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Definition und Gesetze

Entgeltersatzleistung (EEL)

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Was sind Entgeltersatzleistungen? Definition & rechtliche Grundlage

Eine Entgeltersatzleistung (EEL) ist eine gesetzlich geregelte Zahlung, die den Verdienstausfall einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers ausgleicht, wenn vorübergehend kein Arbeitsentgelt gezahlt wird. Die rechtliche Grundlage findet sich überwiegend im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Im Unterschied zur Lohnfortzahlung, die der Arbeitgeber bei kurzer Arbeitsunfähigkeit übernimmt, wird die Entgeltersatzleistung in der Regel von einer Sozialversicherung oder öffentlichen Stelle gezahlt.

In Abteilungen für Human Resources sind Entgeltersatzleistungen nach SGB III relevant, wenn Beschäftigte z.B. krankheitsbedingt länger ausfallen, Elternzeit in Anspruch nehmen, in Kurzarbeit gehen oder arbeitslos werden. In diesen Fällen sind Personalabteilungen verpflichtet, Meldungen wie die EEL-Meldung zu übermitteln und entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Eine präzise Abwicklung dieser Prozesse ist entscheidend, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und reibungslose Zahlungen zu gewährleisten.

Eine Entgeltersatzleistung (EEL) ist eine gesetzlich geregelte Zahlung, die den Verdienstausfall einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers ausgleicht, wenn vorübergehend kein Arbeitsentgelt gezahlt wird.

Anspruch und Voraussetzungen

Der Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung ist im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und in weiteren Sozialgesetzbüchern geregelt. Welche Leistung gezahlt wird, hängt vom Grund des Arbeitsausfalls und den persönlichen Voraussetzungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab.

Zentrale Anspruchsvoraussetzungen sind unter anderem:

  • Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses vor dem Ausfall.
  • Eintritt eines anerkannten Ereignisses wie Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit.
  • Erfüllung bestimmter Anwartschaftszeiten (z.B. Mindestversicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung).
  • Rechtzeitige und vollständige Meldung an die zuständigen Stellen, z.B. über die EEL-Meldung oder Bescheinigung.

Was ist der Unterschied zur Lohnersatzleistung?

Während Entgeltersatzleistungen in der Regel im Sozialgesetzbuch definiert sind, umfasst „Lohnersatz“ auch private oder tarifliche Ausgleichszahlungen, die nicht zwingend gesetzlich geregelt sind. Der Begriff Lohnersatzleistung wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft synonym verwendet, ist jedoch weiter gefasst.

Für HR-Abteilungen ist es entscheidend, diese Unterscheidung zu kennen, um Meldepflichten und Anspruchsprüfungen korrekt durchzuführen. Schnittstellen bestehen hierbei häufig zu internen Prozessen wie der Gehaltsabrechnung und der Entgeltabrechnung.

Arten von Entgeltersatzleistungen

Entgeltersatzleistungen treten in unterschiedlichen Situationen auf und werden von verschiedenen Sozialversicherungsträgern oder öffentlichen Stellen gezahlt. Sie dienen dazu, den Verdienstausfall von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abzufedern, um diese finanziell zu unterstützen. Zu den häufigsten Arten zählen:

Krankengeld

Das Krankengeld zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber andauert. Es ersetzt in der Regel einen Teil des vorherigen Nettoentgelts und ist zeitlich begrenzt.

Hinweis: Rückwirkend krankschreiben beeinflusst Fristen und Nachweiserfordernisse rund um die Krankengeldbeantragung.

Elterngeld und Mutterschaftsgeld

Elterngeld gilt rechtlich als Entgeltersatzleistung, wenn es den Einkommensausfall während der Elternzeit ausgleicht. Es wird in der Regel 12 Monate ausgezahlt, in Ausnahmefällen 14 Monate. Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt, oft ergänzt durch den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers.

Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld

Der Arbeitgeber zahlt Kurzarbeitergeld, wenn Arbeitszeiten vorübergehend reduziert werden, um Kündigungen zu vermeiden. Das Saison-Kurzarbeitergeld ist eine spezielle Form für Branchen mit saisonalen Arbeitsausfällen, geregelt im SGB III.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld nach dem SGB III ist ebenfalls eine Entgeltersatzleistung. Es wird gezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis endet und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Mitarbeitern ohne Kinder beträgt es 60 Prozent des Nettogehalts und bei Angestellten mit Kindern sogar 67 Prozent.

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Verwaltung und Meldung der EEL

Die Elektronische Entgeltersatzleistung (EEL) ist das standardisierte Meldeverfahren, über das Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber alle relevanten Daten zu einer Entgeltersatzleistung an die zuständigen Sozialversicherungsträger übermitteln. Ziel ist eine schnelle und fehlerfreie Abwicklung, damit Zahlungen wie Krankengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld zeitnah erfolgen. Eine klare Prozessstruktur und ein effizientes Fehlzeitenmanagement unterstützen Unternehmen dabei, Entgeltersatzleistungen korrekt und fristgerecht abzuwickeln.

EEL-Meldung und Bescheinigung

Die EEL-Meldung enthält unter anderem Angaben zum Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit, zum regelmäßigen Arbeitsentgelt sowie zu bereits gezahlten Leistungen. Ergänzend dazu ist die EEL-Bescheinigung erforderlich, die als rechtlich verbindliche Bestätigung dient. Personalabteilungen sind verpflichtet, diese Meldungen fristgerecht zu erstellen und elektronisch zu übermitteln.

Digitales Verfahren: DTA EEL

Das Verfahren erfolgt über den Datenträgeraustausch Entgeltersatzleistung (DTA EEL). Moderne HR-Software ermöglicht es in der Regel über Schnittstellen, die Daten der vorbereitenden Lohnbuchhaltung direkt an Programme zur Entgeltabrechnung zu übermitteln, wodurch Übertragungsfehler minimiert und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Bei fehlerhaften oder verspäteten Meldungen drohen Verzögerungen in der Leistungsgewährung, was potenziell zu Unzufriedenheit bei den betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern führt.

Praxis-Tipp: Die Automatisierung des EEL-Verfahrens über digitale Schnittstellen entlastet Personalabteilungen und sorgt für eine rechtssichere Dokumentation.

Beispiele aus der Praxis

In der täglichen HR-Arbeit treten Entgeltersatzleistungen in unterschiedlichen Situationen auf. Die folgenden Beispiele zeigen typische Fälle und deren Umsetzung im Unternehmen:

  • Langfristige Erkrankung
    Belastungen der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz haben dazu geführt, dass eine Mitarbeiterin länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Die Personalabteilung muss die EEL-Meldung übermitteln und eine Bescheinigung ausstellen.
  • Elternzeit
    Ein Mitarbeiter nimmt 12 Monate Elternzeit in Anspruch. Während dieser Zeit erhält er Elterngeld als Entgeltersatzleistung. Zusätzlich wird geprüft, wie sich dies auf den Urlaubsanspruch während Elternzeit auswirkt.
  • Kurzarbeit in der Nebensaison
    In einem Bauunternehmen kommt es im Winter zu saisonalen Arbeitsausfällen. Die Personalabteilung beantragt Saison-Kurzarbeitergeld gemäß SGB iii, um Kündigungen zu vermeiden.
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    Nach einer betriebsbedingten Kündigung beantragt eine ehemalige Mitarbeiterin Arbeitslosengeld I. Das Unternehmen übermittelt die relevanten Entgeltdaten über das EEL-Verfahren an die Agentur für Arbeit.

Diese Szenarien verdeutlichen, dass die rechtzeitige und fehlerfreie Abwicklung von Entgeltersatzleistungen für reibungslose HR-Prozesse unerlässlich ist.

Zusammenfassung: Entgeltersatzleistung

Entgeltersatzleistungen sind ein zentrales Instrument des sozialen Sicherungssystems. Sie greifen immer dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit, Elternzeit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf reguläres Arbeitsentgelt haben. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich überwiegend im SGB III, ergänzt durch weitere Sozialgesetzbücher.

Unternehmen müssen

  • Anspruchsgründe und gesetzliche Regelungen kennen.
  • Meldepflichten wie die EEL-Meldung und EEL-Bescheinigung fristgerecht erfüllen.
  • Digitale Verfahren wie den DTA EEL einsetzen, um Prozesse effizient und fehlerfrei zu gestalten.
  • Interne Abläufe in Gehaltsabrechnung und Entgeltabrechnung auf die Anforderungen der Entgeltersatzleistungen abstimmen.
  • Andere Entgeltprozesse wie die Entgeltumwandlung im Blick behalten.

Praxisempfehlung: Durch HR-Software mit automatisierten Schnittstellen zu externen Partnern wie z.B. Steuerberatern können Unternehmen den Verwaltungsaufwand reduzieren und Fehler minimieren. Diese Partner übernehmen anschließend die Übermittlung der relevanten Informationen an die Sozialversicherungsträger. Eine rechtliche Absicherung besteht jedoch nur dann, wenn die Lohnabrechnung vollständig über den Steuerberater erfolgt, da dieser – unter der Voraussetzung korrekter Angaben seitens des Unternehmens – die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abführung von Sozialbeiträgen übernimmt. Bei komplexen Fällen empfiehlt sich die Rücksprache mit Fachanwälten für Arbeits- oder Sozialrecht, um Risiken zu vermeiden.

Entgeltersatzleistung kurzgefasst

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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