Definition und Umsetzung

Arbeitsstättenrichtlinie

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6 Min. Lesezeit

Vorschriften für sichere und gesunde Arbeitsplätze

Ergonomie, Beleuchtung und Sicherheit spielen eine zentrale Rolle für die Produktivität und das Wohlbefinden von Arbeitnehmern. Die Arbeitsstättenrichtlinien liefern konkrete Vorgaben zur Arbeitsplatzsicherheit – sowohl im Büro als auch beim mobilen Arbeiten.

Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen stets den aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien entsprechen. Dies schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern trägt auch zur Mitarbeiterzufriedenheit und betrieblichen Effizienz bei.

Eine Arbeitsstättenrichtlinie liefert konkrete Vorgaben zur Arbeitsplatzsicherheit – sowohl im Büro als auch beim mobilen Arbeiten.

Was ist eine Arbeitsstättenrichtlinie? Definition

Die Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), auch Arbeitsstättenregeln, umfassen technische und organisatorische Vorgaben, die sicherstellen, dass Arbeitsplätze in Deutschland den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Ergonomie entsprechen. Sie konkretisieren die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und geben Arbeitgebern praxisnahe Anleitungen, um gesetzliche Pflichten umzusetzen.

Die ASR enthalten konkrete Anforderungen zur Raumgröße, Beleuchtung, Arbeitsplatzmaßen, Raumklima und mehr. Sie sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhindern sowie eine gesundheitlich zuträgliche Arbeitsumgebung gewährleisten. Unternehmen, die alternative Maßnahmen ergreifen, müssen nachweisen, dass diese den gleichen Schutz für die Beschäftigten bieten.

Arbeitsstättenrichtlinie vs. Arbeitsstättenverordnung – was sind die Unterschiede?

Während die ArbStättV ein rechtlich bindendes Regelwerk ist, ist die Arbeitsstättenrichtlinie eine Auslegungshilfe, um die Vorgaben der Verordnung korrekt umzusetzen.

Die Unterschiede im Überblick:

  • Arbeitsstättenverordnung: Rechtlich bindend, regelt grundlegende Anforderungen an Arbeitsstätten in Deutschland.
  • Arbeitsstättenrichtlinien: Technische Regeln, die beschreiben, wie die Verordnung praktisch umgesetzt werden kann.

Was sind Arbeitsstätten?

Der Begriff Arbeitsstätte umfasst alle Orte, an denen Arbeitnehmer regelmäßig oder gelegentlich ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Dazu gehören nicht nur klassische Büro- und Produktionsräume, sondern auch Außenbereiche und mobile Arbeitsplätze.

Was regelt die Arbeitsstättenrichtlinie?

Die Arbeitsstättenrichtlinien konkretisieren die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und legen fest, welche technischen, organisatorischen und ergonomischen Anforderungen Arbeitgeber umsetzen sollten. Das Ziel ist es, sichere und gesunde Arbeitsplätze zu gewährleisten.

Jede ASR-Regel hilft Arbeitgebern dabei, die gesetzlichen Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung rechtskonform und praxisnah umzusetzen.

Welche Arbeitsstättenregeln gibt es?

Im Juli 2024 umfasste das Regelwerk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) 21 Arbeitsstättenrichtlinien:

ASR-Nummer

Bezeichnung

ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.5 Fußböden
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7 Türen und Tore
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
ASR A3.5 Raumtemperatur
ASR A3.6 Lüftung
ASR A3.7 Lärm
ASR A4.1 Sanitärräume
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
ASR A4.4 Unterkünfte
ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr – Straßenbaustellen
ASR V3.7 Bildschirmarbeit

 

Hinweis: Diese Liste ist nicht statisch. Die BAuA aktualisiert und ergänzt die ASR fortlaufend, um sie an neue Entwicklungen und Erkenntnisse anzupassen. Es ist daher für Arbeitgeber ratsam, regelmäßig die Website der BAuA zu besuchen, um sicherzustellen, dass sie die aktuelle Version der ASR zur Verfügung haben.

Beispiel: Arbeitsstättenrichtlinien im Büro

Die ASR im Büro enthalten in der Regel folgende Vorgaben, die dazu beitragen, dass Beschäftigte beim Einrichten und Betreiben eines Arbeitsplatzes die Anforderungen erfüllen:

  • Flächenbedarf pro Arbeitsplatz (ASR A1.2):
    • Einzelbüro: mindestens 8 bis 10 m² + 6 m² für jeden weiteren Arbeitsplatz
    • Großraumbüro: 12 bis 15 m² pro Mitarbeiter
    • Mindestens 1,50 m² freie Fläche pro Arbeitsplatz
    • Keine Überlappung mit Verkehrswegen
  • Fluchtwege und Notausgänge (ASR A2.3):
    • Mindestens 2 gesonderte Fluchtwege
    • Türen müssen jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen sein
  • Arbeitsbedingungen:
    • Raumtemperatur (ASR A3.5): Mindestens 20 °C bei leichter Arbeit
    • Beleuchtung (ASR A3.4): Mindestens 500 lx bei Bildschirmarbeit
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Wer beschließt die Arbeitsstättenrichtlinie?

Die ASR werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) entwickelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlicht.

Wer ist an der Erstellung der Arbeitsstättenrichtlinien beteiligt?

  • Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA)
    • Setzt sich aus Experten verschiedener Bereiche zusammen
    • Mitglieder: Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, Behörden, Wissenschaftler
    • Erarbeitet die inhaltlichen Vorgaben der ASR
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
    • Genehmigt die ASR nach Prüfung
    • Veröffentlicht die Richtlinien im gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
    • Unterstützt den ASTA durch wissenschaftliche Expertise
    • Berät das BMAS in Fragen des Arbeitsschutzes

Wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsstättenrichtlinien?

  • Gewerbeaufsichtsämter und Arbeitsschutzbehörden
  • Unfallversicherungsträger, die Präventionsmaßnahmen prüfen
  • Länderspezifische Arbeitsschutzverwaltungen, je nach Bundesland unterschiedlich geregelt

Wann ist die Arbeitsstättenverordnung anzuwenden?

Die ArbStättV gilt für alle Arbeitsstätten, sobald diese eingerichtet und betrieben werden. Die Arbeitsräume können in Gebäuden oder im Freien sein, sofern sie sich auf dem Gelände eines Betriebs oder einer Baustelle befinden und dazu vorgesehen sind, als Arbeitsplätze genutzt zu werden. Zu den Arbeitsräumen gehören auch Fluchtwege, Sanitärräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und technische Anlagen.

Gelten die Arbeitsstättenrichtlinien als Gesetz?

Nein, die ASR sind keine Gesetze, sondern dienen als technische Regeln der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, sich genau an die ASR zu halten, können jedoch durch deren Anwendung sicherstellen, dass die gesetzliche Verordnung erfüllt ist.

Wie verbindlich sind die Arbeitsstättenrichtlinien?

Die Arbeitsstättenrichtlinien sind rechtlich nicht bindend. Dies trifft jedoch auf die Arbeitsstättenverordnung zu. Arbeitgeber können auch alternative Maßnahmen bei den ASR ergreifen, sofern diese die Schutzziele der ArbStättV erfüllen. Hierbei gilt die Vermutungswirkung: Halten Arbeitgeber die ASR ein, setzen sie wahrscheinlich auch die entsprechenden Anforderungen der ArbStättV korrekt um.

Was passiert, wenn die Arbeitsstättenverordnung nicht eingehalten wird?

Die Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien dienen dem Schutz der Arbeitnehmer. Daher können Verstöße schwerwiegende Konsequenzen haben:

  • Gefährdung der Arbeitnehmer:
    • Erhöhtes Unfallrisiko durch fehlende Schutzmaßnahmen, unsichere Verkehrswege oder fehlende Notausgänge
    • Gesundheitsschäden durch Lärm, schlechte Luftqualität oder unergonomische Arbeitsplätze
  • Rechtliche Folgen für Arbeitgeber:
    • Bußgelder bis zu 30.000 Euro
    • Freiheitsstrafen bei vorsätzlicher Gefährdung der von Mitarbeitern in den Arbeitsstätten
  • Maßnahmen der Behörden:
    • Anordnungen zur Mängelbeseitigung
    • Betriebsuntersagung durch Arbeitsschutzbehörden

Zusätzlich drohen Image-Schäden, Produktionsausfälle und höhere Versicherungsbeiträge.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung?

Staatliche Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträger kontrollieren, dass die ArbStättV eingehalten wird. Dabei fallen die folgenden Aufgaben in deren Tätigkeitsbereiche:

  • Staatliche Aufsichtsbehörden:
    • Zuständig für die Kontrolle der ArbStättV auf Landesebene
    • Können Sanktionen oder Betriebsstilllegungen anordnen
    • Eingesetzt durch Gewerbeaufsichtsämter oder Ämter für Arbeitsschutz
  • Unfallversicherungsträger:
    • Kontrollieren Arbeitsschutzmaßnahmen gemäß DGUV-Vorschrift 1
    • Unterstützen Betriebe bei der Prävention von Arbeitsunfällen

Arbeitnehmer haben das Recht, Verstöße zu melden. Die ASR unterliegen keiner behördlichen Kontrolle.

Wie lassen sich die Arbeitsstättenrichtlinien beim mobilen Arbeiten umsetzen?

Die Arbeitsstättenverordnung gilt für Homeoffice oder Telearbeit, nicht jedoch für mobiles Arbeiten. Homeoffice erfordert einen vertraglich geregelten Bildschirmarbeitsplatz mit ergonomischer Ausstattung. Eine einmalige Gefährdungsbeurteilung ist vorgeschrieben, regelmäßige Kontrollen sind jedoch nicht erforderlich.

Beim mobilen Arbeiten, z.B. gelegentlich von zu Hause oder unterwegs, greift lediglich das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitgeber müssen mögliche Risiken durch Gefährdungsbeurteilungen – meist per Fragebogen – ermitteln.

Vorgaben für das Homeoffice (Telearbeit)

  • Arbeitsplatzgestaltung: Ergonomische Ausstattung (Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm) gemäß ArbStättV
  • Gefährdungsbeurteilung: Einmalig auf Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu prüfen
  • Zutrittsrecht des Arbeitgebers: Sollte vertraglich geregelt werden

Wichtige Schutzmaßnahmen beim mobilen Arbeiten

  • Ergonomie: Externe Tastaturen und höhenverstellbaren Bildschirm sowie Schreibtisch verwenden
  • Beleuchtung: Richtige Mischung aus Tageslicht und künstlicher Beleuchtung, um Augenbelastung zu vermeiden
  • Datenschutz: Sichere Passwörter und verschlüsselte Verbindungen nutzen
  • Kommunikation: Geeignete Kanäle bereitstellen

Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für Sicherheit, Arbeitszeiten und Datenschutz erstellen, um sowohl Telearbeit als auch mobiles Arbeiten rechtssicher zu gestalten. Dadurch verbessern sie die physische und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, was wiederum das Employee Wellbeing und die Employee Experience positiv fördert.

Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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