Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit
Mit dem 8. Geburtstag eines Kindes endet in Deutschland auch der gesetzliche Anspruch auf Elternteilzeit sowie der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit. Viele Eltern arbeiten dennoch weiter in Teilzeit. Einen gesetzlichen Anspruch haben sie ab dem 9. Lebensjahr des Nachwuchses allerdings laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht.
Steuerliche Vorteile unter Umständen bis zum 25. Lebensjahr
Im steuerlichen und familienrechtlichen Sinn kann die Elterneigenschaft sogar bis zum 25. Lebensjahr relevant bleiben bzw. bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem das Kind seine erste Berufsausbildung oder sein Studium abgeschlossen hat. Wichtig ist diese Altersgrenze etwa in Bezug auf das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag. Auchmögliche Unterhaltszahlungen sowie die Option der kostenfreien Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern enden in der Regel spätestens mit dem vollendeten 25. Lebensjahr.
Wie wirkt sich die Elterneigenschaft auf den Kündigungsschutz aus?
Eltern haben in bestimmten Situationen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser geht über den allgemeinen Kündigungsschutz, wie ihn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, hinaus. Das KSchG findet Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Besonderer Kündigungsschutz für Eltern
Während der Schwangerschaft und Mutterschutzzeit ist eineKündigung nach §17 Mutterschutzgesetz grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung gilt von Beginn der Schwangerschaft an und dauert bis zu 4 Monate nach der Entbindung.
Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung eine entsprechende Information erhält.
Kündigung während Elternzeit nur in seltenen Ausnahmen möglich
Von jenem Zeitpunkt an, an dem die Elternzeit verlangt wird – frühestens 8 Wochen vor Beginn – bis zum Ende der Elternzeit, gilt nach § 18 BEEG ebenfalls ein besonderes Kündigungsverbot. Eine Kündigung ist in diesem Fall nur in seltenen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dies kann etwa bei einer Stilllegung des gesamten Betriebes der Fall sein.
Elterneigenschaft für Pflegeversicherung relevant
Auch, damit Lohnbuchhaltungen den jeweiligen Pflegeversicherungsbeitrag korrekt berechnen können, benötigen Arbeitgeber Angaben über die Elterneigenschaft ihrer Mitarbeiter sowie über die Anzahl der Kinder. Bis zum 30. Juni 2025 galt für den Nachweis der Elternschaft bis dato eine so genannte vereinfachte Nachweisregelung.
Nun wird es etwas aufwändiger: Seit dem 1. Juli 2025 müssen Arbeitgeber nach Angaben der Techniker Krankenkasse die Angaben zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder über das „Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung“ (DaBPV) abrufen. Damit nutzen sie im Prinzip die Daten der Meldebehörden und Finanzämter, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zentrale Datenquelle bereitgehalten werden – ein wichtiger Teil des betrieblichen Compliance Management.
Homeoffice & Co: Nicht nur für Eltern relevant
Nicht nur Regelungen zu Kinderkrankmeldungen, Versicherungen und Co. sind für Eltern im Betrieb wichtig: Auch mit Angeboten wie gelegentlichem Homeoffice werden sie entlastet. So sorgt etwa die Möglichkeit, nach Bedarf im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, für eine positive Mitarbeitererfahrung – selbstverständlich auch bei kinderlosen Kollegen.
Arbeitnehmer schätzen Unternehmen für ihre Flexibilität, da sie die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter wahrnehmen und wertschätzen. Dies ist insbesondere im Kontext von Arbeit 4.0 und hybriden Arbeitsmodellen ein wichtiger Faktor für eine gute Work Life Balance. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann das damit verbundene Vertrauen echte Wettbewerbsvorteile für Unternehmen bringen.
Modernes Human Capital Management denkt ganzheitlich
Für HR-Manager ist es neben HR-Analytics im Rahmen eines modernen Human Capital Management unverzichtbar, einen ganzheitlichen Blick auf den Employee Life Cycle zu behalten. Nur so können sie Mitarbeiter in allen Lebensphasen passend fördern und unterstützen. Mitarbeiterbefragungen geben Aufschluss darüber, was Mitarbeiter in ihrem Job wünschen – und welche Angebote Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv machen.