Neue Verpflegungspauschalen: Änderungen für 2020 geplant
Mehr Geld für unterwegs!
Laut einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums steigen die Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand. Am 1. Januar 2020 soll die neue Regelung in Kraft treten. Das Papier nennt auch schon konkrete Zahlen für die neuen Verpflegungspauschalen: Bei einer Auswärtstätigkeit von 24 Stunden sollen Mitarbeiter in Zukunft 28 Euro statt bisher 24 Euro bekommen. Bei dienstlichen Reisen von mehr als 8 Stunden, sowie für An- und Abreisetage, steigt die Pauschale von 12 Euro auf 14 Euro.
Erstmals werden auch Berufskraftfahrer einen Pauschbetrag für Übernachtungen bekommen. Dieser beträgt 8 Euro. Bisher konnten Lkw-Fahrer lediglich einen Schätzbetrag von 5 Euro als Werbungskosten geltend machen.
Wozu dient die Pauschale?
Wer auf Dienstreise ist, für den fallen Kosten an: Anreise, Abreise, Verpflegung. All das kostet Geld. Die meisten Ausgaben übernimmt die Firma. Fahrt- und Übernachtungskosten können dabei exakt abgerechnet werden. Der Mitarbeiter reicht einfach Belege ein – wie etwa die Hotel- oder Zugrechnung – und bekommt das Geld vom Arbeitgeber zurück. Klassisches Reisemanagement eben.
Doch wie sieht es mit den Ausgaben für Essen aus? Auf Reisen sind die Verpflegungskosten nämlich höher als Zuhause. Statt günstig selber zu kochen, holt man was vom Chinesen oder Italiener. Zwischendurch: Süßes, Salziges, Coffee-to-go. Und auch für Getränke gibt man auf Reisen meistens mehr aus. Wer also geschäftlich auf Achse ist, greift tiefer in die Tasche. Und für genau diesen Mehraufwand gibt es eine Verpflegungspauschale.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Und zwar wenn der Arbeitgeber für Mahlzeiten seiner Mitarbeiter aufkommt. Für ein Frühstück, das beispielsweise in der Hotelrechnung inbegriffen ist, kann die Firma den Pauschalbetrag um 20 Prozent kürzen. Für ein Mittag- oder Abendessen sogar um 40 Prozent.
Pauschbeträge dienen der Vereinfachung. Eine individuelle Abrechnung von sämtlichen Mahlzeiten und gekauften Lebensmitteln wäre viel zu aufwendig – für den reisenden Mitarbeiter wie auch für die Kollegen aus der Buchhaltung.
Neue Verpflegungspauschalen: Was muss ich als Nutzer von HRworks tun?
Nichts. Wenn Sie HRworks als Reisekostenabrechnungs-Software nutzen, brauchen Sie nichts weiter tun. Sobald die neuen Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand gesetzlich in Kraft treten, sind diese automatisch im System hinterlegt.
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