Nebentätigkeit im Check: Was erlaubt ist und wann es kritisch wird
Eine Nebentätigkeit gehört für viele Beschäftigte zum Berufsalltag. Aus HR-Sicht entsteht daraus vor allem dann Klärungsbedarf, wenn Arbeitszeitgesetz, Wettbewerbsverbot, Urlaub oder Krankheit betroffen sind oder wenn die Tätigkeit die Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen droht.
Im Grundsatz ist die Ausübung einer Nebentätigkeiterlaubt. Konflikte entstehen oft erst unter bestimmten Umständen: Etwa bei Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber, bei Verstößen gegen Ruhezeiten oder wenn arbeitsvertragliche Pflichten nicht mehr erfüllt werden, sowie berechtigte Interessen des Arbeitgebers leiden.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Nebentätigkeit oder Nebenbeschäftigung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.
- Der Arbeitgeber darf eingreifen, wenn die Tätigkeit gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes ArbZG verstößt, die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder in Konkurrenz zum Unternehmen steht.
- Für die Arbeitszeit im Hauptjob und im Nebenjob gilt die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit insgesamt, nicht je Arbeitsvertrag einzeln.
- Im Urlaub ist eine Nebentätigkeit nur erlaubt, solange sie keine Urlaubszweck widersprechende Tätigkeit darstellt.
- Während einer Krankschreibung führt ein genesungswidriges Verhalten schnell zu arbeitsrechtlichem Ärger.
Definition: Was genau ist eine Nebentätigkeit?
Als Nebentätigkeit gilt jede zusätzliche Tätigkeit neben dem Hauptberuf, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird. Das Spektrum ist breit und reicht von der klassischen Nebenbeschäftigung über freiberufliche Aufträge bis hin zu ehrenamtlichen oder unentgeltlichen Tätigkeiten. Arbeitsrechtlich können zwischen einem Grafikauftrag, der Arbeit als Vereinsvorstand und einer Nebentätigkeit als Bestatter jedoch große Unterschiede bestehen. Entscheidend ist: Es handelt sich immer um zusätzliche Arbeiten neben der Haupttätigkeit.
Grundsätzlich ist die Ausübung einer Nebentätigkeit erlaubt . Grenzen greifen erst, wenn Haupt- und Nebentätigkeit zusammen gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, die Leistung im Hauptjob leidet oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers auf dem Spiel stehen.
Für HR ist die genaue Abgrenzung wichtig. Denn ein Minijob, ein Midijob oder eine Selbstständigkeit folgen jeweils eigenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regeln. Besondere Aufmerksamkeit erfordern zudem eine unentgeltliche Nebentätigkeit oder Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Dort gelten häufig deutlich strengere Anzeige- und Genehmigungspflichten als in der Privatwirtschaft.

