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Fristlose Kündigung

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Was ist eine fristlose Kündigung?

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, gibt es zwei Möglichkeiten: Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können eine ordentliche Kündigung aussprechen, die mit einer Kündigungsfrist einhergeht. Oder aber sie kündigen fristlos. Doch was bedeutet “fristlose Kündigung” bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im arbeitsrechtlichen Kontext?

Die fristlose Kündigung stellt einen Sonderfall der außerordentlichen Kündigung dar. Dabei sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung klar definiert. Ist die Kündigung fristlos, enden sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis mit dem Zugang der Kündigung unmittelbar. Wer ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen möchte, braucht dafür allerdings einen wichtigen Grund für die Kündigung.

Die fristlose Kündigung stellt einen Sonderfall der außerordentlichen Kündigung dar. Dabei sind die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung klar definiert.

Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung nach Angaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB

626 BGB sieht für eine “fristlose Kündigung aus wichtigem Grund” folgende Voraussetzungen vor:

  1. Das Arbeitsverhältnis kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Das müssen allerdings schwerwiegende Tatsachen sein, die begründen, warum eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende einer Kündigungsfrist unzumutbar wäre.
  2. Die Kündigung kann nur innerhalb von 2 Wochen nach diesem Ereignis erfolgen bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem der Kündigungsgrund bekannt geworden ist. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

Wann ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Kündigt ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber fristlos, ist eine vorherige Abmahnung oder eine Ankündigung in der Regel nicht notwendig. Der Grund kann das Verhalten des Mitarbeiters oder Unternehmensvertreters betreffen. So liegt zum Beispiel ein schwerwiegender Grund etwa vor, wenn dem Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Betrug, Mobbing oder Fälle sexueller Belästigung zur Last gelegt werden. Ob eine fristlose Kündigung rechtens ist und die angeführten Gründe die Kündigung rechtfertigen, muss bei Strittigkeit jeweils im Einzelfall juristisch geprüft werden.

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Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung

Wann ist eine fristlose Kündigung also in der Praxis gerechtfertigt? Das Gesetz sieht vor, dass eine fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer dann gerechtfertigt ist, wenn schwerwiegende Vertragsverletzungen des Arbeitgebers vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • Lohn- oder Gehaltszahlungen über einen längeren Zeitraum nicht geleistet werden,
  • es zu körperlichen oder verbalen Misshandlungen kommt oder
  • unzumutbare Arbeitsbedingungen vorherrschen, etwa durch grobe Hygiene- und Sicherheitsmängel.

Die fristlose Kündigung durch Arbeitgeber kann unter Umständen dann rechtens sein, wenn:

  • Mitarbeiter nachweislich Firmeneigentum oder Arbeitsmaterialien stehlen oder unterschlagen,
  • das Vertrauen des Unternehmens in erheblichem Maße missbrauchen – etwa durch Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen an die Konkurrenz,
  • Mitarbeiter am Arbeitsplatz gewalttätig und beleidigend werden,
  • Alkohol- und Drogenmissbrauch nachgewiesen werden kann,
  • Betrugsversuche nachweisbar sind und beispielsweise die Arbeitszeiten oder Spesen manipuliert werden,
  • Mitarbeiter die Arbeit verweigern oder sich wiederholt nicht an wichtige Anweisungen halten oder
  • Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum unentschuldigt fehlen.

Fristlos gekündigt ohne Grund – was tun?

Ob das tatsächliche Vergehen nachgewiesen werden kann und der Grund im Einzelfall für eine fristlose Kündigung ausreicht, ist von Fall zu Fall arbeitsrechtlich zu prüfen. Arbeitnehmer, die eine fristlose Kündigung erhalten haben, können innerhalb einer 3-Wochen-Frist eine sogenannte Kündigungsschutzklage erheben und dem Unternehmen ihre Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellen. So sichern sie sich im Zweifel Ansprüche auf eine Abfindung oder Weiterbeschäftigung, wenn sich herausstellt, dass die fristlose Kündigung unwirksam ist.

Wenn der Arbeitsvertrag Zusatzklauseln enthält

Trotz der gesetzlichen Vorgaben gibt es Spielräume rund um die gesetzliche Kündigungsfrist. So enthalten Arbeitsverträge unter Umständen zusätzliche Klauseln, wie etwa eine Abmahnungspflicht vor der Kündigung. Diese gilt allerdings nicht bei schweren, unvorhersehbaren Verstößen. Auch hier ist bei der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eine rechtliche Prüfung wichtig und sinnvoll.

So kündigen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fristlos

Analog zur ordentlichen Kündigung, muss auch eine fristlose Kündigung in Schriftform erfolgen. Im Kündigungsschreiben muss die kündigende Partei schriftlich mitteilen, wie er oder sie die fristlose Kündigung begründet. Dafür sieht der Gesetzgeber eine Frist von 2 Wochen vor. Diese Frist beginnt nach Eintritt des Ereignisses, das die sofortige Kündigung verursacht hat. Erhält der Arbeitgeber beispielsweise Kenntnis von einem groben Fehlverhalten seines Mitarbeiters, muss die fristlose Kündigung innerhalb von 14 Tagen nach dieser Kenntnisnahme erfolgen. Hat ein Mitarbeiter eine fristlose Kündigung erhalten oder selbst fristlos gekündigt, erlöschen seine Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.

Sonderfall: Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

Einen Sonderfall der fristlosen Kündigung stellt die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist dar. Dieser Fall tritt in der Regel ein, wenn ein Mitarbeiter eigentlich aufgrund seines Alters oder der Betriebszugehörigkeit per Tarifvertrag als “unkündbar” gilt. In diesem Fall erhält der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin durch die soziale Auslauffrist eine Art Schonfrist, die mindestens so lang ist, wie es die reguläre Kündigungsfrist wäre.

Der Arbeitnehmer hat Sonderkündigungsschutz

Neben der Unkündbarkeit haben einige Arbeitnehmer unter Umständen einen Sonderkündigungsschutz. Dazu zählen etwa schwangere Frauen, Mitarbeiter in Elternzeit oder Arbeitnehmer, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt. Eine fristlose Kündigung dieser Mitarbeitergruppen ist in der Regel gar nicht bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Das kündigende Unternehmen hat einen Betriebsrat

Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser gemäß § 102 des Betriebsverfassungsgesetzes unterrichtet und angehört werden, damit eine fristlose Kündigung wirksam ist. Wenn der Betriebsrat Bedenken hat, muss er diese unverzüglich bzw. innerhalb einer Drei-Tages-Frist schriftlich darlegen.

Kann auch eine betriebsbedingte Kündigung fristlos sein?

Manchmal gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage, sodass ein Weiterbetrieb nicht möglich ist. Eine betriebsbedingte Kündigung kann jedoch in aller Regel nicht fristlos erfolgen. In allen Fällen der außerordentlichen, betriebsbedingten Kündigung muss das Unternehmen nachweisen, dass es den Mitarbeiter unter Einsatz aller zumutbaren Mittel nicht weiter beschäftigen kann.

Was passiert nach einer fristlosen Kündigung?

Wenn ein Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist beendet wird, entfallen viele klassische Prozesse, darunter das reguläre Offboarding. Der oder die Mitarbeiterin ist sofort freigestellt. Trotzdem bleibt der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis bestehen. So kann und sollte jeder Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis anfordern, um möglichst schnell wieder die Chance auf eine neue Arbeitsstelle zu haben.

Fristlos kündigen: Das Arbeitszeugnis ist wichtig

Arbeitnehmer und Unternehmen, die eine fristlose Kündigung aussprechen, brauchen für ihre Wirksamkeit einen wichtigen Grund. Dabei müssen Unternehmen im Rahmen einer fristlosen Kündigung unverzüglich die Gründe für die Kündigung darlegen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aussprechen und das Unternehmen unmittelbar verlassen möchten. Eine Kündigungsfrist berechnen müssen sie in diesem Fall zwar nicht. Gekündigte Mitarbeiter sollten jedoch in jedem Fall zeitnah ein Arbeitszeugnis anfordern, um durch eine klassische Bewerbung oder eine Initiativbewerbung schnell wieder eine Arbeitsstelle zu finden.

Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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