Alternativen zur Gehaltserhöhung: 6 Möglichkeiten für Unternehmen
Keine Frage: Nach einer Beförderung oder einer Erweiterung von Kompetenzen möchten Arbeitnehmer diese auch entlohnt wissen. Dabei muss es nicht immer eine Gehaltserhöhung sein, die die Lohnkosten zum Teil deutlich erhöht und für den Mitarbeiter nach Steuerabzug mitunter kaum spürbar ist. Durch Firmenwagen, Kita-Zuschuss & Co. ist oft mehr drin, als man denkt. Und viele dieser Leistungen sind steuer- und sozialabgabenfrei: eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Mitarbeiter besonders gute Arbeit leisten oder mehr Verantwortung übernehmen, schlägt sich das in einer höheren Vergütung nieder.
- Um Lohnkosten zu sparen, die Steuerlast zu reduzieren und den Arbeitnehmer tatsächlich zu entlasten, gibt es spannende Alternativen zur klassischen Gehaltserhöhung.
- Je nach Job und Lebenssituation freuen sich viele Mitarbeiter über steuerfreie Kitazuschüsse, Sportgutscheine, Firmenwagen oder eine Dienstwohnung.
Gehaltssteigerung: Viele Arbeitnehmer wünschen sich einen Zusatz zum Gehalt
Für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland spielt das Gehalt eine wichtige Rolle. Das geht aus einer aktuellen Studie der Jobvermittlung Yer hervor. Doch mindestens genauso wichtig wie eine angemessene Vergütung ist die Perspektive: Gibt es in einem überschaubaren Turnus eine Gehaltserhöhung? Was bietet der Arbeitgeber in puncto betriebliche Altersvorsorge und andere Corporate Benefits? Fakt ist: Attraktive Zusatzleistungen erhöhen nicht nur die Mitarbeiterzufriedenheit, sie können auch eine steuerlich günstige Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung darstellen.
Zusatzleistungen zum Gehalt im Überblick
Ob Kita-Zuschuss, Firmenwagen, Sachleistungen, Boni, zusätzlicher Urlaub oder eine Dienstwohnung: Je nach Lebenssituation des Arbeitnehmers gibt es unterschiedliche Lösungen, die dafür sorgen, dass der Mitarbeiter am Ende des Monats finanziell profitiert, auch ohne klassische Gehaltserhöhung. Die Möglichkeiten im Überblick:
Kita-Zuschuss fördert Vereinbarkeit von Beruf und Privatem
Selbst wenn Städte und Kommunen den Großteil der Betreuungskosten für Kleinkinder übernehmen, müssen Eltern in vielen deutschen Bundesländern gehaltsabhängige Zuschüsse bezahlen. Während der Höchstsatz in Hamburg bei aktuell 204 Euro für eine 10- bis 12-stündige tägliche Betreuungszeit liegt, fallen in Nordrhein-Westfalen oder Bayern für Gutverdiener oft bis zu vierstellige Beträge an.
Vor diesem Hintergrund ist für viele Eltern der sogenannte Kita-Zuschuss des Arbeitgebers relevant. Dieser darf mit der Gehaltsabrechnung einen Zuschuss gewähren, der bis zur Höhe des tatsächlich durch den Mitarbeitenden zu tragenden Betrags steuerfrei ist (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzung ist, dass der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eltern müssen ihren Anspruch und die tatsächlichen Kosten in der Regel jährlich nachweisen.
Dienstwagen: nicht nur für Pendler interessant
Auch ein Firmenwagen kann bei entsprechendem Bedarf des Mitarbeiters einen attraktiven Gehaltsbaustein darstellen. Schließlich wird der Dienstwagen nicht als volles Einkommen versteuert, sondern als ein sogenannter geldwerter Vorteil. Dieser beträgt für Wagen mit Verbrennungsmotor 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat. Dazu kommen 0,03 % pro Kilometer der einfachen Arbeitsstrecke.
Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieben sind steuerlich noch attraktiver: Für reine Elektrofahrzeuge wird der Listenpreis derzeit nur zu einem Viertel bei Anschaffungspreisen bis zu 100.000 Euro angesetzt. Alternativ zur Pauschalversteuerung können Mitarbeiter ein Fahrtenbuch führen.
Netto profitieren insbesondere Vielfahrer mit Firmenwagen oft stärker, als es bei einer gleich hohen Gehaltserhöhung der Fall wäre. Auch spart der Mitarbeiter die privaten Kosten, die mit einem Auto verbunden sind, darunter Kaufpreis, Versicherung, Wartung, Reifen, Kfz-Steuern und mehr. Unter Umständen kann der Arbeitgeber zusätzlich die Tankkosten übernehmen oder pro Arbeitstag im Büro eine pauschale Spritbeteiligung gewähren.
Mehr Urlaub statt Gehaltserhöhung
Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern anstelle von Gehaltserhöhungen auch zusätzliche Urlaubstage zur Verfügung zu stellen. Der Vorteil für Unternehmen: Anders als eine klassische Gehaltserhöhung, die Lohnsteuer und Sozialabgaben auslöst, ist mehr Erholungsurlaub steuerfrei.
Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine finanzielle Gehaltssteigerung, sondern um einen immateriellen Vorteil, der die Work-Life-Balance verbessert. Gerade Arbeitnehmer, die ohnehin gut verdienen und nicht auf eine monetäre Erhöhung angewiesen sind, profitieren von dieser “mehr Freizeit statt Gehaltserhöhung”-Regelung, etwa wenn sie einen längeren Urlaub oder ein Sabbatical planen. Wichtig ist, dass Arbeitgeber und Mitarbeitende eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der festgehalten wird, ob diese Regelung dauerhaft oder befristet gilt.
Gratifikation und Bonuszahlung
In vielen modernen Unternehmen zählt die Gratifikation oder Bonuszahlung zu den festen Bausteinen der Mitarbeitervergütung. Diese Zahlungen können entweder an den Jahresgewinn des Unternehmens gekoppelt sein, oder aber eine bestimmte Leistung bzw. Zielerreichung des Mitarbeiters voraussetzen.
Fällt im Rahmen der Mitarbeiterbeurteilung beispielsweise auf, dass ein Arbeitnehmer besonders gute Arbeit geleistet hat, kann der Arbeitgeber dies durch eine Sonderzahlung honorieren. Bonuszahlungen sind jedoch steuer- und sozialabgabenpflichtig, da sie als regulärer Arbeitslohn gelten. Dennoch sind sie attraktiv für Unternehmen, da sie Leistung und Identifikation mit dem Arbeitgeber fördern.
Attraktive Sachleistungen
Anstelle kleinerer Gehaltserhöhungen oder als Anreiz, der die Mitarbeiterbindung fördert, können Unternehmen ihren Mitarbeitern steuerfrei Sachleistungen bzw. Gutscheine in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat zur Verfügung stellen (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG). In der Praxis sind dies häufig Gutscheine für Tankstellen, Fitnessstudios oder Einzelhändler.
Wichtig: Die Sachleistung muss erkennbar ein Zusatz zum Gehalt sein. Wird die festgelegte 50-Euro-Grenze, also 600 Euro im Jahr, überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Dienstwohnung als zusätzlicher Gehaltsvorteil
Auch eine Dienstwohnung kann das Gehalt faktisch erhöhen. Steuerlich ist die Bewertung allerdings etwas komplexer. Eine Dienstwohnung stellt in der Regel einen geldwerten Vorteil dar, der dem Bruttogehalt hinzugerechnet wird.
In manchen Berufen kann eine Dienstwohnung zwingend erforderlich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind und die Wohnung ausschließlich aus dienstlichen Gründen genutzt werden muss: Bei Pflegekräften in Patientennähe oder bei Hausmeistern, die auf dem Schulgelände wohnen, ist der Vorteil steuerfrei.
Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Wohnung kostenlos oder vergünstigt zur Verfügung stellt, gilt der Mietwert oder die Differenz zum ortsüblichen Mietpreis als steuerpflichtiger Sachbezug. Ob und wie hoch der tatsächliche Gehaltsvorteil durch eine Dienstwohnung ist und ob Mitarbeiter damit de facto mehr verdienen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere von der Steuerklasse, dem ortsüblichem Mietniveau und Zusatzleistungen des Arbeitgebers.
Gehalt verhandeln: Darauf sollten Unternehmen und Mitarbeiter achten
Lohn und Gehalt sind sensible, aber wichtige Themen. In der Praxis tun sich viele Menschen bei der Verhandlung ihrer Gehälter schwer und haben Skrupel, nach Gehaltserhöhungen zu fragen. Zu groß ist die Angst, mit den eigenen Forderungen zu hoch zu liegen oder von Mitbewerbern unterboten zu werden. Gleichzeitig lassen steigende Lohnkosten und enge Budgets in vielen Unternehmen häufige Gehaltserhöhungen nicht zu.
Und doch ist es wichtig, dass Unternehmen ihren Talenten auch in puncto Vergütung eine attraktive Perspektive bieten, beispielsweise durch geschickt kombinierte Zusatzleistungen. Arbeitgeber können so Lohnkosten senken, während Mitarbeiter unter dem Strich ihr Gehalt steigern oder spürbare Vorteile haben.
Unternehmen sollten regelmäßig prüfen, welche steuerlich begünstigten Leistungen für ihre Mitarbeitenden sinnvoll sind. Insbesondere dann, wenn Mitarbeitende im persönlichen Gespräch eine Gehaltserhöhung erfragen oder einen Bonus verlangen. So entsteht eine faire, nachhaltige und motivierende Vergütungsstrategie für beide Seiten.
Win-Win für Unternehmen und Mitarbeitende
Attraktive Zusatzleistungen sind längst mehr als nur nette Extras. Sie können Mitarbeitende binden, motivieren und gleichzeitig die Lohnkosten reduzieren. Ob Kita-Zuschuss, Firmenwagen, Bonus, Sachleistung oder Dienstwohnung: wer die steuerlichen Möglichkeiten kennt und richtig nutzt, schafft finanzielle Spielräume, stärkt die Motivation und erhöht die Zufriedenheit im Team.
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