Mit dem Flugzeug auf Dienstreise ‒ welche Verpflegungspauschale ist die richtige?
Regelmäßige Flugreisen ins Ausland sind heutzutage in vielen Branchen gang und gäbe. Eine Herausforderung bei der Reisekostenabrechnung, die so manchen Buchhalter ins Schwitzen bringt. Welche Verpflegungspauschale dabei die richtige ist, hängt dabei stark vom jeweiligen konkreten Fall ab.
Reisekosten Pauschale – Abflug und Landung am gleichen Tag
Beispiel 1: Ein Mitarbeiter bricht am Montag um 14:00 Uhr von Berlin nach Paris auf. Sein Flugzeug landet dort um 18:00 Uhr am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle. Am Dienstagabend kommt er gegen 22:00 Uhr wieder zu Hause an.
Bei einem Flug mit Abreise in Deutschland und Ankunft am Zielort am gleichen Tag, ist für den ersten Reisetag die Anreisepauschale des Zielortes anzusetzen. Am Rückreisetag erhält der Reisende die reguläre Abreisepauschale.
Anreisetag = Ankunftstag = Anreisepauschale Zielort (Paris) = 39 Euro Zweiter Reisetag = Abreisetag = Abreisepauschale (Paris) = 39 Euro
Verpflegungsmehraufwand bei zweitägigen Flugreisen ins Ausland
Beispiel 2: Ein Mitarbeiter startet Montagabend seine Geschäftsreise nach Singapur. Der Nonstop-Flug von Frankfurt aus dauert ca. 12 Stunden, sodass er Dienstagnachmittag um ca. 14:00 Uhr Ortszeit in Singapur ankommt.
Findet ein Flug über Nacht statt und erstreckt sich dadurch über zwei Tage, wird für den ersten Reisetag die Anreisepauschale für Deutschland fällig. Am zweiten Reisetag bzw. Ankunftstag ist die Pauschale des Zielortes bzw. Ziellandes anzusetzen.
Anreisetag = Anreisepauschale Inland (Deutschland) = 12 Euro Ankunftstag = Ganztagespauschale Zielort (Singapur) = 54 Euro
Reisekostenabrechnung bei Flugreisen mit Zwischenlandung
Beispiel 3: Ein Mitarbeiter begibt sich spät abends auf Geschäftsreise nach Saudi Arabien. Vor 24:00 Uhr Ortszeit findet eine Zwischenlandung in der Türkei statt. Er kommt am Folgetag um 04:50 Uhr am Zielflughafen in Riad an.
Grundsätzlich gilt bei Flugreisen ein Zielland bzw. Zielort erst dann als erreicht, sobald das Flugzeug dort den Boden berührt hat. Zwischenlandungen, wie sie bei längeren Flugzeiten erforderlich sind, bleiben bei der Berechnung von Verpflegungspauschalen generell unberücksichtigt. Somit ist auch hier, wie in Beispiel 2, für den Abreisetag die Inlandspauschale und für den Ankunftstag die Pauschale des Zielortes anzusetzen.
Anreisetag = Anreisepauschale Inland (Deutschland) = 12 Euro Ankunftstag = Ganztagespauschale Zielort (Riad) = 56 Euro
Whitepaper
Leitfaden: Die Zukunft der Dienstreise
Geschäftsreisen bleiben trotz Remote Work für Unternehmen wichtig: Erfahren Sie daher, welche Möglichkeiten Ihnen digitales Travel Management bietet.
Mehr zu Pauschalen und Sachbezügen
- Reisekostenpauschale 2025
- Reisekostenpauschale 2024
- Sachbezugswerte 2025
- Sachbezugswerte 2024
- Reisekostenpauschalen und Sachbezugswerte 2023
- Reisekostenpauschalen und Sachwertbezüge 2022
- Reisekostenpauschalen und Sachwertbezüge 2021
- Sachbezugswerte 2020
- Verpflegungspauschale 2020
- Reisekostenpauschale 2020
- Reisekostenpauschale 2019
Weitere Beiträge zum Reisemanagement
- Dienstreise
- Dienstreise als Arbeitszeit
- Dienstreise am Feiertag im Ausland
- Dienstreise mit Privatreise verbinden
- GoBD beim Reisekostenbeleg
- Geschäftsreise planen
- Geschäftsreise-Tipps
- Krank auf Dienstreise
- Pendlerpauschale
- Reisekosten
- Reisekostenabrechnung
- Reisekosten von der Steuer absetzen
- Reisekostenmanagement
- Reisekostenrecht
- Reisekostenrichtlinie
- Reiserichtlinien
- Tagegeld auf Dienstreise
- Spesen
- Travel Management
- Travel Risk Management
- Übernachtungspauschale
- Verpflegungsmehraufwand
Diese Reisekostenthemen könnten Sie auch interessieren:
- Kürzung der Verpflegungspauschale
- Korrekte Hotelrechnung
- Dienstreise mit Privat-PKW
- Ermäßigter Steuersatz für Reisen mit der Bahn
- Wann beginnt eine Geschäftsreise?
- Eigenbeleg für die Reisekostenabrechnung ausstellen
- Sachbezug statt Frühstückskürzung
- Erstattung Monatskarte im ÖPNV
- Dienstwagen-Privatnutzung
Disclaimer
Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.