Wie schnell erhält man ein Arbeitszeugnis nach der Kündigung?
2 bis 4 Tage sind für Arbeitgeber angemessen, um das Arbeitszeugnis zu schreiben. Der Arbeitgeber sollte das Zeugnis dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausgestellt haben. Dies ermöglicht dem Arbeitnehmer eine lückenlose Bewerbungsphase und erspart Verzögerungen bei der Jobsuche.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
In Deutschland verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis gemäß § 195 BGB 3 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, beginnend am Ende des aktuellen Kalenderjahres. Es ist jedoch ratsam, vor oder zeitnah nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen das Arbeitszeugnis anzufordern. So stellen Arbeitnehmer sicher, dass alle Informationen aktuell und korrekt sind. Fristversäumnisse oder zu langes Warten können den Anspruch verfallen lassen.
Können Arbeitszeugnisse nachgefordert werden?
Sofern es keine Klausel gibt, haben Arbeitnehmer das Recht, ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen, selbst bis zu 3 Jahre nach Firmenaustritt. Fordert der Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis nicht rechtzeitig an, kann der Anspruch bereits nach einem Jahr verfallen.
Muss ein Arbeitszeugnis einer Bewerbung beigefügt werden?
Auch wenn manche Firmen inzwischen nicht mehr auf Arbeitszeugnisse bestehen, so sind sie bei vielen Unternehmen weiterhin ein zentraler Bestandteil bei einer Bewerbung, da sie Aufschluss über Qualifikationen und Sozialverhalten des Bewerbers geben. Beifügen sollten Bewerber das letzte Arbeitszeugnis sowie Zeugnisse der letzten 10 Jahre. Berufseinsteiger ergänzen Praktikums- und relevante Aushilfszeugnisse.
Ein Arbeitszeugnis muss bestimmten formalen Vorgaben entsprechen:
- Schriftform: Nur auf Firmenpapier, keine digitalen Formate
- Unterschrift: Handschriftlich, nicht digital oder eingescannt, von berechtigter Person
- Inhalt: „Wahr“ und „wohlwollend“, ohne negative oder versteckte Merkmale
- Form: Korrekte Daten, keine Fehler, sauberes Papier
- Korrektheit: Unterzeichner muss in der Hierarchie über dem Mitarbeiter stehen, mit klarer Funktionsangabe
- Vollständigkeit: Tätigkeiten und Leistungen umfassend beschrieben
- Schlussformel: Dank und Bedauern möglich, aber keine Pflicht
Was muss in einem Arbeitszeugnis stehen?
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf bestimmte Formulierungen, können jedoch das Arbeitszeugnis mit dem Beurteiler abstimmen.
Ein vollständiges Arbeitszeugnis enthält Angaben zu:
- Person
- Beschäftigungsdauer
- Beschreibung der Aufgaben und Qualifikationen des Arbeitnehmers
Was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?
Im Arbeitszeugnis sind doppeldeutige Formulierungen und „Geheimcodes“ unzulässig.
Die folgenden Informationen dürfen Arbeitszeugnisse nicht enthalten:
- Ethnische, religiöse oder politische Zugehörigkeit
- Gesundheit, Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit
- Fehlzeiten, sofern kein negativer Einfluss vorliegt
- Kündigungsgründe und bisheriges Gehalt
- Ehrenamtliche Tätigkeiten, Straftaten (ohne Jobbezug), privates Verhalten
Auslassungen, die fehlende positive Informationen andeuten, sind ebenfalls nicht gestattet.
Zu den typischen Arbeitszeugnis-Beispielen für Geheimcodes zählen:
- „Er/Sie verstand es, seine/ihre Aufgaben erfolgreich zu delegieren.“ (Hinweis auf fehlende Eigeninitiative)
- „Er/Sie war als Mitarbeiter kritisch und anspruchsvoll.“ (Impliziert häufige Beschwerden und Egozentrik)
- „Er/Sie hat alle Aufgaben in seinem/ihrem und im Interesse der Firma gelöst.“ (Hinweis auf unkorrektes Verhalten wie Diebstahl).
Die Arbeitszeugnis-Formulierungen sind entscheidend und aufschlussreich, dürfen im einfachen Zeugnis aber keine Bewertungen enthalten. Hierbei gilt es, die gesetzlich geforderten Kriterien wie „wahr“ und „wohlwollend“ zu beachten, um klare und verständliche Aussagen zu treffen. Dadurch hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, um die Qualifikationen des ausscheidenden Mitarbeiters zu beschreiben:
Fachkenntnisse
Die Fachkenntnisse beschreiben die berufliche Expertise des Arbeitnehmers. Je präziser und positiver formuliert, desto besser die Bewertung. Hier geht es darum, welche speziellen Kenntnisse der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit eingesetzt und erweitert hat.
Beispiele:
- Sehr gut: „Er/Sie verfügt über ein hervorragendes Fachwissen, das er/sie mit äußerster Effizienz und größter Genauigkeit einsetzte.“
- Gut: „Er/Sie verfügt über ein gutes Fachwissen, das er/sie mit großer Effizienz und Genauigkeit einsetzte.“
- Befriedigend: „Er/Sie verfügt über ein umfangreiches Fachwissen, das er/sie sicher einsetzte.“
Arbeitsweise
Hier wird die Art und Weise beschrieben, wie der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt hat – strukturiert, zuverlässig oder selbstständig.
Beispiele:
- Sehr gut: „Er/Sie arbeitete stets absolut sicher und vollkommen selbstständig.“
- Gut: „Er/Sie arbeitete stets sicher und selbstständig.“
- Befriedigend: „Er/Sie arbeitete sicher und selbstständig.“
Engagement
Bezieht sich auf die Motivation, den Fleiß und die Eigeninitiative des Arbeitnehmers.
Beispiele:
- Sehr gut: „Er/Sie legte stets eine ausgezeichnete Motivation an den Tag.“
- Gut: „Er/Sie legte stets eine gute Motivation an den Tag.“
- Befriedigend: „Er/Sie legte eine gute Motivation an den Tag.“
Erfolge
Hier werden konkrete Arbeitsergebnisse und -leistungen dargestellt, die für das Unternehmen relevant waren.
Beispiele:
- Sehr gut: „Er/Sie erzielte in qualitativer und in quantitativer Hinsicht immer herausragende Arbeitsergebnisse.“
- Gut: „Er/Sie erzielte in qualitativer und in quantitativer Hinsicht immer gute Arbeitsergebnisse.“
- Befriedigend: „Er/Sie erzielte in qualitativer und in quantitativer Hinsicht zufriedenstellende Arbeitsergebnisse.“
Sozialverhalten
Die Beschreibung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden gibt Einblick in die sozialen Kompetenzen.
Beispiele:
- Sehr gut: „Er/Sie hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Kunden stets vorbildlich verhalten.“
- Gut: „Er/Sie hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Kunden stets einwandfrei verhalten.“
- Befriedigend: „Er/Sie hat sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und
Kunden einwandfrei verhalten.“
Hinweis: Klassischerweise werden im Arbeitszeugnis Begriffe wie „stets“ und „vollsten“ bzw. „vollen“ verwendet, um auf eine bestimmte Arbeitszeugnis-Note hinzuweisen:
- Sehr gut: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“
- Gut: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“
- Befriedigend: „zu unserer vollen Zufriedenheit“
- Ausreichend: „zu unserer Zufriedenheit“
- Mangelhaft: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“