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Was ist Teilzeitarbeit?

Teilzeitarbeit bedeutet, dass Beschäftigte regelmäßig weniger Stunden pro Woche arbeiten als vergleichbare Vollzeitkräfte im Unternehmen. Doch wie viele Stunden sind Teilzeit? Die exakte Stundenanzahl, die eine Teilzeitstelle umfasst, variiert je nach Branche, Vertrag, Kernarbeitszeit und persönlicher Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In tarifgebundenen Branchen sind die Regeln zum Thema Teilzeitarbeit häufig im jeweiligen Tarifvertrag festgelegt.

Teilzeit bedeutet, dass Mitarbeiter in puncto Stundenumfang weniger arbeiten als vergleichbare Vollzeitkräfte des Arbeitgebers.

Das Wichtigste in Kürze

  • Teilzeit bedeutet, dass Mitarbeiter in puncto Stundenumfang weniger arbeiten als vergleichbare Vollzeitkräfte des Arbeitgebers
  • In Unternehmen mit Brückenteilzeit können Arbeitnehmer unkompliziert wieder zu einer früheren Vollzeitbeschäftigung zurückkehren. Dafür gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen
  • Die Gründe für einen Teilzeitwunsch sind vielfältig und reichen von der Kindererziehung bis hin zum Wunsch nach einer besseren Work-Life-Balance
  • In Deutschland ist rund jede zweite erwerbstätige Frau in Teilzeit beschäftigt. Bei Männern sind es 12%.

Definition einer Teilzeitbeschäftigung

Rechtlich spricht man davon, dass Mitarbeitende in Teilzeit arbeiten, wenn die vereinbarte Arbeitszeit unter der regelmäßigen Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten liegt. Das können diverse Stundenkontingente sein: von wenigen Stunden pro Woche bis hin zu knapp unter Vollzeit.

Ein Beispiel: Arbeiten Beschäftigte eines Unternehmens üblicherweise 40 Stunden pro Woche und eine Mitarbeiterin entscheidet sich für 25 Stunden, handelt es sich um Teilzeitarbeit. Sie kann diese Stunden je nach Absprache mit dem Arbeitgeber flexibel über die Woche verteilen.

Gesetzliche Grundlage

Die wichtigsten Regeln zur Teilzeit finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Das Gesetz regelt den Anspruch auf Teilzeitarbeit und legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit reduzieren können. Voraussetzung dafür ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeitende beschäftigt.

Der Wunsch nach Teilzeitarbeit muss dem Arbeitgeber spätestens 3 Monate vor dem gewünschten Beginn in Textform mitgeteilt werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, den Antrag zu prüfen und mit dem Arbeitnehmer über die gewünschte Arbeitszeitverteilung zu sprechen. Eine Ablehnung ist nur zulässig, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen, etwa wenn die Arbeitsorganisation, der betriebliche Ablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt werden oder unverhältnismäßige Kosten entstehen.

Teilzeitbeschäftigte dürfen aufgrund der reduzierten Arbeitszeit nicht benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere für das Arbeitsentgelt, Urlaubsansprüche, Weiterbildungsangebote sowie für sonstige betriebliche Leistungen, die grundsätzlich anteilig zur Arbeitszeit zu gewähren sind.

Gut zu wissen: Eine Teilzeitbeschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, sofern der monatliche Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze von aktuell 556 Euro liegt.

Was ist Brückenteilzeit?

Brückenteilzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer nach einer vorherigen Verringerung ihrer Stunden einen rechtlichen Anspruch darauf haben, wieder in eine alte Vollzeitanstellung zurückkehren zu können. In Deutschland haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Brückenteilzeit, sofern das Arbeitsverhältnis vor der Antragstellung schon mehr als 6 Monate bestanden hat und der Arbeitgeber mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt.

Diese Regeln gelten für Brückenteilzeit

Für die Brückenteilzeit gilt eine Mindestdauer von einem Jahr und eine Höchstdauer von 5 Jahren, sofern der Tarifvertrag davon nicht abweicht. Für Arbeitgeber mit mehr als 45, aber höchstens 200 Mitarbeitenden wird eine sogenannte Zumutbarkeitsgrenze eingeführt.

Das bedeutet, Unternehmen können einen Antrag auf Brückenteilzeit ablehnen, wenn zum Zeitpunkt des Beginns der gewünschten Stundenverringerung bereits anteilig einer von 15 Mitarbeitenden in Teilzeit beschäftigt ist.

In diesen Fällen dürfen Unternehmen Teilzeitanträge ablehnen

Auch aus dringenden betrieblichen Gründen, etwa wenn die Organisation oder Sicherheit im Betrieb erheblich beeinträchtigt würde und entsprechend sachliche Gründe vorliegen, darf ein Arbeitgeber Brückenteilzeit verwehren. Über alle Details informiert das Bundesamt für Arbeit und Soziales.

In kleineren Unternehmen mit weniger als 45 Beschäftigten stimmen Arbeitgeber dem Teilzeitwunsch eines Mitarbeiters häufig zu, wenn der Wunsch keine Prozesse wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Personalkosten durch notwendige Neueinstellungen verursacht.

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Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland in Teilzeit?

Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird für das Jahr 2025 erwartet, dass rund 17 Millionen Bundesbürger in Teilzeit arbeiten. Das entspricht einer prognostizierten Quote von etwa 40,1%der Berufstätigen. Besonders hoch war der Anteil bei den Frauen: Laut Statistischem Bundesamt ging mit einem Anteil von 49% knapp jede zweite erwerbstätige Frau einer Teilzeitbeschäftigung nach. Das liegt vor allem daran, dass in Deutschland ein Großteil der familiären Care-Arbeit von Frauen übernommen wird. Bei Männern lag der Teilzeit-Anteil bei 12%.

Herausforderungen bei der Teilzeitarbeit

Teilzeit bringt Vorteile – aber auch Herausforderungen mit sich: Mehrarbeit, fehlende Aufstiegschancen oder Koordinationsprobleme im Team, die das Arbeitsklima möglicherweise beeinträchtigen, können typische Stolpersteine sein. Manchmal kann eine verringerte Arbeitszeit die Organisation von Prozessen erschweren.

Damit sich die Risiken in Grenzen halten, ist eine gute Planung rund um die Organisation des Arbeitsablaufs entscheidend. Dabei spielt die enge Kommunikation zwischen Mitarbeitenden, der HR-Abteilung und den jeweiligen Fachbereichen eine wichtige Rolle.

Gleichbehandlung ist wichtig

Teilzeitkräfte dürfen im Unternehmen nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitbeschäftigte. Das gilt für Lohn, Urlaub, Weiterbildung und alle betrieblichen Leistungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld, wenn dies freiwillig oder im Rahmen betrieblicher Übung bezahlt wird. Eine unterschiedliche Behandlung ist nur in puncto Anspruchshöhe erlaubt. Die Berechnung erfolgt dabei immer anteilig im Verhältnis zur Arbeitszeit.

Human Resources Abteilungen wissen um diese Parameter Bescheid, sodass sich Fachabteilungen und Mitarbeitende bei Fragen an die jeweiligen HR-Manager wenden können.

Mehrarbeit muss vertraglich geregelt sein

Auch wenn viele Unternehmen von einer hohen Arbeitsproduktivität ihrer Teilzeitmitarbeiter berichten, kann es in der Praxis selbst bei Gleitzeit immer wieder zu einem zeitlichen Mehrbedarf seitens des Arbeitgebers kommen. Mehrarbeit ist möglich, allerdings nur bis zur individuell vereinbarten Arbeitszeit. Alles darüber hinaus sind theoretisch Überstunden – und die müssen vertraglich geregelt oder vergütet werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang eine lückenlose Arbeitszeiterfassung.

Unternehmen und Mitarbeiter müssen Pausenzeiten berücksichtigen

Das deutsche Arbeitsrecht sieht ab einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden geregelte Pausenzeiten vor. Das bedeutet, Mitarbeiter sind verpflichtet, nach 6 Stunden eine 30-minütige Pause einzulegen. Damit das Arbeitszeitkonto keine Minusstunden aufweist, gilt es für Mitarbeiter, diese Pausenzeit zusätzlich zu ihrer vertraglich geregelten Arbeitszeit einzuplanen. Dabei ist es egal, ob der Mitarbeiter im Büro oder im Homeoffice tätig ist.

Wichtig für Arbeitgeber: Die Arbeits- und Pausenzeiten müssen über die betriebsinternen Zeiterfassungssysteme dokumentiert sein.

Mögliche Gründe für Teilzeitarbeit

Flexibel und selbstbestimmt arbeiten zu können, ist für viele Arbeitnehmer heutzutage wichtiger denn je. Dabei sind die Motive für eine Verringerung der Arbeitszeit vielfältig. Die häufigsten Gründe auf einen Blick:

  • Betreuung von Familienmitgliedern: Teilzeit erleichtert die Vereinbarkeit von Arbeit und Pflege oder Kinderbetreuung. Sie verschafft wertvolle Zeit für Familie und Angehörige.
  • Mehr Zeit für Aus- und Weiterbildungen: Viele Menschen nutzen Teilzeit, um sich beruflich weiterzubilden – etwa durch ein aufbauendes Studium, Zertifikatskurse oder Umschulungen.
  • Freiwilliger Wunsch aus persönlichen Gründen: Manche Menschen entscheiden sich aus freien Stücken für mehr Freizeit, weniger Stress oder einen besseren Ausgleich zwischen Job und Privatleben.

Eine Teilzeit-Tätigkeit bedeutet für immer mehr Menschen eine gute Work-Life-Balance. Wenn Arbeitgeber diesen Wunsch flexibel erfüllen können, überträgt sich dies häufig auch in eine bessere Mitarbeitererfahrung und -bindung. Auch ein stärkeres Employee Engagement kann für Unternehmen die positive Folge sein, wenn Mitarbeitende sich mit ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen gesehen und wertgeschätzt fühlen: Sie haben mehr Lust, sich einzubringen.

Nachteile von Teilzeitarbeit für Unternehmen und Mitarbeiter

Bei allen Vorteilen von Teilzeit-Modellen, bringt diese Form der Arbeitszeit für Mitarbeitende und Unternehmen nicht nur Vorteile mit sich:

Für Unternehmen: Erreichbarkeit

In den meisten Branchen muss gute Erreichbarkeit gewährleistet sein. Unternehmen, die Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigen, sollten entsprechend darauf achten, dass auch jene Zeiträume abgedeckt sind, die außerhalb der Arbeitszeit ihrer Teilzeitbeschäftigten liegen. Das kann etwa durch Job-Tandems, klar definierte Vertretungssituationen, Abwesenheits-Mails oder eine Sprachnachricht auf dem Anrufbeantworter geregelt sein.

Für Mitarbeiter: Geringeres Einkommen und weniger Rente

Eine Entscheidung für Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf die Gehaltsabrechnung aus. Weniger Stunden bedeuten weniger Gehalt – das kann finanzielle Spielräume einschränken.

Da Rentenbeiträge auf Basis des Einkommens berechnet werden, führt Teilzeit zudem oft zu geringeren Rentenansprüchen im Alter. Auch das sollten Mitarbeiter in ihre Erwägung mit einbeziehen.

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Disclaimer


Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.