Bedeutung und Nachweise

Elterneigenschaft

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Elterneigenschaft: Was ist das?

Wenn Arbeitnehmer Kinder haben, spricht man im HR-Kontext von ihrer Elterneigenschaft. Diese sorgt dafür, dass sie im Unternehmen und mit Bezug auf die Sozialversicherung bestimmte Vorteile genießen. Dafür muss die Anzahl der Kinder angegeben und jeweils ein Nachweis erbracht werden – je nach Zweck (z. B. Steuer, Pflegeversicherung, Sonderurlaub) mit unterschiedlichen Anforderungen. Die Elterneigenschafts fängt zu Beginn des Monats der Geburt des Kindes an.

Was bedeutet Elterneigenschaft im Personalfragebogen?

Die Kategorie „Elterneigenschaft“ im Personalfragebogen bezieht sich in der Regel darauf, ob ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Kinder hat und somit Elternteil ist. Doch warum hat die Elterneigenschaft Bedeutung? Der Arbeitgeber stellt diese Frage oft aus sozial- oder steuerrechtlichen Gründen, zum Beispiel in Bezug auf folgende Punkte:

  • Lohnsteuerklasse: Eltern können Anspruch auf bestimmte Steuerklassen oder Freibeträge haben. Im Gegensatz zu Alleinstehenden ohne Kinder haben etwa alleinerziehende Mütter oder Väter, die keine Elterngemeinschaft bilden und in deren Haushalt keine zweite erwachsene Person leben, in vielen Fällen Anspruch auf die günstigere Steuerklasse 2.
  • Kindergeld, Kinderfreibetrag und Beitragszuschlag für Kinderlose: Für die Lohnabrechnung ist es wichtig, ob Kinder zu berücksichtigen sind. Auch müssen kinderlose Arbeitnehmer ab Vollendung des 23. Lebensjahres einen Beitragszuschlag zur sozialen Pflegeversicherung leisten. Aktuell beträgt dieser Zuschlag 0,6 Prozentpunkte.
  • Sonderurlaub und Freistellungen: Eltern haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Sonderurlaub bzw. Krankentage für den Fall, dass Kinder krank zuhause betreut werden müssen. In diesen Fällen erhalten sie eine Entgeltersatzleistung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.
  • Sozialleistungen und Zuschüsse: Manche Arbeitgeber zahlen familienbezogene Zulagen oder unterstützen die Kinderbetreuung. So ist beispielsweise ein Kita-Zuschuss durch den Arbeitgeber steuerfrei, solange er die tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten nicht übersteigt.
Elterneigenschaft in der Praxis: Bis zu bestimmten Altersgrenzen des Nachwuchses gelten besondere Regeln für Mitarbeiter. Ein Überblick.

Elternschaftsnachweis: Wie weist man die Elternschaft nach?

Beschäftigte Eltern müssen die Elternschaft gegenüber ihrem Arbeitgeber anlassbezogen nachweisen. Dieser Nachweis wird anschließend verwahrt. In Deutschland weist man die Elternschaft nach durch:

  • Die Geburtsurkunde des Kindes:
    Dort sind in der Regel die Eltern eingetragen. Wenn eine leibliche Mutter unverheiratet ist und noch keine Vaterschaftsanerkennung eines Mannes oder eine Adoption einer Partnerin vorliegt, bleibt der jeweilige Teil zunächst frei. Eine Kopie oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde reicht für Human Resources meistens aus.
  • Vaterschaftsanerkennung: Falls die leiblichen Eltern nicht verheiratet sind und die Vaterschaft separat anerkannt wurde, kann ein sorgeberechtigter Vater bei seinem Arbeitgeber die Vaterschaftsanerkennung vorlegen. So kann auch er freie Tage beantragen, um seinen Nachwuchs im Krankheitsfall zu betreuen.
  • Adoptionsbeschluss bzw. Nachweis über ein Pflegekind: Analog zur Geburtsurkunde können Eltern von Adoptiv- oder Pflegekindern entsprechende Nachweise erbringen.

Doch bis wann gilt der Nachweis? Der Nachweis der Elterneigenschaft gilt je nach rechtlichem Kontext – etwa bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes bei Kinderkrankentagen, oder dauerhaft für den Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung (es sei denn, es erfolgt ein neuer Abgleich).

Arbeitgeber haben keinen Anspruch auf Originale

Der Arbeitgeber darf nur die Nachweise verlangen, die zur Prüfung des Anspruchs notwendig sind. Er darf keine vollständigen Unterlagen behalten, sondern höchstens eine Kopie für die analoge oder digitale Personalakte – manchmal reicht auch nur die Einsichtnahme in den Nachweis der Elterneigenschaft. Originale dürfen weder eingefordert noch archiviert werden.

Manche Unternehmen bieten besondere Leistungen für Eltern

Neben den gesetzlichen Regelungen bieten einige Unternehmen spezielle Leistungen für Eltern an. Diese können von Kindergartenplätzen in eigenen Betriebskitas bis hin zu erweiterten Hinterbliebenenleistungen oder Zuschüssen reichen, etwa wenn einem Elternteil etwas zustößt. Solche Leistungen sind allerdings freiwillig und in der Betriebsvereinbarung geregelt.

Bis zu welchem Alter der Kinder ist die Elterneigenschaft im Job relevant?

Im engeren arbeitsrechtlichen Sinn endet die „besondere Elterneigenschaft“ meistens, wenn das Kind 12 Jahre alt ist. Dann haben Eltern keinen rechtlichen Anspruch mehr auf Kinderkrankentage. Ausnahmen gelten, wenn das Kind wegen einer möglichen Behinderung besonderer Betreuung und Pflege bedarf. Andere Regelungen, etwa zur Pflegeversicherung oder zu steuerlichen Vergünstigungen, gelten unabhängig davon weiter.

So lange können Eltern in Deutschland Elternzeit nehmen

Eltern haben in Deutschland die Möglichkeit, nach dem Ende des Mutterschutzes und bis zum vollendeten 8. Lebensjahr des Kindes in Elternzeit zu gehen:

  • Bis zu 24 Monate lang können sie dabei staatliches Elterngeld beziehen. Dessen Höhe richtet sich nach dem vorherigen Nettoverdienst.
  • Die ersten 2 Jahre der Elternzeit müssen Eltern vor dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nehmen.
  • Das letzte Jahr ist bis zum 9. Geburtstag frei wählbar.

Mütter und Väter bleiben während der Elternzeit formal Angestellte des Unternehmens. Der Urlaubsanspruch Elternzeit bleibt grundsätzlich bestehen, kann aber vom Arbeitgeber anteilig gekürzt werden (§ 17 BEEG).

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Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit

Mit dem 8. Geburtstag eines Kindes endet in Deutschland auch der gesetzliche Anspruch auf Elternteilzeit sowie der besondere Kündigungsschutz während der Elternzeit. Viele Eltern arbeiten dennoch weiter in Teilzeit. Einen gesetzlichen Anspruch haben sie ab dem 9. Lebensjahr des Nachwuchses allerdings laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nicht.

Steuerliche Vorteile unter Umständen bis zum 25. Lebensjahr

Im steuerlichen und familienrechtlichen Sinn kann die Elterneigenschaft sogar bis zum 25. Lebensjahr relevant bleiben bzw. bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem das Kind seine erste Berufsausbildung oder sein Studium abgeschlossen hat. Wichtig ist diese Altersgrenze etwa in Bezug auf das Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag. Auchmögliche Unterhaltszahlungen sowie die Option der kostenfreien Mitversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern enden in der Regel spätestens mit dem vollendeten 25. Lebensjahr.

Wie wirkt sich die Elterneigenschaft auf den Kündigungsschutz aus?

Eltern haben in bestimmten Situationen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser geht über den allgemeinen Kündigungsschutz, wie ihn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt, hinaus. Das KSchG findet Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.

Besonderer Kündigungsschutz für Eltern

Während der Schwangerschaft und Mutterschutzzeit ist eineKündigung nach §17 Mutterschutzgesetz grundsätzlich unzulässig. Diese Regelung gilt von Beginn der Schwangerschaft an und dauert bis zu 4 Monate nach der Entbindung.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß oder innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung eine entsprechende Information erhält.

Kündigung während Elternzeit nur in seltenen Ausnahmen möglich

Von jenem Zeitpunkt an, an dem die Elternzeit verlangt wird – frühestens 8 Wochen vor Beginn – bis zum Ende der Elternzeit, gilt nach § 18 BEEG ebenfalls ein besonderes Kündigungsverbot. Eine Kündigung ist in diesem Fall nur in seltenen Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dies kann etwa bei einer Stilllegung des gesamten Betriebes der Fall sein.

Elterneigenschaft für Pflegeversicherung relevant

Auch, damit Lohnbuchhaltungen den jeweiligen Pflegeversicherungsbeitrag korrekt berechnen können, benötigen Arbeitgeber Angaben über die Elterneigenschaft ihrer Mitarbeiter sowie über die Anzahl der Kinder. Bis zum 30. Juni 2025 galt für den Nachweis der Elternschaft bis dato eine so genannte vereinfachte Nachweisregelung.

Nun wird es etwas aufwändiger: Seit dem 1. Juli 2025 müssen Arbeitgeber nach Angaben der Techniker Krankenkasse die Angaben zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder über das „Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung“ (DaBPV) abrufen. Damit nutzen sie im Prinzip die Daten der Meldebehörden und Finanzämter, die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) als zentrale Datenquelle bereitgehalten werden – ein wichtiger Teil des betrieblichen Compliance Management.

Homeoffice & Co: Nicht nur für Eltern relevant

Nicht nur Regelungen zu Kinderkrankmeldungen, Versicherungen und Co. sind für Eltern im Betrieb wichtig: Auch mit Angeboten wie gelegentlichem Homeoffice werden sie entlastet. So sorgt etwa die Möglichkeit, nach Bedarf im Homeoffice oder mobil zu arbeiten, für eine positive Mitarbeitererfahrung – selbstverständlich auch bei kinderlosen Kollegen.

Arbeitnehmer schätzen Unternehmen für ihre Flexibilität, da sie die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter wahrnehmen und wertschätzen. Dies ist insbesondere im Kontext von Arbeit 4.0 und hybriden Arbeitsmodellen ein wichtiger Faktor für eine gute Work Life Balance. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann das damit verbundene Vertrauen echte Wettbewerbsvorteile für Unternehmen bringen.

Modernes Human Capital Management denkt ganzheitlich

Für HR-Manager ist es neben HR-Analytics im Rahmen eines modernen Human Capital Management unverzichtbar, einen ganzheitlichen Blick auf den Employee Life Cycle zu behalten. Nur so können sie Mitarbeiter in allen Lebensphasen passend fördern und unterstützen. Mitarbeiterbefragungen geben Aufschluss darüber, was Mitarbeiter in ihrem Job wünschen – und welche Angebote Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv machen.

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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