Aktuelles Reisekostenrecht 2021
Unser Service für Sie: Hier finden Sie die aktuell gültigen Reisekostenpauschalen, Sachbezüge und Kürzungen, um Ihre Spesen nach der Dienstreise korrekt abzurechnen. Die Veröffentlichung erfolgt durch das Bundesfinanzministerium. Alle Angaben ohne Gewähr.
Verpflegungspauschalen in Deutschland
Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand (Spesensätze) im Inland:
Abwesenheitsdauer | Verpflegungsmehraufwand (€) |
Ganztagespauschale | € 28 |
An- und Abreisepauschale | € 14 |
Übernachtungspauschalen in Deutschland
Der Pauschbetrag für Übernachtungskosten im Inland beträgt 20 €. Zahlt das Unternehmen keine Übernachtungspauschalen bei Übernachtungen in privaten Unterkünften auf Dienstreisen, kann der Mitarbeiter die nicht erstatteten Beträge nicht mehr als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen Ausland
Aktuelle Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland, gültig ab dem 01.01.2021:
Download Pauschalen Ausland 2021
Kilometerpauschale
Das Kilometergeld wird pro gefahrenem Kilometer und Fahrzeug angerechnet, sobald ein Privatfahrzeug zur Dienstreise verwendet wird:
Fahrzeug | Kilometergeld (€) |
Pkw (bis 20 km) | € 0,30 |
Pkw (ab 21 km) | € 0,35 |
Motorrad oder Motoroller | € 0,20 |
Mahlzeiten
Wenn ein Mitarbeiter eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit erhält und diese Mahlzeit als übliche Mahlzeit einen Wert unter 60,00 Euro hat und dem Mitarbeiter eine Verpflegungspauschale zusteht, muss die Verpflegungspauschale um 20 % für das Frühstück bzw. jeweils 40 % für Mittag-/Abendessen gekürzt werden, ausgehend von der 24h-Pauschale des jeweiligen Landes.
Wenn der Mitarbeiter eine vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit bei einer Dienstreise unter 8 Stunden oder außerhalb einer Reise erhält, somit kein Anspruch auf eine Verpflegungspauschale besteht, muss in solchen Fällen der Sachbezug in Höhe von 1,83 Euro (Frühstück) bzw. 3,47 Euro (Mittag-/Abendessen) innerhalb der Lohn- und Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters versteuert werden. Zudem muss auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters in solchen Fällen der Großbuchstabe M vermerkt werden.
Mahlzeit | Sachbezug (€) |
Frühstück | € 1,83 |
Mittag- u. Abendessen | € 3,47 |
Gültig ab 01.01.2021
Übernommen von reisekosten.de
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