Recht und Datenschutz

Gesetzesänderungen 2022/2023: Was HR wissen muss

Auch 2023 kommen Gesetzesänderungen und neue Regelungen auf HR zu

11. Oktober 2022 · 4 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Für das zweite Halbjahr 2022 sowie für das kommende Jahr 2023 standen und stehen einige gesetzliche Neuerungen für Unternehmen an, die besonders den Personalbereich und HR-Abteilungen betreffen. Ob Hinweisgeberschutzgesetz oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – erfahren Sie jetzt, welche Neuerungen auf Unternehmen zukommen und wie HR-Manager damit umgehen.

Änderungen im Nachweisgesetz 2022

Das Nachweisgesetz gestaltet die grundlegenden Rahmenbedingungen eines Arbeitsvertrags – legt beispielsweise fest, welche Inhalte ein Vertrag enthält, in welcher Form er ausgehändigt wird und dass er erst gültig ist, wenn beide Parteien unterzeichnet haben. Am 31. Juli 2022 sind die Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft getreten. Was viele als Rückschritt in der Digitalisierung bewerten, ist nun Realität für HR-Abteilungen:

  • Wichtige Inhalte des Arbeitsverhältnisses müssen dem Arbeitnehmer in Schriftform vorliegen und vom Arbeitgeber handschriftlich unterzeichnet sein.
  • Es bestehen erweiterte Dokumentationspflichten für Sachverhalte, die einen Auslandsaufenthalt von Mitarbeitern für mehr als vier Wochen erfordern.
  • Der Umfang von Angaben, die der Arbeitsvertrag beinhaltet, ist gestiegen. Dazu zählen unter anderem die Dauer der Probezeit oder die festgelegten Ruhezeiten und Pausen.
  • Bei Verletzung der Vorschriften ist eine Geldbuße von bis zu 2.000 Euro zu zahlen.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Diese Gesetzesneuerung betrifft die Digitalisierung der Krankenkassen. Ab 2023 sind es nicht mehr die Beschäftigten, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei ihrer Krankenkasse und dem Arbeitgeber einreichen. Denn: Die Krankenkassen erhalten die AU vom Arzt und leiten diese digitalisiert an den Arbeitgeber weiter. Um die Umsetzung der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) zu gewährleisten, benötigen Unternehmen lediglich ein geprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine elektronisch gestützte Ausfüllhilfe oder ein systemgeprüftes Zeiterfassungssystem.

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Das Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Whistleblower besser vor Sanktionen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden. Interne Meldestellen dienen Hinweisgebern in Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern demnach ab dem 17. Dezember 2023 als direkte Anlaufstelle. Whistleblower reichen ihre Informationen dort mündlich, schriftlich oder telefonisch ein. Die Meldung von Vorschriftverletzungen betreffen vor allem die folgenden Bereiche:

  • Finanzdienstleistungen
  • Produkt- und Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittel etc.

Die Verletzungen unternehmensinterner Richtlinien bezüglich betrieblicher Altersvorsorge, Reisekosten oder Arbeitszeiten sind von der neuen Regelung ausgenommen. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern tritt ab dem 17. Dezember 2023 zwar noch eine Schonfrist in Kraft, trotzdem wird auch in solchen Betrieben eine Meldestelle Pflicht – auch wenn sie sich diese optional mit anderen Firmen teilen können.

Erhöhung des Mindestlohns

Zum Oktober 2022 stieg der Mindestlohn auf 12 Euro die Stunde. Im nächsten Jahr sind Gespräche zu weiteren Erhöhungen geplant.

Sonderfall Pflegemindestlohn

Im Pflegebereich erhöht sich der Mindestlohn bis Ende des Jahres 2023 mehrfach – am 1. April und am 1. September 2022 hat der Gesetzgeber ihn bereits angehoben, im Mai und Dezember 2023 steigt er weiter. Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt nun 13,70 Euro, für qualifizierte Hilfskräfte 14,60 Euro und für Pflegefachkräfte 17,10 Euro. Ab Dezember 2023 erhalten Pflegehilfskräfte mindestens 14,15 Euro, qualifizierte Hilfskräfte 15,25 Euro und Pflegefachkräfte 18,25 Euro pro Stunde. Außerdem bekommen Fachkräfte in der Altenpflege neun zusätzliche Urlaubstage in 2023 und 2024.

Berufliche Weiterbildung während der Kurzarbeit

Der Staat erstattet Unternehmen die Hälfte der Ausgaben für berufliche Weiterbildungen, die dessen Angestellte während der Kurzarbeit absolvieren – und zwar über die Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Juli 2023. Voraussetzung dafür ist nicht nur, dass die entsprechenden Weiterbildungen während der Kurzarbeit des Mitarbeiters beginnen, sondern zudem, dass sie mehr als 120 Stunden umfassen und im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes durchgeführt werden. Auch die Lehrkosten für Weiterbildungen erstattet der Staat bis zum 31. Juli 2023 je nach Betriebsgröße zu 15 bis 100 Prozent.

Tarifvertragsverhandlungen

Am 1. Januar 2023 beginnen die Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes. Dabei geht es um Gehaltserhöhungen von 2,8 Millionen Beschäftigten. Folgende Institutionen fordern höhere Löhne:

  • Versorgungsbetriebe
  • Bundesagentur für Arbeit
  • Öffentlicher Dienst von Bund und Gemeinden
  • Deutsche Rentenversicherung Bund
  • Arbeitgeberverband der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Knappschaft-Bahn-See

Arbeitszeiterfassung: Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts

Bereits im Mai 2019 fällte der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil für eine transparentere Arbeitszeiterfassung. Das EuGH-Urteil verpflichtet Arbeitgeber, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zur Erfassung der Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzuführen. Obwohl das Gesetz noch nicht in deutsches Recht überführt wurde, urteilte das Bundesarbeitsgericht am 13. September 2022, dass die Zeiterfassung in Deutschland verpflichtend sei.

Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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