Was ist ein Manteltarifvertrag?
Ein Manteltarifvertrag ist einfach erklärt ein Tarifvertrag, der die grundlegenden, übergeordneten Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einer bestimmten Branche oder eines Unternehmens regelt. Für Human Resources Mitarbeiter ist die Kenntnis von Manteltarifverträgen wichtig, damit sie die Arbeitsbedingungen gesetzeskonform und fair für alle Arbeitnehmer gestalten können.
Grundsätzlich legt ein Manteltarifvertrag die Rahmenbedingungen fest, während ein gedruckter oder digitaler Arbeitsvertrag die konkreten Vereinbarungen enthält.
Was ist der Unterschied zwischen einem Tarifvertrag und einem Manteltarifvertrag?
Der Unterschied zwischen einem Tarifvertrag und einem Manteltarifvertrag liegt im Inhalt und Zweck der jeweiligen Regelungen: Ein Tarifvertrag regelt vor allem Löhne und Gehälter sowie Ausbildungsvergütungen. Er gilt meist kurzfristig zwischen 12 und 24 Monaten. Doch was wird in einem Manteltarifvertrag nach Definition geregelt? Ein Manteltarifvertrag legt die allgemeinen Arbeitsbedingungen fest.
Schränkt ein Manteltarifvertrag das Direktionsrecht ein?
Das Direktionsrecht, auch Weisungsrecht genannt, bezeichnet die Befugnis des Arbeitgebers, die Arbeitsbedingungen seiner Mitarbeiter innerhalb bestimmter Grenzen einseitig zu bestimmen. Diese Grenzen werden durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen und gesetzliche Regelungen gesetzt.
Ein Manteltarifvertrag kann das Direktionsrecht des Arbeitgebers einschränken und erweitern. Dies gilt vor allem in Bezug auf die Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Arbeitsinhalte.
Was sind typische Inhalte eines Manteltarifvertrags?
Manteltarifverträge enthalten häufig verschiedene Elemente:
Arbeitszeitregelungen
Viele Manteltarifverträge beinhalten Regelungen zum Thema Kernarbeitszeit, Wochenarbeitszeit oder Schichtarbeit der Mitarbeiter im Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Arbeitszeiterfassung, die seit einem BAG-Urteil aus dem Jahr 2022 für Unternehmen verpflichtend ist, konkretisiert der Manteltarifvertrag, wie der jeweilige Betrieb oder die jeweilige Branche die Arbeitszeit erfasst und dokumentiert.
Urlaubsansprüche
In der Praxis ist der Urlaubsanspruch im Manteltarifvertrag oft detaillierter geregelt als im Gesetz. Er darf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Urlaubstagen bei einer 5-Tage-Woche nicht unterschreiten. Häufig variiert der Urlaubsanspruch nach diversen Kriterien wie der Betriebszugehörigkeit. Tatsächlich sehen viele Manteltarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch als den gesetzlichen Mindesturlaub vor. Im öffentlichen Dienst liegt dieser etwa bei 30 Tagen im Jahr.
Kündigungsfristen
Auch Kündigungsfristen sind oftmals Bestandteil eines Manteltarifvertrags. Werden diese nicht explizit genannt, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
Zuschläge
Grundsätzlich sind in einem Manteltarifvertrag häufig auch Zuschläge für Nachtarbeit, Überstunden und Sonntagsarbeit geregelt. Details zu Löhnen und Gehältern finden sich hingegen nicht im Manteltarifvertrag, sondern im Lohn- und Gehaltstarifvertrag.
Eingruppierungssysteme
In Manteltarifverträgen unterscheidet man oftmals verschiedene Entgeltgruppen und Lohngruppen voneinander. Diese Gruppen basieren auf Qualifikation, Berufserfahrung und der Art der ausgeübten Tätigkeit. Das Ziel ist es, eine gerechte Vergütung basierend auf den Anforderungen der Stelle zu gewährleisten.
Arbeitsbedingungen
Auch Arbeitsbedingungen, die sich häufig in der Betriebsvereinbarung wiederfinden, können in einem Manteltarifvertrag geregelt sein. Dazu zählen beispielsweise Pausenregelungen und Richtlinien zur Arbeitskleidung.
Vergütung von besonderen Leistungen
Anders als grundsätzliche Löhne und Gehälter enthalten einige Manteltarifverträge Regelungen zur Vergütung besonderer Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Jubiläumszahlungen.
So viele Manteltarifverträge gibt es in Deutschland
Laut dem Tarifregister des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales waren zum 31. Dezember 2024 insgesamt 88.757 gültige Tarifverträge registriert – davon entfielen 7.685 auf Manteltarifverträge. Nach Angaben des BMAS wurden 2024 425 neue Manteltarifverträge in Deutschland abgeschlossen und in das Tarifregister eingetragen. Dazu zählten 345 Firmentarifverträge und 80 Verbandstarifverträge.