Reisemanagement

Aktuelles Reisekostenrecht 2021

Aktuelles Reisekostenrecht 2021

15. Dezember 2020 · 2 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Unser Service für Sie: Hier finden Sie die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen, um Ihre Spesen nach der Dienstreise korrekt abzurechnen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesfinanz­­ministerium. Alle Angaben ohne Gewähr.

Verpflegungspauschalen in Deutschland

Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand (Spesensätze) im Inland:

 

Abwesenheits­­dauer Verpflegungs­­mehraufwand (€)
Ganztagespauschale € 28
An- und Abreisepauschale € 14

 

Übernachtungspauschalen in Deutschland

Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten im Inland beträgt 20 €. Zahlt das Unternehmen keine Übernachtungspauschalen bei Übernachtungen in privaten Unterkünften auf Dienstreisen, kann der Mitarbeiter die nicht erstatteten Beträge nicht mehr als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.

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Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen Ausland

Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland, gültig ab dem 01.01.2021:

Download Pauschalen Ausland 2021

Kilometerpauschale

Das Kilometergeld wird pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeug angerechnet, sobald ein Privatfahrzeug zur Dienstreise verwendet wird:

 

Fahrzeug Kilometergeld (€)
Pkw (bis 20 km) € 0,30
Pkw (ab 21 km) € 0,35
Motorrad oder Motoroller € 0,20

 

Mahlzeiten

Wenn ein Mitarbeiter eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit erhält und diese Mahlzeit als übliche Mahlzeit einen Wert unter 60,00 Euro hat und dem Mitarbeiter eine Verpflegungspauschale zusteht, muss die Verpflegungspauschale um 20 % für das Frühstück bzw. jeweils 40 % für Mittag-/Abendessen gekürzt werden, ausgehend von der 24h-Pauschale des jeweiligen Landes.

Wenn der Mitarbeiter eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit bei einer Dienstreise unter 8 Stunden oder außerhalb einer Reise erhält, somit kein Anspruch auf eine Verpflegungspauschale besteht, muss in solchen Fällen der Sachbezug in Höhe von 1,83 Euro (Frühstück) bzw. 3,47 Euro (Mittag-/Abendessen) innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters versteuert werden. Zudem muss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters in solchen Fällen der Großbuchstabe M vermerkt werden.

 

Mahlzeit Sachbezug (€)
Frühstück € 1,83
Mittag- u. Abendessen € 3,47

 

Gültig ab 01.01.2021

Übernommen von reisekosten.de

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Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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