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Freistellung

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Was bedeutet Freistellung im Arbeitsverhältnis?

Freistellung bedeutet die Befreiung von der Arbeitspflicht bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Wer von der Arbeit freigestellt ist, bleibt also Arbeitnehmer, erbringt aber keine Arbeitsleistung mehr.

Es gibt verschiedene Formen der Freistellung, die unterschiedliche arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Freistellung beendet das Arbeitsverhältnis nicht.
  • Zu den Formen der Freistellung gehören: bezahlte Freistellung, unbezahlte Freistellung, widerrufliche Freistellung und unwiderrufliche Freistellung.
  • Die Freistellung nach Kündigung dient in der Praxis oft dazu, Unternehmensdaten zu schützen oder Konflikte zu entschärfen.
  • Ob eine bezahlte oder unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber erlaubt ist, ergibt sich aus dem Anlass, der geltenden Gesetzeslage und den Regelungen im Arbeitsvertrag.

Freistellung einfach erklärt: Definition, Bedeutung und Abgrenzung

Eine Freistellung entbindet den Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht, während das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die Freistellung von der Arbeit erfolgt anlassbezogen, einvernehmlich oder per Anordnung.

Besonders streng geregelt ist die einseitige Freistellung oder Suspendierung. Sie ist nur zulässig, wenn das Interesse des Arbeitgebers das Interesse des Arbeitnehmers an tatsächlicher Beschäftigung überwiegt. Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers bleibt auch nach einer Kündigung grundsätzlich bestehen. Triftige Gründe für eine solche Freistellung liegen etwa bei Verdacht auf Arbeitszeitbetrug vor, ebenso bei schweren Pflichtverletzungen, als Sofortmaßnahme bei einer drohenden fristlosen Kündigung oder bei der Gefahr des Geheimnisverrats. Bei einer Kündigung mit Freistellung entscheiden am Ende immer der Einzelfall und die Regelungen im Arbeitsvertrag.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zu Urlaub und anderen Abwesenheiten. Urlaub dient der Erholung und unterliegt festen Regeln, etwa nach dem Bundesurlaubsgesetz, während eine Freistellung anlassbezogen erfolgt. Auch Sonderurlaub folgt eigenen rechtlichen Voraussetzungen und sollte nicht mit jeder Freistellung gleichgesetzt werden.

Wer von der Arbeit freigestellt ist, bleibt Arbeitnehmer, erbringt aber keine Arbeitsleistung mehr.

Welche Formen der Freistellung gibt es?

Für die Praxis ist die Unterscheidung zwischen bezahlter Freistellung, unbezahlter Freistellung sowie widerruflicher Freistellung und unwiderruflicher Freistellung entscheidend. Welche Form der Freistellung von der Arbeit zulässig ist, bestimmen Anlass, Gesetz und die Regelungen im Arbeitsvertrag. Bei der Freistellung eines Mitarbeiters nach Konflikten oder Kündigung erfordert dies eine genaue Abwägung zwischen dem Interesse des Arbeitgebers und dem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers.

Form Kennzeichen Typische Praxisfälle
Bezahlte Freistellung Arbeitspflicht entfällt, Vergütung läuft weiter. Krankheit, Urlaub, Betriebsratstätigkeit, Freistellung nach Kündigung.
Unbezahlte Freistellung Arbeitspflicht und Vergütung entfallen. Elternzeit, Pflege von nahen Angehörigen, Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers.
Widerrufliche Freistellung Der Arbeitgeber kann die Arbeitsleistung später wieder abrufen. Vorübergehende Klärung einer Situation, Wartezeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.
Unwiderrufliche Freistellung Ein Rückruf an den Arbeitsplatz ist ausgeschlossen. Dauerhafte Freistellung nach Kündigung, häufig zur Anrechnung von Urlaub.

Bezahlte Freistellung

Die bezahlte Freistellung durch Arbeitgeber befreit von der Arbeitspflicht bei fortlaufender Vergütung. Sie tritt häufig bei Krankheit, Mutterschutz oder bei einer Kündigung mit Freistellung auf. Oft besteht ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf bezahlte Freistellung. Andernfalls ordnet der Arbeitgeber sie aus betrieblichen Gründen an. Ein seltener Sonderfall ist die bezahlte Freistellung bis zur Rente, die stets einer klaren vertraglichen Grundlage bedarf.

Unbezahlte Freistellung

Bei einer unbezahlten Freistellung durch Arbeitgeber entfallen sowohl Arbeitsleistung als auch Vergütung. Typische Anlässe sind Elternzeit, Pflegezeit oder die Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers, z.B. für ein Sabbatical. Ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht nur in speziellen Fällen, etwa bei der Pflege naher Angehöriger. Unbezahlter Urlaub wird in der betrieblichen Praxis oft damit gleichgesetzt. Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlte oder unbezahlte Freistellung hat, ergibt sich aus dem konkreten Anlass, den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen im Arbeitsvertrag.

Widerrufliche Freistellung

Die widerrufliche Freistellung erlaubt es dem Arbeitgeber, die Arbeitsleistung später wieder einzufordern. Wer widerruflich von der Arbeit freigestellt ist, muss grundsätzlich erreichbar bleiben. Diese Form eignet sich für vorübergehende Situationen.

Unwiderrufliche Freistellung

Bei der unwiderruflichen Freistellung entfällt jede Rückrufmöglichkeit. Der Arbeitnehmer bleibt rechtlich beschäftigt, ist aber endgültig unwiderruflich freigestellt. Diese Lösung dominiert bei der Freistellung nach Kündigung, um Urlaub und Überstunden bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geordnet abzubauen. Dennoch birgt die unwiderrufliche Freistellung Nachteile: Arbeitgeber verlieren Flexibilität, während für Arbeitnehmer oft Unsicherheiten in Bezug auf Bonusansprüche oder Zielvereinbarungen entstehen.

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Freistellung nach Kündigung

Was gilt rechtlich?

Die Freistellung nach Kündigung ist ein häufiger arbeitsrechtlicher Praxisfall. Nach einer Kündigung stellen Arbeitgeber Mitarbeiter oft vor Ablauf der Kündigungsfristen von der Arbeit frei. Eine Kündigung allein reicht dafür jedoch nicht aus. Wird die Freistellung einseitig angeordnet, verlangt eine Kündigung mit Freistellung sachliche Gründe. Das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung muss das Interesse des Arbeitnehmers an Beschäftigung überwiegen.

Kündigung mit Freistellung: Typische Praxisfälle

Die Kombination von Kündigung und Freistellung ist verbreitet, wenn der Datenzugang gesperrt werden soll oder Konflikte zu eskalieren drohen. Arbeitgeber ordnen bei gestörtem Vertrauen oder dem Verdacht auf Pflichtverletzungen oft die Freistellung eines Mitarbeiters an. In solchen Fällen steht nicht selten auch eine verhaltensbedingte Kündigung im Raum. Je nach Fallkonstellation kann bei schwerwiegendem Verdacht auch eine Verdachtskündigung diskutiert werden, häufig begleitet von einer (einseitigen) Freistellung zur Risiko- und Konfliktbegrenzung. Zu den typischen Gründen zählen die Gefahr des Geheimnisverrats, Konkurrenztätigkeit oder andere Sachverhalte, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Im Gegensatz dazu rechtfertigt nicht jede ordentliche Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung, dass ein Mitarbeiter sofort freigestellt wird. Ob eine Freistellung nach Kündigung Bestand hat, hängt nicht nur vom Einzelfall ab, sondern auch davon, ob Vorgaben aus dem Kündigungsschutzgesetz zu beachten sind.

Widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung nach Kündigung

Eine Freistellung nach Kündigung kann entweder widerruflich oder unwiderruflich erfolgen. Bei einer unwiderruflichen Freistellung steht von Anfang an fest, dass der Arbeitnehmer nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehrt.. Für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses ist diese Variante meist übersichtlicher, da sie die Anrechnung von Urlaub erleichtert. Nachteile der unwiderruflichen Freistellung könnenmögliche Konflikte um Boni und Zielvereinbarungen sein. Ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt, ist daher insbesondere für die Anrechnung von Urlaub und Freizeitausgleich von großer Bedeutung

Urlaub, Überstunden und Ablauf der Kündigungsfrist

Urlaub lässt sich bei einer Freistellung nach einer Kündigung nur dann sicher anrechnen, wenn die Freistellung eindeutig erklärt und als unwiderruflich ausgestaltet ist. Für Arbeitgeber ist eine präzise Formulierung entscheidend. Werden bei einer Freistellung nach Kündigung, Resturlaub und Zeitguthaben nicht klar geregelt, drohen Streitigkeiten oder Ansprüche auf Urlaubsabgeltung. Sauberes Offboarding ist hierbei unerlässlich. Ebenso empfiehlt sich die rechtzeitige Klärung von Fristen, zum Beispiel mit einem Tool, mit dessen Hilfe man die Kündigungsfrist berechnen kann. Zusätzlich ist das Kündigungsschutzgesetz zu beachten. Auch das Thema Arbeitszeugnis anfordern gehört zur sauberen Abwicklung.

Rechte und Pflichten während der Freistellung

Bei einer Freistellung endet das Arbeitsverhältnis nicht. Zentrale Rechte und Pflichten gelten auch dann weiter, wenn der Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt ist. Die rechtlichen Folgen hängen davon ab, ob eine bezahlte Freistellung oder eine unbezahlte Freistellung sowie eine widerrufliche oder unwiderrufliche Lösung vereinbart wurde. Gerade die Freistellung nach Kündigung erfordert klare Regelungen zu Vergütung, Urlaub und Sozialversicherung. Nach § 629 BGB besteht nach einer Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf angemessene Freizeit zur Stellensuche, also auf eine Form der bezahlten Freistellung während der laufenden Kündigungsfrist.

Urlaubsanrechnung und Zeitguthaben

Bei einer unwiderruflichen Freistellung rechnen Arbeitgeber Resturlaub und Zeitguthaben häufig auf die Freistellungsphase an. Dies erfordert jedoch eine eindeutige Erklärung. Bei einer widerruflichen Freistellung ist dies rechtlich schwieriger, weil der Arbeitnehmer jederzeit wieder zur Arbeit zurückgerufen werden kann. Wer nach einer Kündigung freigestellt wird, sollte die schriftlichen Regelungen daher genau prüfen. Ohne wirksame Anrechnung bleiben Urlaubs-und Zeitguthaben bestehen und führen am Ende des Arbeitsverhältnisses oft zu einem Anspruch auf Urlaubsabgeltung.

Wettbewerbsverbot, Loyalität und Rückgabe

Nebenpflichten wie Verschwiegenheit und Loyalität gelten auch während der Freistellung unverändert. Das ist entscheidend, wenn die Gründe für die Freistellung in einem Vertrauensverlust oder der Gefahr des Geheimnisverrats liegen. Nach der Entscheidung des BAG (5 AZR 127/24) bleibt ein vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot grundsätzlich bestehen, sofern der Arbeitgeber nicht ausdrücklich darauf verzichtet.

Sozialversicherung bei längerer Freistellung

Bei einer unbezahlten Freistellung hängt die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von der Dauer ab. Laut Techniker Krankenkasse ändert sich für pflichtversicherte Arbeitnehmer im ersten Monat zunächst nichts. Dauert die unbezahlte Freistellung länger an, endet die entgeltliche Beschäftigung, was eine Abmeldung bei den Sozialversicherungen erfordert. Bei einer bezahlten Freistellung durch Arbeitgeber bleibt die Versicherungspflicht bis zum Ende der Vergütungsphase bestehen. Besonders wenn eine unbezahlte Freistellung länger andauert oder eine Freistellung auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt, sollte HR die sozialversicherungsrechtlichen Folgen frühzeitig klären.

Wichtige Urteile zur Freistellung

Die Rechtsprechung zeigt: Eine Freistellung hat weitreichende Konsequenzen für Vergütung, Urlaub und Vertragsklauseln. Nachfolgend einige Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG):

Aktenzeichen Kernaussage Bedeutung für Arbeitgeber Quelle
5 AZR 127/24 Ein ordentlich gekündigter und einseitig freigestellter Arbeitnehmer handelt meist nicht böswillig, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist keinen neuen Job annimmt. Eine Freistellung nach Kündigung verpflichtet den Arbeitnehmer nicht sofort zur Jobsuche zur finanziellen Entlastung des Arbeitgebers. Das Risiko von Annahmeverzugslohn bei einseitiger Freistellung steigt. BAG 5 AZR 127/24
5 AZR 167/23 Zeiten einer unbezahlten Freistellung (hier: wegen fehlenden Nachweises nach § 20a IfSG aF) kürzen den Jahresurlaub anteilig. Eine unbezahlte Freistellung wirkt sich direkt auf Urlaubsansprüche aus. Zudem entsteht kein Annahmeverzug, wenn der Mitarbeiter die geschuldete Leistung rechtlich oder tatsächlich nicht erbringen kann. BAG 5 AZR 167/23
5 AZR 108/25 Für März 2026 ist ein BAG-Termin zur Wirksamkeit der Freistellung während der Kündigungsfrist angesetzt. Das Verfahren prüft die Wirksamkeit formularmäßiger Freistellungsklauseln, besonders bei Kündigung und Dienstwagennutzung. BAG Termin 5 AZR 108/25

Für die Praxis gilt: Eine einseitige Freistellung erfordert stichhaltige Gründe und präzise Regelungen zu Vergütung, Urlaub und Arbeitsmitteln. Standardformulierungen sollten vermieden werden, besonders bei einer Kündigung mit Freistellung oder einer widerruflichen Freistellung, um angreifbare Vertragsklauseln zu umgehen.

FAQ zur Freistellung

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.