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Arbeitszeitbetrug: Ab wann ist eine Kündigung gerechtfertigt?

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Arbeitszeitbetrug heißt, dass ein Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit macht.

11. September 2025 · 8 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

20, 30 oder 40 Stunden pro Woche: Wie lange ein Arbeitnehmer am Tag seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zumindest in der Theorie. Praktisch müssen Arbeitgeber seit einem BAG-Urteil aus 2022 die geleisteten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter dokumentieren. Häufig geschieht dies durch den Einsatz moderner Zeiterfassungssysteme. Trotzdem kommt es in der Praxis immer wieder zu Arbeitszeitbetrug. Was steckt dahinter und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen betroffenen Mitarbeitenden?

Was ist Arbeitszeitbetrug?

Arbeitsrechtlich liegt ein Arbeitszeitbetrug vor, wenn ein Arbeitnehmer absichtlich falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit macht oder Arbeitszeitsysteme manipuliert. Solche Verstöße gegen die vertraglichen Verpflichtungen und den Verhaltenskodex eines Unternehmens (Code of Conduct) können das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schwer belasten. In wiederholten oder schwerwiegenden Fällen führen sie sogar zur Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs.

Wichtig ist die Abgrenzung zwischen vorsätzlichem Betrug und bloßem Fehlverhalten aus Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit. Arbeitszeitbetrug setzt immer eine bewusste Täuschungsabsicht voraus. Wer zum Beispiel versehentlich vergisst, sich auszustempeln, handelt zwar regelwidrig, begeht jedoch in der Regel keinen Betrug im juristischen Sinn.

Beispiele für Arbeitszeitbetrug

Es gibt mehrere Beispiele für Arbeitszeitbetrug, bei denen teilweise mehr, teilweise weniger Vorsatz im Spiel ist.Je nach Intention drohen den Mitarbeitern ernste arbeits- sowie strafrechtliche Konsequenzen.

Beispiel 1: Falsches Ein- und Ausstempeln

In Unternehmen, die mit Stechzeiten und einer Stempeluhr für die Arbeitszeiterfassung arbeiten, liegt Arbeitszeitbetrug etwa bei falschem Ein- oder Ausstempeln vor. Dabei stempeln sich Mitarbeiter früher ein oder später aus, obwohl sie ihre Zeit nicht zum Arbeiten, sondern für private Zwecke nutzen.

Beispiel 2: Buddy Punching

Ein weiteres Beispiel für Arbeitszeitbetrug ist der sogenannte “Kollegeneintrag”, auch “Buddy Punching” genannt. In diesem Fall bittet ein abwesender Mitarbeiter eine andere Person, ihn ein- oder auszustempeln.

Beispiel 3: Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit

Auch wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit ihren Arbeitsplatz verlassen, ohne dies zu melden oder nachzuarbeiten, handelt es sich um Arbeitszeitbetrug. Dasselbe gilt für ungenehmigte Privatbesorgungen während der Arbeitszeit.

Beispiel 4: Manipulation digitaler Zeiterfassungssysteme

Besonders perfide ist es, wenn Arbeitnehmer versuchen, digitale Zeiterfassungssysteme zu manipulieren. Durch den Einsatz moderner Technologie gelingt dies allerdings in der Regel nur technologisch sehr versierten Mitarbeitern.

Beispiel 5: Falsche Angaben von Arbeitszeiten

In Unternehmen, die nicht mit digitalen Zeiterfassungssystemen arbeiten, stellt auch das Vortäuschen von Überstunden und damit das falsche Angeben von vermeintlicher Mehrarbeit einen vorsätzlichen Arbeitszeitbetrug dar und kann zu Konsequenzen führen.

Beispiel 6: Freizeitaktivitäten trotz Krankmeldung

Auch Mitarbeiter, die sich krankmelden und trotzdem nicht-genesungsfördernden Hobbys nachgehen, begehen Arbeitszeitbetrug. Eine Krankmeldung stellt Mitarbeiter zwar temporär von der Erwerbspflicht frei, die Arbeitnehmer erhalten allerdings eine zeitlich begrenzte Entgeltfortzahlung.

Beispiel 7: Quiet Vacationing

Beim Quiet Vacationing, auf Deutsch „stilles Urlaub machen“, machen Angestellte heimlich Urlaub, ohne es offiziell anzumelden. Sie wahren den Anschein, zu arbeiten, sind aber eigentlich im Urlaub.

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Wie lässt sich Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Nicht immer wird Arbeitszeitbetrug unmittelbar entdeckt und lässt sich schnell nachweisen. Häufig wird einem Verdacht aktiv nachgegangen. Dabei zeigen sich bei Arbeitszeitbetrug einige deutliche Muster. Das können Unternehmen tun:

Auffällige Zeitdaten hinterfragen

Verdächtig können zum Beispiel auffällige Muster sein, die bei der Datenauswertung im Rahmen einer Datenanalyse mittels HR Analytics auffallen. Wenn sich Frau Bremer etwa jeden Morgen um 8:30 Uhr einstempelt, obwohl bekannt ist, dass sie ihre Tochter erst um 9:00 Uhr in die Kita bringt, kann das zu Nachforschungen führen. Selbiges gilt, wenn die Arbeitsleistung stark von der dokumentierten Arbeitszeit abweicht.

Videoüberwachung im Zeiterfassungsbereich

Sofern das deutsche Datenschutzrecht es zulässt, greifen einige Unternehmen auch auf eine Videoüberwachung von Zeiterfassungsbereichen zurück. So lässt sich bei Verdachtsfällen feststellen, ob der eingestempelte Mitarbeiter wirklich anwesend war. Ein eindeutiger, juristisch sicherer Beweis ist jedoch in der Regel schwer zu erbringen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Unternehmen bei der Videoüberwachung strenge rechtliche Vorgaben einhalten.

Dabei sind insbesondere die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) sowie § 26 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) zu beachten. Eine Videoüberwachung zur Verhaltenskontrolle von Mitarbeitenden ist nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig ist, ein berechtigtes Interesse besteht und das Unternehmen die Mitarbeitenden im Vorfeld informiert hat. In der Regel bedarf es außerdem einer Betriebsvereinbarung.

Mitarbeiterbefragungen durchführen oder Hinweise überprüfen

Wenn ein Verdachtsfall im Raum steht, können Hinweise von Kollegen oder Vorgesetzten helfen. Dabei lässt sich die Situation durch einzelne Gespräche mit Kollegen gut hinterfragen, ohne dass es zu vorschnellen Verurteilungen kommt. Manchmal ist der Arbeitszeitbetrug auch das Ergebnis eines Versehens oder Missverständnisses und ein Vorsatz lässt sich schnell ausschließen.

Den Bradford-Faktor anwenden

Um herauszufinden, warum einige Mitarbeiter viele kurze Fehlzeiten aufweisen, nutzen einige Unternehmen den sogenannten Bradford-Faktor. Der Bradford-Faktor setzt die Häufigkeit von Krankmeldungen in Relation zur Gesamtfehlzeit eines Mitarbeiters innerhalb der letzten 52 Wochen. Dabei erreichen Personen mit häufigen, kurzen Fehlzeiten einen höheren “Bradford-Score”.

Bei einem hohen Score ergibt es Sinn, im Einzelgespräch mehr zu den Hintergründen des Fehlens zu erfragen.

Rolle des Betriebsrats bei der Kontrolle von Arbeitszeiten

Der Betriebsrat hat bei der Einführung, Änderung oder Abschaffung von technischen Einrichtungen zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ein zwingendes Mitbestimmungsrecht. Das betrifft etwa Zeiterfassungssysteme, GPS-Tracking oder Videoüberwachung. Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf keine dieser Maßnahmen eingeführt oder betrieben werden.

Arbeitszeitbetrug eines Kollegen: Wie verhalte ich mich?

Mitarbeiter, die das Gefühl haben, dass Kollegen mutwillig und wiederholt Arbeitszeitbetrug begehen, tun gut daran, zeitnah das Gespräch mit einer Führungskraft zu suchen und den Arbeitszeitbetrug zu melden. Diese kann dann weitere Schritte, wie etwa ein umfangreiches Einzelgespräch, in die Wege leiten.

Je nach Situation sensibilisiert und schützt das klärende Gespräch auch nahestehende Kollegen, die zum Beispiel im Rahmen des Buddy Punchings Beihilfe zum Arbeitszeitenbetrug leisten. Denn auch sie können in schwerwiegenden Fällen belangt werden.

Droht bei Arbeitszeitbetrug die Kündigung?

Liegt dem Arbeitszeitbetrug ein nachweisbarer Vorsatz zugrunde, drohen in der Tat ernste arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen: Schließlich ist der Arbeitszeitbetrug ein schwerwiegender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten. Er kann eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall eine ordentliche Kündigung bzw. bei schwerem Betrug auch eine fristlose Kündigung mit sich bringen.

Ist eine fristlose Kündigung bei Arbeitszeitbetrug gerechtfertigt?

In schweren Fällen lautet die Antwort: ja. Das Arbeitsverhältnis erlischt dann unmittelbar ohne Kündigungsfrist. In besonders schweren Fällen, etwa wenn ein technisches System nachweisbar manipuliert wurde, ist nicht nur eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Es drohen nach §263 StGB sogar strafrechtliche Folgen wegen Betrugs. In diesen Fällen ist Arbeitszeitbetrug eine Straftat.

Bedeutet das Vergessen zu stempeln gleich Arbeitszeitbetrug?

Nein. Es ist wahrscheinlich vielen Mitarbeitern schon passiert, dass sie eine Pause nicht gestempelt haben. Wird das Versehen proaktiv entschuldigt und Arbeitgeber und Arbeitnehmer suchen das Gespräch, ist das in den seltensten Fällen problematisch. Arbeitszeitbetrug setzt einen Vorsatz voraus.

Darf Arbeitszeitbetrug im Arbeitszeugnis vermerkt werden?

In einem Arbeitszeugnis darf Arbeitszeitbetrug in der Regel nicht ausdrücklich erwähnt werden. Schließlich muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein und darf nach §109 GewO – Gewerbeordnung dem beruflichen Vorankommen des Arbeitnehmers nicht unnötig schaden.

Ausnahme: Bei einem schweren Verstoß von Arbeitszeitbetrug, etwa wenn der Betrug zur außerordentlichen Kündigung geführt hat, kann dies im Zeugnis angedeutet oder durch Weglassen positiver Formulierungen signalisiert werden. Ob dies im Einzelfall haltbar ist, muss im Zweifelsfall juristisch geprüft werden.

Unterschiede je nach Branche und Arbeitsmodell

Arbeitszeitbetrug tritt nicht in allen Branchen gleichermaßen auf. In der Produktion, im Einzelhandel oder der Pflege, wo Anwesenheit direkt messbar ist, dokumentieren Mitarbeiter Arbeitszeit häufig durch Stechuhren und Dienstpläne. In wissensbasierten Berufen mit Homeoffice oder Vertrauensarbeitszeit sind Zeiterfassung und Kontrolle oft schwieriger. Das Risiko für verdeckten Arbeitszeitbetrug ist dort höher – insbesondere, wenn Zielvereinbarungen fehlen oder Aufgaben schlecht dokumentiert werden. Jedes Unternehmen sollte daher individuell prüfen, welches System für die jeweilige Tätigkeit geeignet ist.

Arbeitszeitverstoß nachweisen: Wie funktioniert das im Homeoffice?

Seit einigen Jahren ist mobiles Arbeiten in vielen Branchen gang und gäbe. Dabei ist es für Unternehmen gar nicht einfach, Absentismus – also unentschuldigte Abwesenheit während der Arbeitszeit – oder mutwilligen Arbeitszeitbetrug im Homeoffice nachzuweisen.

Häufig kommt in Branchen, in denen ein hoher Anteil der Arbeit mobil stattfindet, Vertrauensarbeitszeit zum Tragen. Die geleisteten Stunden werden oftmals in Listen dokumentiert. Solange Mitarbeiter erreichbar sind und ihre Aufgaben im gewohnten Maß erledigen, hinterfragen Führungskräfte die Arbeitszeit eher selten.

Einige Führungskräfte setzen im Rahmen der Mitarbeiterführung auf tägliche morgendliche Meetings, um die Anwesenheit aller Kolleginnen und Kollegen zu überprüfen. Das kann, muss aber nicht erfolgreich sein – schließlich sind die Grenzen zum sogenannten Micromanagement fließend. Ein vertrauensvolles Arbeitsverhältnis ohne zu starre Konstrukte trägt in der modernen Arbeitswelt oftmals auch zu einem guten Arbeitsklima bei.

In der Praxis: So können Unternehmen Arbeitszeitbetrug verhindern

Arbeitszeitbetrug lässt sich in kaum einem Unternehmen ganz verhindern. Doch um Manipulation so gut wie möglich zu vermeiden, setzen einige Unternehmen auf biometrische Zeiterfassungssysteme. Dabei wird zum Beispiel beim Einstempeln ein Fingerabdruck genommen oder die Gesichtserkennung durchgeführt. Buddy Punching wird so praktisch unmöglich.

Auch digitale Systeme mit individuellen Logins kommen zum Einsatz, ebenso wie zufällige Kontrollen via Chatsystem oder Telefon – bis hin zu einer GPS-basierten Erfassung der Mitarbeiter-Standorte, wenn dies datenschutztechnisch zulässig ist.

Ob Unternehmen zur Arbeitszeiterfassung klassische Methoden wie Stundenzettel und Excel-Tabellen oder eine digitale Zeiterfassung nutzen, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Unternehmensgröße, der Art der Arbeitsplätze und damit auch den individuellen Anforderungen an die Zeiterfassung wählen Betriebe diejenige Methode, die am besten zu ihren Bedürfnissen passt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt in der Prävention ist die Unternehmenskultur. Eine vertrauensvolle, transparente Kommunikation sowie klare Erwartungen an das Zeitverhalten beugen manipulative Verhaltensweisen vor. Auch regelmäßige Schulungen zum Thema Arbeitszeitrecht sowie die Einbindung des Teams in die Auswahl der Zeiterfassungsmethoden fördern die Akzeptanz und verringern die Motivation zum Betrug.

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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