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Werkstudentenvertrag

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Was ist ein Werkstudentenvertrag?

Ein Werkstudentenvertrag ist ein Teilzeit-Arbeitsvertrag, den Unternehmen nur mit immatrikulierten Studierenden schließen dürfen. Für viele Studentinnen und Studenten ist ein Werkstudentenjob der ideale Einstieg in die Arbeitswelt, da sie wichtige Einblicke in die Praxis erhalten und dabei Geld verdienen.

Auch Unternehmen profitieren von der Motivation und Expertise der jungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig wertvolle Impulse aus dem Studium mitbringen. Eine Anstellung kann also eine Win-Win-Situation für alle Parteien sein. Doch für einen Werkstudentenvertrag gelten einige Besonderheiten im Vergleich zum klassischen Anstellungsverhältnis.

Ein Werkstudentenvertrag ist ein Teilzeit-Arbeitsvertrag, den Unternehmen nur mit immatrikulierten Studierenden schließen dürfen.

Wer kann als Werkstudent arbeiten?

Werkstudenten sind regulär immatrikulierte Studierende, die neben dem Studium eine sozialversicherungsbegünstigte Beschäftigung aufnehmen. Ziel ist es, Praxiserfahrung zu sammeln, ohne den Studierendenstatus zu verlieren. Das Recruiting von Werkstudenten erfolgt in vielen Unternehmen bereits mit Blick auf eine mögliche spätere Weiterbeschäftigung.

Eine Initiativbewerbung beim Wunschunternehmen ist für Werkstudenten eine sinnvolle Möglichkeit, um Kontakte zu knüpfen und in ihrer bevorzugten Branche Fuß zu fassen.

Voraussetzungen für den Status als Werkstudent

Damit ein Student als Werkstudent gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Immatrikulation an einer Hochschule: Wer als Werkstudent tätig ist, muss an einer anerkannten Hochschule immatrikuliert sein. Er oder sie darf sich weder im Urlaubssemester befinden, noch an einer Promotion arbeiten.
  • Maximal 20 Stunden pro Woche: Während der Vorlesungszeit darf ein Werkstudent maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Hauptzweck ist das Studium: Der Job als Werkstudent darf das Studium nicht verdrängen.

Die gesetzlichen Regelungen

Damit der Studentenstatus erhalten bleibt und Unternehmen Werkstudenten zu besonderen Konditionen beschäftigen dürfen, gilt nach dem deutschen Arbeitsrecht Folgendes: Der Status als Werkstudent ist während der Vorlesungszeit an eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden gekoppelt. Insgesamt 26 Wochen im Jahr dürfen Werkstudenten jedoch auch mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Arbeitszeiten bis zu 40 Stunden pro Woche sind dann problemlos möglich – solange diese Intervalle eindeutig in die vorlesungsfreie Zeit fallen. In puncto Entlohnung ist der Mindestlohn als Untergrenze der Vergütung festgelegt.

Gibt es Sonderregeln für die Semesterferien?

In den Semesterferien haben Werkstudenten zwar die Möglichkeit, deutlich länger zu arbeiten, müssen dabei aber immer die jährliche Grenze im Blick haben. Planen sie allerdings ein Urlaubssemester, ist der Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Andernfalls droht dem Werkstudenten im schlimmsten Fall der Verlust des Studentenstatusses.

Auch das Unternehmen hat in diesem Fall erhebliche Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung des Mitarbeitenden zu leisten.

Welche Kosten verursacht ein Werkstudent?

Grundsätzlich ist ein Werkstudentenjob ähnlich wie ein Minijob sozialversicherungsbegünstigt. Oftmals sind Studierende durch eine studentische Krankenversicherung abgesichert. Unternehmen müssen für Werkstudenten nur Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Der gesamte Beitrag liegt derzeit bei 18,6% des Bruttolohns. Davon zahlen Unternehmen und Werkstudent jeweils die Hälfte.

Ausnahme: Verdient der Werkstudent monatlich zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro, greift die sogenannte Gleitzonenregelung. Werkstudenten tragen in diesem Fall einen reduzierten Anteil. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen ab und steigt progressiv mit der Höhe des Verdienstes.

Welche Fristen gelten für einen Werkstudentenvertrag?

Werkstudentenverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit geschlossen. Unternehmen dokumentieren am besten im Werkstudentenvertrag, dass das Arbeitsverhältnis an den Studentenstatus gekoppelt ist. In puncto Kündigung gilt für Werkstudenten in der Regel eine Frist von zwei Wochen. Die exakten gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und dem BGB.

Haben Werkstudentenverträge eine Probezeit?

In der Praxis haben Werkstudenten häufig eine Probezeit. In diesem Zeitraum lernen sich Werkstudent und Unternehmen kennen. Zusätzlich finden beide heraus, ob sie die gegenseitigen Erwartungen erfüllen. Eine Dauer ist allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Ob es eine Probezeit gibt und ob diese für einen Monat gilt oder länger dauert, hängt vom Arbeitsvertrag ab. In der Regel haben Arbeitgeber und Werkstudent während der Probezeit die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen zu kündigen.

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Werkstudenten einstellen: Das gilt es beim Arbeitsvertrag zu beachten

Unternehmen schließen für Werkstudenten in der Regel einen speziellen Werkstudentenvertragkeinen “normalen” Arbeitsvertrag wie bei regulären Vollzeit- oder Teilzeitkräften. Dennoch enthält auch ein Werkstudentenvertrag viele Elemente eines normalen Arbeitsvertrags.

Ein Werkstudentenvertrag, der heutzutage oftmals als digitaler Arbeitsvertrag verschickt wird, beinhaltet idealerweise folgende Punkte:

  • Arbeitszeit und Arbeitsort
  • Vergütung: Stundenlohn und Zahlungsmodalitäten
  • Beginn und Ende des Vertrags: befristeter oder unbefristeter Werkstudentenvertrag
  • Kündigungsfristen
  • Urlaubsanspruch: nach dem BUrlG: mindestens 24 Tage bei einer 6-Tage-Woche
  • Tätigkeitsbeschreibung
  • Hinweis auf Immatrikulation und Höchstarbeitszeit

Was für Nachweise und Pflichten gelten für das einstellende Unternehmen?

Unternehmen, die Werkstudenten beschäftigen, müssen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und in regelmäßigen Abständen eine Immatrikulationsbescheinigung der Studierenden einfordern. Sie müssen ihre Werkstudenten bei den Sozialversicherungsträgern melden, die wiederum eine Meldung an die Krankenkasse geben. Auch die Dokumentation der Arbeitszeiten ist wichtig.

Diese Vergütung steht Werkstudenten zu

Werkstudenten unterliegen wie auch reguläre Arbeitnehmer dem Mindestlohngesetz. Der Mindestlohn liegt seit Juli 2025 bei 12,45 Euro brutto pro Stunde. Es gibt keine Obergrenze für den Lohn. Allerdings hat ein zu hoher Verdienst möglicherweise Auswirkungen auf bezogenes BAföG, Kindergeld oder die Familienversicherung.

Gilt für ein Unternehmen ein Tarifvertrag oder ein Manteltarifvertrag, können einige darin enthaltene Punkte auch für ein Werkstudentenverhältnis anzuwenden sein.

Gilt das Bundesurlaubsgesetz für Werkstudenten?

Auch Werkstudenten haben Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen jedem Arbeitnehmer – also auch Werkstudenten – basierend auf einer 6-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr zu. Wenn ein Werkstudent zum Beispiel nur an 2 oder 3 Tagen pro Woche arbeitet, wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Werkstudentenvertrag: Befristungsregelungen und Ansprüche

Wenn in einem Werkstudentenvertrag Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses aufgeführt sind, handelt es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag. Anders als ein unbefristeter Arbeitsvertrag, für den eine ordentliche Kündigung notwendig ist, endet ein befristetes Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt.

Mit einer wichtigen Ausnahme, die Abteilungen für Human Resources zu berücksichtigen haben: Zwar darf ein Werkstudentenvertrag grundsätzlich mehrfach befristet sein, solange bestimmte rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden. Entscheidend ist dabei das Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG).

Sachlose Befristung ist nur maximal 2 Jahre erlaubt

Nach §14 Abs. 2 TzBfG gilt: Eine sachgrundlose Befristung ist maximal 2 Jahre erlaubt. Dabei darf der Vertrag innerhalb dieser 2 Jahre höchstens 3 mal verlängert werden.

Liegt ein Sachgrund vor, gelten in puncto Befristung keine festen Höchstgrenzen. Ein solcher Sachgrund ist zum Beispiel eine studentische Aushilfstätigkeit, die nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums notwendig ist. Wenn der Sachgrund dokumentiert und nachvollziehbar ist, gelten keine festen Höchstgrenzen.

Bekommt ein Werkstudent Arbeitslosengeld?

Werkstudenten haben in der Regel keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Das hat den Grund, dass Werkstudenten nach den deutschen Sozialversicherungsregeln von der Pflicht, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, befreit sind. Dadurch haben Werkstudenten nicht die Möglichkeit, eine sogenannte Anwartschaftszeit in der Arbeitslosenversicherung aufzubauen. Diese ist für den Anspruch auf ALG I allerdings nötig.

Ausnahme: Der Werkstudent war in den 30 Monaten vor Ende seiner Tätigkeit mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt: In diesem Fall hat er oder sie auch Anspruch auf die Zahlung von ALG I.

Haben Werkstudenten Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

In Deutschland regelt §109 der Gewerbeordnung (GewO), dass jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat. Dazu zählen auch Werkstudenten, da sie in einem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen – auch, wenn es befristet oder in Teilzeit gestaltet ist.

Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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