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Steuerfreie Sachbezüge 2022: Höhere Freigrenze, begrenzte Akzeptanzstellen

Steuerfreie Sachbezüge 2022: Das ändert sich

15. Februar 2022 · 5 Min. Lesezeit · HRworks Redaktion

Zum 01. Januar 2022 wurde die Grenze von steuerfreien Sachbezügen von 44 € auf 50 € angehoben. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist das zunächst einmal eine gute Nachricht. Allerdings sind die Voraussetzungen, unter denen diese Beiträge gewährt werden, verschärft worden. Doch was genau bedeutet das für Unternehmen und Mitarbeiter?

Änderungen und Verschärfungen der Sachbezugswerte

In diesem Jahr beträgt die Wertgrenze für Sachbezüge nicht mehr 44 €, sondern 50 €. Arbeitgeber können Arbeitnehmern also kleine Benefits gewähren, die 6 € teurer sind als im vergangenen Jahr. Allerdings sind die Regeln für die Güter, die als steuerfreier Sachbezug gelten, geändert worden.

So sind ab 2022 ausschließlich Gutscheine und Geldkarten erlaubt, mit denen Waren oder Dienstleistungen gemäß des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bezogen werden. In diesem Rahmen sind drei Kategorien zulässig:

1. Limitierte Netze

Waren und Dienstleistungen sind ausschließlich beim Aussteller des Gutscheins oder einem Anbieter im Inland einzulösen, mit dem ein Akzeptanzvertrag besteht.

2. Limitierte Produktpalette

Zu erwerben sind ausschließlich bestimmte Waren und Dienstleistungen zuvor festgelegter Kategorien wie beispielsweise Fitnessangebote, Kraftstoffe fürs Auto oder Beauty- und Fashionprodukte.

3. Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken

Auch digitale Essensmarken, betriebliche Zuschüsse zu Gesundheitsmaßnahmen oder Erholungsbeihilfen zählen zu den steuerlichen Sachleistungen. Bei dieser Kategorie handelt es sich jedoch um Ausnahmen ‒ Verzehrkarten und Ähnliches sind grundsätzlich nicht für die monatlichen Sachbezugsgrenzen zu verwenden.

Die nun in Kraft getretenen Änderungen waren bereits für 2020 geplant. Aufgrund von Kritik seitens der Arbeitgeber sowie der Coronapandemie verzögerte sich allerdings deren Umsetzung. Um alle Neuerungen festzuhalten und Unsicherheiten zu beseitigen, veröffentlichte das Bundesfinanzministerium bereits im April 2021 einen entsprechenden Erlass.

Die Geschenkgutscheine von Amazon oder eBay gelten nicht länger als steuerfreie Sachbezüge.

Was sind Akzeptanzstellen und inwiefern sind sie begrenzt?

Eine Akzeptanzstelle ist ein bestimmtes Geschäft, bei dem ein besonderes Zahlungsmittel ‒ wie ein Gutschein ‒ eingelöst werden kann. Durch die enorme Einschränkung der Akzeptanzstellen im Jahr 2022 ist allerdings folgende Regel in Kraft getreten: Ein als steuerfreier Sachbezug geltender Gutschein ist ausschließlich für die unternehmenseigene Produktpalette zu verwenden. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Aussteller des Gutscheins einen Akzeptanzvertrag mit einem anderen Anbieter im Inland geschlossen hat.

Das bedeutet, dass selbst der Angestellte eines Online-Händlers seine Geschenkkarte nur für dessen limitiertes Sortiment verwenden darf ‒ nicht für das von Wettbewerbern. So gelten in diesem Jahr die vormals beliebten Geschenkgutscheine von Amazon oder eBay nicht länger als steuerfreier Sachbezug.

Was sind steuerfreie Sachbezüge und inwiefern profitieren Mitarbeiter davon?

Grundsätzlich stellen steuerfreie Sachbezüge eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Das Unternehmen gewährt dem Mitarbeiter ein gewisses Extra ‒ zusätzlich zum Gehalt. Anders als auf den Lohn fallen auf die zweckgebundene Leistung keine Steuern an, weder für den Schenkenden, noch für den Beschenkten. Allerdings darf sie nicht in Geld ausgezahlt werden ‒ sondern ausschließlich in Waren oder Dienstleistungen. In der Regel wird die Höhe der steuerfreien Sachbezüge an die aktuelle Preisentwicklung angepasst und ändert sich zum Jahreswechsel.

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Welche Güter können als steuerfreie Sachbezüge gewährt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer durch steuerfreie Sachbezüge zu erfreuen oder zu entlasten. Dabei entsprechen die Zuwendungen, die der Angestellte vom Unternehmen enthält, einem festgelegten Geldwert. Folgende Sachgüter sind beliebte Benefits: Geldkarten und Gutscheinkarten, Kantinenkost, Dienstwagen, -handy und -laptop oder Dienstwohnung. Auch Kinderbetreuung, Sportkurse sowie die Pflege Angehöriger werden durch steuerfreie Sachbezüge unterstützt. Dabei ist jedoch genau darauf zu achten, was davon ein geldwerter Vorteil ist und was nicht.

Warum sind steuerfreie Sachbezüge ein Gewinn für Mitarbeiter und Unternehmen?

Geldleistungen sind ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Sowohl die Übergabe von Geld, das der Arbeitnehmer zweckgebunden einsetzt, als auch die spätere Kostenerstattung getätigter Einkäufe zählen dazu. Erwirbt der Arbeitnehmer beispielsweise ein Smartphone, für das er entweder vor oder nach dem Erwerb die entsprechende Summe vom Arbeitgeber bekommt, ist diese zu versteuern.

Zweckgebundene Leistungen hingegen sind steuerfrei. Ein Vorteil für die Mitarbeiter bestehen darin, dass sie zusätzlich zum Lohn und nicht als anteiliger Ersatz gewährt werden. Außerdem entscheiden sie selbst, für welche Waren oder Dienstleistungen sie ihre Belohnung einsetzen.

Dennoch profitieren auch Unternehmen. So bringt ihnen einerseits die Möglichkeit, Gutscheinkarten mit dem eigenen Logo zu versehen, einen Mehrwert in puncto Employer Branding. Zudem müsste eine Lohnerhöhung versteuert werden ‒ nicht jedoch der sachbezogene Benefit.

Was ist der Unterschied zwischen den verschiedenen Geschenkkarten?

Gutscheinkarten und Prepaidkarten sind mit dem Unternehmensbranding versehene Karten, die dem Mitarbeiter einen festgelegten Geldbetrag pro Monat zur Verfügung stellen. Da Prepaidkarten ähnlich wie Kreditkarten dazu dienen, unspezifische Waren zu erwerben, verlieren sie ihre Steuerfreiheit. Gutscheinkarten hingegen, die auf eine spezifische Akzeptanzstelle im Inland ausgestellt sind, bleiben steuerfrei.

Closed-Loop-Card

Diese Karten kann nur in einem sehr begrenzten Rahmen eingesetzt werden ‒ beispielsweise in einer Mall oder als Geschenkkarte für die Produktpalette des Kartengebers. Closed-Loop-Karten, die auch als Händlergutscheine bezeichnet werden, gelten weiterhin als steuerfreier Sachbezug.

Controlled-Loop-Card

Diese Karten ermöglicht es, Waren und Dienstleistungen in einem begrenzten Kreis von Anbietern zu erwerben. Sie fördert beispielsweise den lokalen Handel. Auch diese kann weiterhin eingesetzt werden ‒ bei den Akzeptanzstellen, mit denen ein Akzeptanzvertrag besteht.

Open-Loop-Card

Diese Karte, meist Master- Visa- oder American-Express-Karten, kann weltweit zum Bezahlen jeglicher Güter genutzt werden. Da ihre Verwendung also sehr unspezifisch ist, zählt sie seit dem 31. Dezember 2021 nicht länger zu den steuerfreien Sachbezügen.

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