Schwerbehindertengesetz

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Was besagt das Schwerbehindertengesetz?

Der Begriff Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bezeichnete zwischen 1974 und 2001 ein Gesetz, das die Teilnahme von Menschen mit einer schweren Behinderung am Arbeitsleben gewährleisten sollte.

Offiziell hieß es “Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbehinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft”. Seit 2001 gibt es das SchwbG in Deutschland als eigenständiges Gesetz nicht mehr.

Der Begriff Schwerbehindertengesetz (SchwbG) bezeichnete zwischen 1974 und 2001 ein Gesetz, das die Teilnahme von Menschen mit einer schweren Behinderung am Arbeitsleben gewährleisten sollte.

Schwerbehinderung: Gesetze im Wandel

Die früher so bezeichneten Regelungen sind heute stattdessen Teil des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX) mit dem Titel „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“.

Auch das Schwerbehindertengesetz hatte einen Vorläufer: In der Nachkriegszeit war 1953 das sogenannte Gesetz über die Beschäftigung Schwerbeschädigter (Schwerbeschädigtengesetz) in Kraft getreten, dessen frühere Fassung noch aus der Zeit der Weimarer Republik stammte. Zunächst betraf dieses Gesetz insbesondere Kriegsverletzte, die wieder in das Arbeitsleben eingeführt werden sollten.

Was regelt das Schwerbehindertenrecht (SGB IX)?

Das Schwerbehindertenrecht schützt und unterstützt Menschen mit Behinderungen, insbesondere mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Es enthält Vorschriften rund um die Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern, darunter:

  • Kündigungsschutz: Für Menschen mit einer Schwerbehinderung gelten besondere Schutzvorschriften gegen eine Kündigung. Gemäß §168 SGB IX bedarf die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes.
  • Anspruch auf Zusatzurlaub: Menschen mit einer Schwerbehinderung haben einen zusätzlichen Urlaubsanspruch von 5 Tagen pro Jahr.
  • Freistellung von Mehrarbeit: Arbeitgeber dürfen Überstunden nicht gegen den Willen von Menschen mit Schwerbehinderung anordnen.
  • Steuerliche Vorteile: Es gelten besondere Pauschbeträge bei der Einkommensteuer.
  • Frühere Altersrente: Menschen mit einer Schwerbehinderung haben die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen.
  • Nachteilsausgleiche: Es gibt einige Ermäßigungen im Alltag, etwa bei der Bahn, den Rundfunkbeiträgen oder der Kfz-Steuer.

Pflichten der Arbeitgeber

Das Gesetz regelt auch die Pflichten der Arbeitgeber. Dazu zählen:

  • Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten müssen mindestens 5 % schwerbehinderte Menschen einstellen. Bei 20 Mitarbeitern heißt das, dass ein Kollege oder eine Kollegin von einer Behinderung betroffen ist. Bei 100 Angestellten sind es entsprechend 5.
  • Ausgleichsabgabe: Bei Nichterfüllung dieser Quote müssen Unternehmen eine Abgabe zahlen. Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und variiert im Jahr 2025 zwischen 155 und 815 Euro pro Monat und unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.
  • Barrierefreiheit: Arbeitgeber sind verpflichtet, behinderungsgerechte Arbeitsplätze zu schaffen..
  • Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung: Entscheidungen, die Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung betreffen, werden von Menschen mit einer Schwerbehinderung mit getroffen.

Ziele des SGB IX sind Integration und Teilhabe

Ziel des SGB IX ist es, die Grundlage dafür zu schaffen, dass Menschen mit einer schweren Behinderung gleichberechtigt am Arbeitsleben und in der Gesellschaft teilhaben können. Unterstützung erfahren sie durch die Agentur für Arbeit, Integrationsämter, Beratungsstellen und Integrationsfachdienste.

Der Grad der Behinderung

Wer stellt in Deutschland eigentlich die Art und Schwere der Behinderung fest? Der Grad der Behinderung (GdB) wird durch Gutachter des Versorgungsamtes festgestellt. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch nach §2 Abs. 2 SGB IX als schwerbehindert.

Die Bundesregierung bietet auf einem entsprechenden Webangebot eine umfangreiche Übersicht zur GdB-Feststellung und dem Nachteilsausgleich. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten einen entsprechenden Ausweis, der zunächst für 5 Jahre gilt. Dort sind neben dem Grad der Behinderung auch weitere Merkmale zur Beeinträchtigung vermerkt, die über die Art des Nachteilsausgleichs entscheiden.

Gleichstellung ab GbB 30 auf Antrag möglich

Auch Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Bedingungen bei der Agentur für Arbeit den Gleichstellungsstatus beantragen und erhalten. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie aufgrund einer erworbenen Behinderung Schwierigkeiten haben, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine neue, passende Stelle zu finden.

In diesem Fall sind sie in puncto Rechte im Arbeitsleben mit Menschen mit einer Schwerbehinderung in vielen Bereichen gleichgestellt. Anders als schwerbehinderte Menschen haben sie dadurch jedoch keinen Anspruch auf Zusatzurlaub, kostenlose Beförderung im Personennahverkehr oder auf eine besondere Altersrente. Auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten sie nicht.

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Welche Beispiele gibt es für eine Schwerbehinderung?

Erkrankungen und Unfälle, die dazu führen, dass einige Menschen in bestimmten Bereichen erschwerte Bedingungen vorfinden, sind sehr unterschiedlich. Einige von ihnen sind sichtbar, wie etwa körperliche Behinderungen. Andere sind unsichtbar. Dazu zählen zum Beispiel organische Krankheiten und psychische Erkrankungen, angeborene oder erworbene motorische Einschränkungen.

Diese Einschränkungen haben jedoch in vielen Fällen keine Auswirkung darauf, dass Menschen ihren gewählten Beruf kompetent ausführen können.

So viele Menschen leben in Deutschland mit einer schweren Behinderung

Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland rund 7,9 Millionen Menschen mit schwerer Behinderung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das rund 67.000 oder 0,9 Prozent mehr als zum Zeitpunkt der letzten Erhebung zum Jahresende 2021. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum Jahresende 2023 waren 9,3 Prozent der Menschen in Deutschland schwerbehindert. Der Anteil von Männern und Frauen war praktisch identisch.

Wie viele schwerbehinderte Menschen sind in Deutschland beschäftigt?

Die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren lag nach Angaben einer aktuellen Studie der Agentur für Arbeit mit einer Erwerbsquote von 51,4 Prozent im Jahr 2022 deutlich niedriger als bei der nicht-schwerbehinderten Bevölkerung.

Im Jahr 2023 waren in Deutschland rund 1,34 Millionen schwerbehinderte Menschen beschäftigt. Davon waren 926.152 Pflichtarbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt, während 332.504 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben. Entsprechend hätten nicht alle Arbeitgeber ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt, so die REHADAT-Statistik.

Die Beschäftigungsquote lag bei Arbeitgebern mit 60 oder mehr Arbeitsplätzen bei 4,7 Prozent, wobei private Arbeitgeber eine Quote von 4,2 Prozent und öffentliche Arbeitgeber laut der Statistik eine Quote von 6,1 Prozent erreichten.

Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung als Teil nachhaltigen Personalmanagements

Jeder Arbeitnehmer kann durch eine Erkrankung oder einen Unfall in die Lage geraten, mit einem Schwerbehinderten-Status zu leben und auf ein gutes Diversity Management bestehender und potenzieller Arbeitgeber angewiesen zu sein. Dieses ist ein wichtiger Bestandteil eines nachhaltigen Personalmanagements. Unternehmen profitieren davon, da sie als Arbeitgeber deutlich attraktiver werden. Das wirkt sich statistisch gesehen auf eine höhere Mitarbeiterbindung und ein positives Image der Organisation aus. Die Mitarbeiter-Fluktuation wird geringer, was wiederum die Personalkosten senkt.

Was zeichnet nachhaltiges Personalmanagement aus?

Nachhaltiges Personalmanagement zeichnet sich dadurch aus, dass es langfristig orientierte, verantwortungsvolle und ganzheitliche Strategien im Umgang mit allen Mitarbeitenden verfolgt. Es integriert ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in die Personalpolitik und die Arbeit der Entscheider im Bereich Human Resources. So trägt es zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens bei.

Zu den zentralen Merkmalen eines nachhaltigen Personalmanagements gehören der Aufbau einer positiven Unternehmenskultur, ebenso wie flexible Arbeitsmodelle und die Förderung von Diversität und Chancengleichheit – etwa durch Barrierefreiheit und diskriminierungsfreie Prozesse.

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

Auch die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein zentrales Thema im Kontext des Schwerbehindertenrechts. Denn psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen und Burnout können einen Grad der Behinderung (GdB) begründen und damit unter die Schutzbestimmungen des SGB IX fallen. Betroffene haben – je nach Einzelfall – Anspruch auf Nachteilsausgleiche oder die Möglichkeit, Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen zu beantragen.

Psychische Erkrankungen nehmen zu

In den letzten Jahren ist die Zahl psychisch bedingter Krankmeldungen deutlich gestiegen. Zu den häufigsten Ursachen zählen dauerhafte Überlastung, fehlende Wertschätzung und schlechte Employee Experience. Unternehmen sind daher zunehmend gefordert, präventiv zu handeln und die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeitenden aktiv zu fördern.

Das können Unternehmen für eine positive Mitarbeitererfahrung tun

Ein nachhaltiges und inklusives Arbeitsumfeld trägt wesentlich zur Employee Experience und zum Employee Wellbeing bei. Unternehmen können gezielt Maßnahmen ergreifen, um Mitarbeitende – unabhängig von einer möglichen Behinderung – zu unterstützen. Dazu gehören etwa Coaching-Kontingente, flexible Arbeitszeiten, Sonderurlaub oder Programme zur Förderung mentaler Gesundheit.

SGB IX als wichtiger Kompass für nachhaltigen Erfolg

Das sogenannte Schwerbehindertengesetz ist heute im SGB IX verankert. Es dient dem Schutz, der Förderung und der gesellschaftlichen Teilhabe von schwerbehinderten Arbeitnehmern. Dabei regelt es sowohl individuelle Rechte als auch die Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber und Behörden.

Davon profitieren auch Unternehmen: Immer mehr Studien weisen darauf hin, dass Vielfalt bzw. auf Englisch Diversity im Unternehmen nicht nur zu hoher Mitarbeiterzufriedenheit führt, sondern auch ein wichtiger wirtschaftlicher Erfolgsfaktor ist. Unternehmen zeigen soziale Verantwortung und profitieren nachhaltig von einer mehrdimensionalen Perspektive und Impulsen, die sich auch bei ihren Kunden und Partnerunternehmen wiederfinden.

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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