Teilzeitkrankschreibung: Wie funktioniert die Teilarbeitsunfähigkeit?
Lange Krankheitsausfälle belasten Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen. Die geplante Teilzeitkrankschreibung soll ermöglichen, noch während einer Erkrankung anteilig in den Arbeitsalltag zurückzukehren. Was HR-Verantwortliche über die Teilarbeitsunfähigkeit wissen müssen und wie sich Unternehmen darauf vorbereiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilzeitkrankschreibung ist Teil des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
- Beschäftigte mit längeren Erkrankungen (voraussichtlich über 4 Wochen) haben die Möglichkeit, während der Arbeitsunfähigkeit 25, 50 oder 75 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit zu arbeiten.
- Die Teilnahme ist freiwillig für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Eine ärztliche Feststellung der teilweisen Arbeitsunfähigkeit ist zwingend erforderlich.
- Arbeitgeber haben 7 Tage Zeit, um zu prüfen, ob der Arbeitsplatz für eine teilweise Arbeitsaufnahme geeignet ist.
- Die Teilarbeitsunfähigkeit unterscheidet sich vom Hamburger Modell: Beschäftigte erbringen vergütete Arbeitsleistung statt Wiedereingliederungsmaßnahmen zu durchlaufen.
Was ist eine Teilzeitkrankschreibung?
Die Teilzeitkrankschreibung, auch als Teilarbeitsunfähigkeit bezeichnet, ermöglicht Beschäftigten während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit eine teilweise Rückkehr in den Job. Anders als bei einer vollständigen Krankmeldung arbeiten Betroffene einen festgelegten Anteil ihrer Arbeitszeit, während sie weiterhin krankgeschrieben bleiben.
Die Regelung ist Teil des am 10. Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Ziel ist es, Versicherten mit länger andauernden und schwerwiegenden Erkrankungen eine frühzeitige, freiwillige und flexible Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Die Neuregelung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
Vorbild für die Regelung sind skandinavische Länder, die vergleichbare Modelle seit Jahren erfolgreich nutzen. Dort zeigen Studien, dass eine teilweise Arbeitsaufnahme aus medizinischer Sicht vorteilhaft ist und die Rückkehr in den Arbeitsalltag erleichtert.
Für wen gilt die Teilarbeitsunfähigkeit?
Die Teilzeitkrankschreibung richtet sich an gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund einer Erkrankung länger arbeitsunfähig sein werden. Insbesondere bei Krankheiten, die mehr als 4 Wochen andauern, greift die Regelung.
Aus Sicht der Bundesregierung zählen dazu unter anderem psychische Erkrankungen. In diesen Fällen ist eine schrittweise Belastungssteigerung therapeutisch sinnvoll. Auch bei orthopädischen Beschwerden, chronischen Erkrankungen oder nach Operationen ist eine Teilarbeitsunfähigkeit denkbar. Voraussetzung ist die ärztliche Bestätigung, dass Beschäftigte einen Teil ihrer regulären Arbeitszeit leisten können.
Wie funktioniert die Teilzeitkrankschreibung?
Die Teilarbeitsunfähigkeit folgt einem strukturierten Ablauf, der eine ärztliche Feststellung und die Zustimmung des Arbeitgebers sowie Arbeitnehmers erfordert.
Feststellung
der Arbeitszeit
Beschäftigte
ärztl. Attest
Arbeitgeber
dertage
oder Ablehnung
dungspflicht
Arbeitsaufnahme
Gehalt
Ärztliche Feststellung der Teilarbeitsunfähigkeit
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt prüft, ob eine Teilarbeitsunfähigkeit in Frage kommt, und stellt diese gegebenenfalls fest. Die Beurteilung umfasst zwei Fragen: Ist die Person teilweise arbeitsfähig? Und wenn ja, in welchem Umfang? Das Gesetz sieht feste Stufen vor: 25, 50 oder 75 Prozent der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit.
Die ärztliche Feststellung ist erforderlich und geht über eine normale elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hinaus. Das bedeutet einen höheren Beratungsaufwand als bei einer normalen Krankschreibung.
Meldung beim Arbeitgeber
Beschäftigte melden dem Arbeitgeber die Teilzeitkrankschreibung samt der geplanten wöchentlichen Arbeitszeit schriftlich. Die Meldung muss die ärztliche Feststellung der Teilarbeitsunfähigkeit enthalten.
Prüfung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat 7 Kalendertage Zeit, um zu prüfen, ob eine teilweise Arbeitsaufnahme betrieblich umsetzbar ist. Begutachtet werden arbeitsorganisatorische, betriebliche und arbeitsschutzrechtliche Voraussetzungen wie die Anpassungsfähigkeit von Arbeitsabläufen, die Umverteilung von Aufgaben und die Einhaltung von Arbeitsschutzvorgaben.
Lehnt der Arbeitgeber die teilweise Arbeitsleistung ab oder verpasst die Frist, bleibt der Beschäftigte für den gesamten attestierten Zeitraum arbeitsunfähig. Eine Begründungspflicht für die Ablehnung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Vergütung und Entgeltfortzahlung
Arbeiten Beschäftigte während der Krankschreibung anteilig, erhalten sie für diese Zeit anteiliges Arbeitsentgelt. Die gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs Wochen im Krankheitsfall bleibt davon unberührt. Sie gilt unabhängig davon, ob Beschäftigte teilweise arbeiten oder vollständig ausfallen.
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung greift das Krankengeld. Auch hier sieht das Gesetz eine Anpassung vor: Beschäftigte erhalten ein Teilkrankengeld für die Zeit, in der sie nicht arbeiten.
Teilzeitkrankschreibung vs. Hamburger Modell: Was ist der Unterschied?
Viele Unternehmen kennen bereits die stufenweise Wiedereingliederung, das sogenannte Hamburger Modell. Die Teilarbeitsunfähigkeit unterscheidet sich in wesentlichen Punkten davon.
Das Hamburger Modell nach § 74 SGB V setzt voraus, dass Beschäftigte weiterhin arbeitsunfähig sind und unter ärztlicher Begleitung schrittweise an die Tätigkeit herangeführt werden. Die Arbeitsleistung während der Wiedereingliederung wird nicht vergütet. Stattdessen erhalten Beschäftigte weiterhin Krankengeld oder Übergangsgeld.
Die Teilarbeitsunfähigkeit ermöglicht dagegen Lohnarbeit trotz fortbestehender Erkrankung. Beschäftigte arbeiten einen festgelegten Anteil ihrer regulären Arbeitszeit und erhalten dafür ihr anteiliges Gehalt. Für die verbleibende Zeit bleiben sie krankgeschrieben und beziehen Krankengeld.
Ein weiterer Unterschied liegt in der Flexibilität: Während das Hamburger Modell einen schrittweisen Aufbau der Arbeitszeit vorsieht, bleibt der Umfang bei der Teilarbeitsunfähigkeit zunächst konstant auf der ärztlich festgelegten Stufe von 25, 50 oder 75 Prozent.
Was bedeutet die Teilzeitkrankschreibung für HR?
Für Personalabteilungen birgt die Teilarbeitsunfähigkeit Chancen und Herausforderungen. Einerseits können Beschäftigte früher in den Arbeitsalltag zurückkehren, was den Krankenstand senkt. Andererseits erfordert die Regelung klare interne Prozesse und eine enge Abstimmung zwischen HR, Führungskräften und Beschäftigten.
Interne Prozesse frühzeitig aufsetzen
Die Frist von 7 Kalendertagen, in denen Arbeitgeber die Möglichkeit einer teilweisen Rückkehr an den Arbeitsplatz prüfen, macht ein klares internes Verfahren erforderlich. HR-Teams sollten frühzeitig Zuständigkeiten in Personalabteilung und Führungsebene festlegen. Sobald eine Meldung einer Teilarbeitsunfähigkeit eingeht, müssen Verantwortliche prüfen, ob der Arbeitsplatz geeignet ist.
Sinnvoll sind Checklisten, die arbeitsorganisatorische, betriebliche und arbeitsschutzrechtliche Kriterien abdecken. Unternehmen mit Betriebsrat sollten diesen frühzeitig einbinden. Bei der Einführung von Teilarbeitsunfähigkeit greifen Mitbestimmungsrechte, etwa bei der Arbeitszeitgestaltung, der Mehrarbeit und dem Gesundheitsschutz (§ 87 BetrVG).
Dokumentation und Zeiterfassung
Die teilweise Arbeitsaufnahme während einer Krankschreibung erfordert eine genaue Dokumentation. HR-Systeme müssen sowohl die geleistete Arbeitszeit als auch die fortbestehende Arbeitsunfähigkeit erfassen. Eine digitale Abwesenheitsverwaltung und flexible Arbeitszeitmodelle sind dabei von Vorteil.
Auch die Entgeltabrechnung muss angepasst werden, da anteiliges Arbeitsentgelt, Entgeltfortzahlung und gegebenenfalls Krankengeld parallel laufen.
Fürsorgepflicht und Gesundheitsschutz
Die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber ist bei der Teilarbeitsunfähigkeit sehr wichtig. Arbeitgeber verantworten, dass die Arbeitsaufnahme die Genesung nicht gefährdet. Das bedeutet, Führungskräfte und Human Ressources achten darauf, dass Beschäftigte nicht überfordert werden und die ärztlich festgelegte Arbeitszeit eingehalten wird.
Wie Unternehmen sich vorbereiten
Auch wenn die Teilzeitkrankschreibung erst 2028 in Kraft tritt, lohnt sich für Unternehmen eine frühzeitige Vorbereitung. Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Interne Prozesse definieren: Legen Sie fest, wer in der Personalabteilung und auf Führungsebene Anträge auf Teilarbeitsunfähigkeit prüft. Entwickeln Sie Checklisten, die arbeitsorganisatorische, betriebliche und arbeitsschutzrechtliche Kriterien abdecken.
- HR-Systeme anpassen: Prüfen Sie, ob Ihre HR-Software Teilarbeitsunfähigkeit abbildet. Eine digitale Abwesenheitsverwaltung, die sowohl geleistete Arbeitszeit als auch fortbestehende Arbeitsunfähigkeit erfasst, ist von Vorteil.
- Führungskräfte schulen: Sensibilisieren Sie Führungskräfte für das Thema. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Prüfung des Arbeitsplatzes und begleiten Beschäftigte während der teilweisen Arbeitsaufnahme.
- Betriebsrat einbinden: Klären Sie frühzeitig mit dem Betriebsrat, welche Mitbestimmungsrechte greifen und wie die Umsetzung der Teilarbeitsunfähigkeit im Unternehmen gestaltet wird.
- Kommunikation vorbereiten: Informieren Sie Beschäftigte über die neue Regelung, sobald sie in Kraft tritt. Klären Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf aussieht und welche Rechte und Pflichten bestehen.
Teilzeitkrankschreibung als Chance für HR
Durch die Teilarbeitsunfähigkeit können Unternehmen Beschäftigte mit längeren Erkrankungen früher in den Arbeitsalltag zurückholen und Langzeitausfälle verkürzen. Gleichzeitig erfordert sie klare interne Prozesse, eine enge Abstimmung zwischen HR, Führungskräften und Beschäftigten sowie angepasste HR-Systeme.
Für HR-Verantwortliche lohnt es sich, die Entwicklung der Teilzeitkrankschreibung im Blick zu behalten und sich frühzeitig auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Wer jetzt die Weichen stellt, ist 2028 gut aufgestellt und nutzt die Chancen, die die Teilarbeitsunfähigkeit bietet.
FAQ zur Teilzeitkrankschreibung
Nein. Die Teilarbeitsunfähigkeit ist Teil des am 10. Juli 2026 beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und tritt voraussichtlich am 1. Januar 2028 in Kraft.
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt fest, ob eine teilweise Arbeitsunfähigkeit vorliegt und in welchem Umfang (25, 50 oder 75 Prozent der Arbeitszeit). Der Arbeitgeber prüft anschließend, ob der Arbeitsplatz für eine teilweise Arbeitsaufnahme geeignet ist.
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig für Arbeitnehmende und Arbeitgeber. Beide Seiten müssen zustimmen, damit eine teilweise Arbeitsaufnahme während der Krankschreibung möglich ist.
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