilungen
  • Lohnsteuerkarte
  • Personalstammdaten
  • Kopien von amtlichen Urkunden
  • Sozialversicherungsnachweis
  • Arbeitszeugnisse
  • Weiterbildungsnachweise
  • Arbeitsvertrag
  • Beförderungen
  • Schriftverkehr
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Was gehört nicht in die digitale Personalakte?

Es gibt Informationen, die nicht in eine Personalakte gehören. Dazu zählt alles, was die Privatsphäre betrifft. Zum Beispiel:

  • Hobbys
  • Private Reiseziele
  • Social-Media-Posts
  • Persönliche Vorlieben
  • Politische Einstellung
  • Religiöse Orientierung (außer für steuerliche Zwecke)
  • Ärztliche Unterlagen oder Behandlungsprotokolle

Aber auch bestimmte Informationen, die den Beruf betreffen, gehören nicht in die Personalakte:

  • Kandidatur für den Betriebsrat
  • Vermerke über die Leistung des Arbeitnehmers
  • Auflistung von Krankheitstagen oder Krankheitsgründen

Digitale Personalakte als Teil des Dokumentenmanagements

Neben der Personalakte digitalisieren Unternehmen heute etliche andere Unterlagen. Der Sinn hinter diesem Dokumentenmanagement ist klar: alles in einem digitalen Archiv bündeln, was bisher in Aktenordnern oder auf unterschiedlichen Laufwerken verstreut war. So behalten Unternehmen bei wachsenden Datenmengen den Überblick.

Welche IT-Infrastruktur ist für die digitale Personalakte nötig?

Die genauen Anforderungen an die IT-Infrastruktur für die digitale Personalakte hängen von der Unternehmensgröße ab. Grundsätzlich ist ein sicheres Dokumenten- oder HR-Management-System erforderlich, das eine Speicherung erlaubt und regelmäßig durch Backups gesichert wird. Auch die revisionssichere Protokollierung von Zugriffen und Änderungen sowie Schnittstellen zu zentralen Funktionsbereichen wie zur Payroll, Zeiterfassung und zum Bewerbermanagement sind sicherheitsrelevante Punkte. Moderne HR-Software bietet diese Funktionen oftmals aus einer Hand.

Einführung, Migration und Change Management

Für Unternehmen, die ihre Prozesse erstmals auf eine digitale Personalakte umstellen, ist eine sorgfältige Einführung entscheidend. Dazu gehören die strukturierte Digitalisierung bestehender Papierakten, ein einheitliches Dokumenten-Klassifikationssystem sowie klare Rollen- und Berechtigungskonzepte.

Ebenso wichtig sind Schulungen für HR und Führungskräfte, damit diese die neuen Funktionen, darunter Workflows, Employee Self Services und automatisierte Ablagen, optimal nutzen. Ein transparentes Change Management erleichtert die Akzeptanz im Unternehmen und stellt sicher, dass alle Beteiligten von Anfang an effizient mit dem neuen System arbeiten.

Checkliste: Wie führen Unternehmen die digitale Personalakte ein? (Download)


Die Digitalisierung der Personalakten spart Platz, senkt die Verwaltungskosten und ermöglicht einen standortunabhängigen Zugriff auf alle Dokumente. Gleichzeitig entlasten automatisierte Prozesse das HR-Team spürbar im Arbeitsalltag.

Neben diesen Vorteilen treibt auch der Gesetzgeber den Wandel voran, da ab dem 1. Januar 2027 die Pflicht zur elektronischen Führung von Entgeltunterlagen gilt. Diese Checkliste strukturiert das gesamte Einführungsprojekt in sechs übersichtliche Phasen. So gelingt der unkomplizierte Übergang zu einer revisionssicheren und gesetzeskonformen Aktenführung.

1. Vorbereitung und Bedarfsanalyse: Analyse des Ist-Zustands sowie Festlegung von Projektteam, Budget und Zeitplan

2. Rechtliche Grundlagen: Gewährleistung von Datenschutz, Einsichtsrecht, Aufbewahrungsfristen und Abstimmung einer Betriebsvereinbarung

3. Technische Anforderungen: Festlegung von Sicherheitsstandards sowie Systemintegration inklusive externer Schnittstellen

4. Digitalisierung der Personalakten: Definition von Scan-Qualität, Speicherstrukturen und datenschutzkonformer Aktenvernichtung mit Prüfung der gesetzlichen Ausnahmen

5. Einführung und Schulung: Start einer Pilotgruppe sowie Schulung des HR-Teams, der Führungskräfte und der Belegschaft

6. Betrieb und Weiterentwicklung: Etablierung fortlaufender Berechtigungsprüfungen, einheitlicher Dokumentenprozesse und regelbasierten Löschens

Wie verhindern Unternehmen unbefugten Zugriff auf Personalakten?

Die digitale Personalakte ist nur so sicher wie die Maßnahmen, die sie schützen. Dazu gehören starke Zugriffsberechtigungen, Multi-Faktor-Authentifizierungen (MFA) und Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen der relevanten Unterlagen. Auch regelmäßige Audit-Logs, um jeden Zugriff nachvollziehen zu können, sichere Passwortrichtlinien und automatische Abmeldungen stellen sicher, dass nur autorisierte Personen die Personalakte einsehen können.

Durch Schulungen für HR und Führungskräfte, Penetrationstests und fortwährende Sicherheitsupdates schützen Arbeitgeber sich bestmöglich vor Cybergefahren und Datenverlust.

Digitale Personalakten als große Chance

Die digitale Personalakte ist unverzichtbar für effizientes, datenschutzkonformes und zukunftssicheres Arbeiten. Wer die in der BVV geforderten Entgeltunterlagen ab dem 1. Januar 2027 rechtssicher und maschinell auswertbar vorhalten will, findet in der digitalen Personalakte die einzige praxisnahe und verlässliche Lösung.

Analoge Papierprozesse oder ungesicherte PDF-Ablagen auf Netzlaufwerken erfüllen diese Vorgaben nicht. Darüber hinaus entlastet die digitale Personalakte HR-Mitarbeitende durch Self-Service-Optionen und gehört damit zu den zentralen Bausteinen einer strategischen HR-Digitalisierung.

FAQ zur digitalen Personalakte

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.