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Neues Gesetz zur Arbeitszeiterfassung: 11 Fragen & 11 Antworten

arbeitszeiterfassung

19. Februar 2020 · 4 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Die Bundesregierung plant aktuell ein Gesetz zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung. Zwar müssen sich Parteien, Ministerien und Verbände noch auf einen definitiven Gesetzestext verständigen, doch ein erster Entwurf ist bereits in Arbeit. Die verpflichtende Zeiterfassung könnte demnach schneller kommen als gedacht. Mit entsprechenden Folgen. Arbeitgeber, die noch kein Zeiterfassungssystem haben, müssen jetzt schnell handeln.

Update 19. September 2022: Mittlerweile kam es zu mehreren richterlichen Entscheidungen in Bezug zur Arbeitszeiterfassung. Einen aktuellen Stand der Diskussion zur Arbeitszeiterfassung und Überstundenregelung finden Sie hier.

Mit Hochdruck arbeitet das Bundesarbeitsministerium zurzeit an einer Neuregelung der Arbeitszeiterfassung. Dies bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums unlängst der Deutschen Presse-Agentur. Damit soll das entsprechende Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14. Mai 2019 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die europäischen Richter hatten beschlossen, dass Arbeitszeiten in Zukunft systematisch und lückenlos aufgezeichnet werden müssen.

Bereits vor einiger Zeit hat das Bundesarbeitsministerium dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben. Inzwischen sind Auszüge aus dem Gutachten bekannt geworden. Darin wird der Status Quo so beschrieben: “Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.” Entsprechend müsse der deutsche Gesetzgeber nun nachjustieren, um der Vorgabe des EuGH zu entsprechen.

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Arbeitszeiterfassung Gesetz: Was für Sie als Arbeitgeber wichtig ist

Damit Sie einen Überblick zum Thema Arbeitszeiterfassung bekommen, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.

1. Was genau wurde im EuGH-Urteil vom 14. Mai 2019 beschlossen?

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes hat geurteilt, dass die EU-Staaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein Zeiterfassungssystem einzurichten. Dieses soll gewährleisten, dass die Arbeitszeiten aller Mitarbeiter genau erfasst werden. Das Zeiterfassungssystem muss laut EuGH drei Kriterien erfüllen: Es muss verlässlich, objektiv und zugänglich sein.

2. Was bedeutet das für Deutschland?

Aufgrund des EuGH-Urteils müssen die Gesetzgeber in all jenen EU-Ländern aktiv werden, in denen es bisher keine Verpflichtung zur lückenlosen Arbeitszeiterfassung gibt. Dazu zählt auch Deutschland. Aktuell wird fernab der Öffentlichkeit, federführend durch das Bundesarbeitsministerium, an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet.

3. Was bedeutet das EuGH-Urteil für deutsche Arbeitgeber?

Unternehmen, die über kein Zeiterfassungssystem verfügen, müssen sich jetzt eines zulegen. Laut eines Urteils des Arbeitsgerichts Emden existiert bereits jetzt die Pflicht zur Einrichtung eines Arbeitszeiterfassungssystems (Arbeitsgericht Emden vom 20. Februar 2020, Rechtssache 2 Ca 94/19).

4. Wie ist die Arbeitszeiterfassung in Deutschland derzeit geregelt?

Das aktuell gültige Arbeitsrecht sieht lediglich eine Erfassung von Überstunden sowie von Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen vor. Eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung existierte bisher nicht.

5. Bedeutet das EuGH-Urteil zur Zeiterfassung das Ende der Vertrauensarbeitszeit?

De facto bedeutet die Einführung der systematischen Arbeitszeiterfassung eine Abschaffung der Vertrauensarbeitszeit. Denn Mitarbeiter müssen in Zukunft über ein Zeiterfassungssystem ihr Kommen und Gehen dokumentieren.

6. Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Arbeitszeiten gelten als personenbezogene Daten. Damit ist der Datenschutz, wie er in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt ist, auch bei den Arbeitszeiten ein Thema. Grundsätzlich spricht aus Datenschutzgründen nichts gegen eine systematische Arbeitszeiterfassung. Wichtig ist nur, dass die Zeiterfassung in Unternehmen nicht zu einer Dauerüberwachung der Mitarbeiter führt. Damit es hier gar nicht erst zu einem Konflikt kommt, lohnt sich die Anschaffung einer Zeiterfassungssoftware. Im Kombination mit einem Rechtekonzept und entsprechenden Zugriffsrechten, die in der Software vergeben werden können, ist man hier auf der sicheren Seite.

7. Wann kommt das neue Arbeitszeiterfassung Gesetz?

Aktuell (Stand: Februar 2020) ist nicht bekannt, ab wann die Neuregelung greifen soll. Da sich jedoch seit Anfang des Jahres vermehrt Politiker und Juristen zu dem Thema äußern, muss mit einer baldigen Implementierung gerechnet werden.

8. Müssen nun alle Betriebe wieder eine Stempeluhr einführen?

Jein. Ein Zeiterfassungssystem kann unterschiedlich aussehen. Einige Betriebe finden ein stationäres System sinnvoll, wo sich die Mitarbeiter jeden Morgen und Abend an- bzw. abmelden. Dies kann mit einer Karte, einem Chip oder dem Smartphone geschehen. Ein System wie die digitale Stempeluhr erfordert allerdings den Aufbau einer notwendigen Infrastruktur samt Hardware-Komponenten. Theoretisch könnten auch Excel-Tabellen weiterverwendet werden.

9. Welche Formen der Zeiterfassung sind in Zukunft sinnvoll?

In den meisten Fällen setzen Unternehmen heute auf die Zeiterfassung via Desktop oder Smartphone. Sobald der Mitarbeiter seinen Dienst antritt, startet er die Arbeitszeit auf seinem Computer oder Handy. Und meldet sich für die Mittagspause und am Abend nach Dienstschluss wieder ordnungsgemäß ab.

10. Welche Vorteile hat die Arbeitszeiterfassung?

Für Arbeitnehmer gehen durch die systematische Arbeitszeiterfassung keine Überstunden mehr unter. Die Mehrarbeit wird aufgezeichnet und muss vom Arbeitgeber entsprechend honoriert werden. Entweder in monetärer Form oder als Zeitausgleich.

11. Welche Nachteile hat die Arbeitszeiterfassung?

Die systematische Arbeitszeiterfassung führt zu diversen Schwierigkeiten. Was passiert etwa, wenn Leistungsträger auch in den Abendstunden auf der Couch zuhause arbeiten? Tragen Sie dann 20 Minuten als Arbeitszeit ein? Außerdem kann die verpflichtende Arbeitszeiterfassung mitunter dazu führen, dass Mitarbeiter noch länger im Büro bleiben. Aussicht auf garantiert bezahlte Überstunden verleiten dazu, viel Zeit am Arbeitsplatz zu verbringen – auch wenn gar nicht viel zu tun ist.


Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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