Fürsorgepflicht: Arbeitgeber haben Verantwortung für Mitarbeiter
Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers stellt eine wichtige Verpflichtung im deutschen Arbeitsrecht dar. Sie beruht auf dem Grundsatzvon Treu und Glauben, der in §242 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verankert ist. Doch was bedeutet Fürsorgepflicht? Die Fürsorgepflicht besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Gesundheit, Rechte und Interessen seiner Arbeitnehmer zu schützen und zu wahren. Diese Pflicht ergibt sich nach Paragraph 618 Abs. 1-3 BGB und wird durch zahlreiche Gesetze für die Privatwirtschaft und den öffentlichen Dienst konkretisiert.
Bereiche der Fürsorgepflicht
Der Schutz der Arbeitnehmer hat in Deutschland einen hohen Stellenwert. Die Fürsorgepflicht umfasst daher verschiedene Bereiche, in denen der Arbeitgeber besondere Verantwortung trägt:
- Gesundheit und Sicherheit: Der Arbeitgeber muss für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Dazu zählen etwa der Arbeitsschutz, die bestmögliche Vermeidung möglicher Unfallquellen, etwa durch die Überprüfung von Räumen, Vorrichtungen oder Gerätschaften, ergonomische Arbeitsplätze für die Gesundheit des Arbeitnehmers sowie Brandschutz-Regelungen und Maßnahmen. All diese Maßnahmen dienen dazu, Gefahren für Leben und Gesundheit der Mitarbeiter zu minimieren.
- Schutz vor Diskriminierung und Mobbing: Arbeitgeber müssen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem Mitarbeiter keine Benachteiligung, sexuelle Belästigung oder Schikanen erdulden. In der Praxis bedeutet dies auch, dass Beschwerden ernst genommen werden und unmittelbar Konsequenzen folgen müssen.
- Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Die digitale Personalakte und personenbezogene Daten eines Mitarbeiters sind streng vertraulich zu behandeln, auch mit Blick auf die KI-Verordnung in HR.
- Fürsorge bei Krankheit oder besonderen Lebenssituationen: Ein besonders wichtiger Aspekt der Fürsorgepflicht ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Erkrankt ein Mitarbeiter, erhält er bis zu 6 Wochen lang sein Entgelt vom Arbeitgeber. Erst danach setzt das so genannte Krankengeld ein. Auch die Rücksicht auf Familienpflichten fällt in diesen Bereich – etwa durch die Gewährung von Sonderurlaub bei Umzügen, Geburten, Hochzeiten oder Trauerfällen.
Durch die Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber verpflichtet, nicht nur Lohn zu zahlen, sondern auch die körperliche Unversehrtheit, Würde und berechtigte Interessen seiner Mitarbeiter zu achten. Er muss dafür sorgen, dass die Gesundheit soweit geschützt ist, wie es in seiner Macht steht.
Eine gelebte Fürsorgepflicht stärkt das Arbeitsklima
Wenn Unternehmen ihrer Fürsorgepflicht auf vorbildliche Art und Weise nachkommen, erfüllen sie nicht nur ihre gesetzlichen Pflichten. Sie leisten damit auch einen wichtigen Beitrag zu einem positiven Arbeitsklima und einer starken Employee Experience. Sie zeigen damit, dass sie nachhaltiges Personalmanagement in der Praxis leben und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten – das sogenannte Employee Wellbeing – ernst nehmen. Das wiederum fördert die Mitarbeiterbindung.
Studien und wissenschaftliche Veröffentlichungen aus der Wirtschaftspsychologie zeigen: Menschen arbeiten lieber in Unternehmen, in denen Arbeitnehmerschutz großgeschrieben wird und sie sich gefördert und wertgeschätzt fühlen.
So fördern Unternehmen das Arbeitsklima
Unternehmen können das Arbeitsklima verbessern, indem sie den Teamzusammenhalt fördern – etwa durch gemeinsame Aktivitäten und Austausch. Dazu tragen gelebte Vielfalt und ein inklusives Arbeitsumfeld dazu bei, dass Mitarbeiter sich wohl und wertgeschätzt fühlen. Auch ein funktionierendes Konfliktmanagement kann darüber hinaus aktiv unterstützen, um Mobbing oder Ausgrenzung vorzubeugen.
Wer trägt im Unternehmen Verantwortung für die Fürsorgepflicht?
Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Fürsorgepflicht auf höchster Unternehmensebene. In der Praxis finden sich wichtige Grundlagen in der Unternehmenskultur und den Werten eines Unternehmens, ebenso wie in der Betriebsvereinbarung. HR-Manager prüfen und entwickeln regelmäßig Maßnahmen, die die Umsetzung der Fürsorgepflicht im Unternehmen sicherstellen. Auch die Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen obliegt in der Regel Human Resources.
Welche Konsequenzen drohen, wenn Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen?
Bei einer Verletzung der Fürsorgepflicht bzw. wenn Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkommen, riskieren Unternehmen je nach Fall nicht nur Schadensersatzforderungen und Bußgelder, sondern im Extremfall auch eine Strafverfolgung.
Teil des betrieblichen Compliance Management ist es sicherzustellen, dass ein Unternehmen seiner Fürsorgepflicht aktiv nachkommt. So ist bei Austritten aus dem Unternehmen zum Beispiel darauf zu achten, dass das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet.
Praxisbeispiel Mobbing
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter wird über Monate hinweg von einem Vorgesetzten systematisch schikaniert. Die Schikanen reichen von ständigen Abwertungen, über den Ausschluss aus dem Team bis hin zu übler Nachrede. Der Betroffene wendet sich mehrmals an die Personalabteilung und die Geschäftsführung. Doch der Arbeitgeber unternimmt nichts, obwohl er rechtlich verpflichtet wäre, das Arbeitsumfeld frei von Diskriminierung und Mobbing zu halten.
Mögliche Konsequenzen für den Arbeitgeber
Die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht kann mehrere Konsequenzen für den Arbeitgeber haben. Dazu zählen etwa:
Arbeitsrechtliche Folgen
Wenn das Arbeitsumfeld unzumutbar wird, kann der betroffene Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verweigern. Er spricht beispielsweise eine fristlose Kündigung aus und reicht mit Verweis auf die Verletzung der Fürsorgepflicht eine Kündigungsschutzklage ein.
Zivilrechtliche Folgen
Gegebenenfalls hat der betroffene Mitarbeiter nach §253 BGB auch Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn zum Beispiel seine allgemeinen Persönlichkeitsrechte verletzt wurden. Auch Schadensersatz, etwa für Behandlungskosten oder Verdienstausfall, kommt in Frage, wenn der Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt. In der Vergangenheit wurden mehrfach Arbeitgeber dazu verurteilt, mehrere tausend Euro zu zahlen, weil sie nicht eingeschritten sind.
Öffentlich-rechtliche Folgen
Psychische Belastungen sind Teil des Arbeitsschutzes nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei schweren Fällen, etwa wenn Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung, Beurteilungen der Arbeitsbedingungen vorzunehmen, Maßnahmen abzuleiten und diese regelmäßig zu überprüfen, nicht nachkommen, können die Arbeitsschutzbehörden eingreifen. Bei festgestellten Verstößen können sie Anordnungen treffen und Ordnungswidrigkeiten durch Bußgelder ahnden.
Unternehmen können sich sogar strafbar machen
Wenn Mobbing in Form von Beleidigungen, Bedrohungen oder Körperverletzungen geschieht und der Arbeitgeber tatenlos zuschaut, kann er sich unter Umständen wegen Unterlassens strafbar machen.