Aufbau, Inhalte & Formulierungen

Arbeitszeugnis

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So erstellen und verstehen Sie ein Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument für Arbeitnehmer, das die berufliche Laufbahn positiv beeinflussen kann. Es enthält Informationen über ihre erbrachten Leistungen und ihr Verhalten während ihrer Anstellung.

Ein aussagekräftiges Arbeitszeugnis ist daher ausschlaggebend, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Dabei ist es besonders wichtig, die Bedeutungen der verschiedenen Formulierungen im Arbeitszeugnis zu kennen.

Was ist ein Arbeitszeugnis? Definition

Das Arbeitszeugnis ist eine offizielle Urkunde, die der Arbeitgeber ausstellt, sobald ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer endet. Sie bescheinigt die Art und Dauer der Tätigkeit des Mitarbeiters. Gemäß § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und § 109 Gewerbeordnung (GewO) ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Zeugnis auf Papier – inklusive handschriftlicher Unterschrift – auszustellen.

Das Arbeitszeugnis ist eine offizielle Urkunde, die der Arbeitgeber ausstellt, sobald ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit einem Arbeitnehmer endet

Welche unterschiedlichen Arbeitszeugnisse gibt es?

Bei den Arbeitszeugnissen wird grundsätzlich zwischen dem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Es gibt allerdings noch weitere Arten:

  • Einfaches Arbeitszeugnis: Enthält Personalien, Art und Dauer der Tätigkeit. Wird oft nur nach Aufforderung ausgestellt.
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis: Bewertet zusätzlich Leistung, Sozialverhalten und Fachkenntnisse.
  • Zwischenzeugnis: Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht, wenn ein Arbeitnehmer während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses eine Bewertung benötigt – bspw. bei internen Versetzungen oder Umstrukturierungen.
  • Ausbildungszeugnis: Dokumentiert Ausbildungserfolge und Inhalte.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnis?

Einfaches Arbeitszeugnis

Liefert Angaben zu Dauer und Art der Tätigkeit. Enthält Personalien, darf jedoch keine Leistungsbewertung beinhalten. Es dient primär als Nachweis und wird häufig für Aushilfstätigkeiten genutzt.

Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Neben einer Beschreibung der Tätigkeit enthält es eine Beurteilung der Soft Skills, des Verhaltens sowie der Leistungen des Arbeitnehmers. Qualifizierte Zeugnisse müssen explizit verlangt werden. Bei Unstimmigkeiten kann der Arbeitnehmer eine Berichtigung gerichtlich einfordern.

Wer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat nach § 630 BGB und § 109 GewO einen gesetzlichen Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Zeugnis – unabhängig von der Beschäftigungsdauer. Ein Anspruch besteht zudem für alle Beschäftigungsarten, also bspw. auch für Praktikanten und Aushilfen. Ausgeschlossen sind lediglich Freelancer und freie Mitarbeiter.

Wann muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Ein Arbeitszeugnis sollte bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist oder dem letzten Arbeitstag ausgestellt sein. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber es sofort oder zumindest kurzfristig danach ausstellen. Verzögert der Arbeitgeber den Prozess, benötigt er dafür triftige Gründe. Eine Frist zur Anforderung kann im Arbeitsvertrag festgelegt sein. Ohne Frist gilt ein Anspruch von bis zu 3 Jahren.

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Wie schnell erhält man ein Arbeitszeugnis nach der Kündigung?

2 bis 4 Tage sind für Arbeitgeber angemessen, um das Arbeitszeugnis zu schreiben. Der Arbeitgeber sollte das Zeugnis dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausgestellt haben. Dies ermöglicht dem Arbeitnehmer eine lückenlose Bewerbungsphase und erspart Verzögerungen bei der Jobsuche.

Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

In Deutschland verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gemäß § 195 BGB 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beginnend am Ende des aktuellen Kalenderjahres. Es ist jedoch ratsam, vor oder zeitnah nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen das Arbeitszeugnis anzufordern. So stellen Arbeitnehmer sicher, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind. Fristversäumnisse oder zu langes Warten können den Anspruch verfallen lassen.

Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?

Sofern es keine Klausel gibt, haben Arbeitnehmer das Recht, ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, selbst bis zu 3 Jahre nach Firmenaustritt. Fordert der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig an, kann der Anspruch bereits nach einem Jahr verfallen.

Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?

Auch wenn manche Firmen inzwischen nicht mehr auf Arbeitszeugnisse bestehen, so sind sie bei vielen Unternehmen weiterhin ein zentraler Bestandteil bei einer Bewerbung, da sie Aufschluss über Qualifikationen und Sozialverhalten des Bewerbers geben. Beifügen sollten Bewerber das letzte Arbeitszeugnis sowie Zeugnisse der letzten 10 Jahre. Berufseinsteiger ergänzen Praktikums- und relevante Aushilfszeugnisse.


Wie ist ein Arbeitszeugnis aufgebaut? (Vorlage)

Eine gute Arbeitszeugnisvorlage bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern wertvolle Orientierung, um ein Zeugnis zu erstellen. Denn ein Arbeitszeugnis-Muster hilft dabei, sowohl die korrekte Struktur eines Zeugnisses einzuhalten als auch die erforderlichen Inhalte präzise wiederzugeben.

Der Arbeitszeugnis-Aufbau folgt folgendem Muster:

  • Briefkopf mit Unternehmensangaben: Firmenadresse, Branche, Größe
  • Überschrift: „Arbeitszeugnis“ oder „Einfaches Arbeitszeugnis“
  • Angaben zur Person: Name, Geburtsdatum, Eintrittsdatum
  • Tätigkeitsbeschreibung: Umfassende Darstellung der Position, Aufgaben und Verantwortungen, sortiert nach Wichtigkeit
  • Optionaler Schlusssatz: Dankesformel, Bedauern und Zukunftswünsche
  • Abschluss: Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers oder einer berechtigten Person

Welche formalen Vorgaben muss ein Arbeitszeugnis erfüllen?

Ein Arbeitszeugnis muss bestimmten formalen Vorgaben entsprechen:

  • Schriftform: Nur auf Firmenpapier, keine digitalen Formate
  • Unterschrift: Handschriftlich, nicht digital oder eingescannt, von berechtigter Person
  • Inhalt: „Wahr“ und „wohlwollend“, ohne negative oder versteckte Merkmale
  • Form: Korrekte Daten, keine Fehler, sauberes Papier
  • Korrektheit: Unterzeichner muss in der Hierarchie über dem Mitarbeiter stehen, mit klarer Funktionsangabe
  • Vollständigkeit: Tätigkeiten und Leistungen umfassend beschrieben
  • Schlussformel: Dank und Bedauern möglich, aber keine Pflicht

Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen, können jedoch das Arbeitszeugnis mit dem Beurteiler abstimmen.

Ein vollständiges Arbeitszeugnis enthält Angaben zu:

  • Person
  • Beschäftigungsdauer
  • Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen des Arbeitnehmers

Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?

Im Arbeitszeugnis sind doppeldeutige Formulierungen und „Geheimcodes“ unzulässig.

Die folgenden Informationen dürfen Arbeitszeugnisse nicht enthalten:

  • Ethnische, religiöse oder politische Zugehörigkeit
  • Gesundheit, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit
  • Fehlzeiten, sofern kein negativer Einfluss vorliegt
  • Kündigungsgründe und bisheriges Gehalt
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, Straftaten (ohne Jobbezug), privates Verhalten

Auslassungen, die fehlende positive Informationen andeuten, sind ebenfalls nicht gestattet.

Zu den typischen Arbeitszeugnis-Beispielen für Geheimcodes zählen:

  • „Er/Sie verstand es, seine/ihre Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ (Hinweis auf fehlende Eigeninitiative)
  • „Er/Sie war als Mitarbeiter kritisch und anspruchsvoll.“ (Impliziert häufige Beschwerden und Egozentrik)
  • „Er/Sie hat alle Aufgaben in seinem/ihrem und im Interesse der Firma gelöst.“ (Hinweis auf unkorrektes Verhalten wie Diebstahl).

Formulierungen im Arbeitszeugnis

Die Arbeitszeugnis-Formulierungen sind entscheidend und aufschlussreich, dürfen im einfachen Zeugnis aber keine Bewertungen enthalten. Hierbei gilt es, die gesetzlich geforderten Kriterien wie „wahr“ und „wohlwollend“ zu beachten, um klare und verständliche Aussagen zu treffen. Dadurch hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, um die Qualifikationen des ausscheidenden Mitarbeiters zu beschreiben:

Fachkenntnisse

Die Fachkenntnisse beschreiben die berufliche Expertise des Arbeitnehmers. Je präziser und positiver formuliert, desto besser die Bewertung. Hier geht es darum, welche speziellen Kenntnisse der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit eingesetzt und erweitert hat.

Beispiele:

  • Sehr gut: „Er/Sie verfügt über ein hervorragendes Fachwissen, das er/sie mit äußerster Effizienz und größter Genauigkeit einsetzte.“
  • Gut: „Er/Sie verfügt über ein gutes Fachwissen, das er/sie mit großer Effizienz und Genauigkeit einsetzte.“
  • Befriedigend: „Er/Sie verfügt über ein umfangreiches Fachwissen, das er/sie sicher einsetzte.“

Arbeitsweise

Hier wird die Art und Weise beschrieben, wie der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt hat – strukturiert, zuverlässig oder selbstständig.

Beispiele:

  • Sehr gut: „Er/Sie arbeitete stets absolut sicher und vollkommen selbstständig.“
  • Gut: „Er/Sie arbeitete stets sicher und selbstständig.“
  • Befriedigend: „Er/Sie arbeitete sicher und selbstständig.“

Engagement

Bezieht sich auf die Motivation, den Fleiß und die Eigeninitiative des Arbeitnehmers.

Beispiele:

  • Sehr gut: „Er/Sie legte stets eine ausgezeichnete Motivation an den Tag.“
  • Gut: „Er/Sie legte stets eine gute Motivation an den Tag.“
  • Befriedigend: „Er/Sie legte eine gute Motivation an den Tag.“

Erfolge

Hier werden konkrete Arbeitsergebnisse und -leistungen dargestellt, die für das Unternehmen relevant waren.

Beispiele:

  • Sehr gut: „Er/Sie erzielte in qualitativer und in quantitativer Hinsicht immer herausragende Arbeitsergebnisse.“
  • Gut: „Er/Sie erzielte in qualitativer und in quantitativer Hinsicht immer gute Arbeitsergebnisse.“
  • Befriedigend: „Er/Sie erzielte in qualitativer und in quantitativer Hinsicht zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.“

Sozialverhalten

Die Beschreibung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gibt Einblick in die sozialen Kompetenzen.

Beispiele:

  • Sehr gut: „Er/Sie hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
    Kunden stets vorbildlich verhalten.“
  • Gut: „Er/Sie hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
    Kunden stets einwandfrei verhalten.“
  • Befriedigend: „Er/Sie hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
    Kunden einwandfrei verhalten.“

Hinweis: Klassischerweise werden im Arbeitszeugnis Begriffe wie „stets“ und „vollsten“ bzw. „vollen“ verwendet, um auf eine bestimmte Arbeitszeugnis-Note hinzuweisen:

  • Sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
  • Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit“
  • Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“
  • Mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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