Wann beginnt eine Geschäftsreise?
Viele Geschäftsreisende fragen sich, ab wann Sie Ihre Geschäftsreise eigentlich angetreten haben? Geht es Ihnen auch so? Manchmal starten Sie von zu Hause, manchmal vom Büro oder Sie fahren sogar von zu Hause los und machen noch einen Abstecher ins Büro. Welcher Zeitpunkt gilt nun als Beginn der Geschäftsreise? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick.
Der Ort bestimmt den Beginn
Grundsätzlich gilt, um die Reisekosten wie beispielsweise Fahrtkosten oder Verpflegungspauschalen richtig berechnen zu können, müssen Sie als Geschäftsreisender angeben, wann die Geschäftsreise beginnt.
Das hängt davon ab an welchem Ort Sie Ihre Geschäftsreise starten.
- Sie fahren vom Unternehmen los: Die Geschäftsreise beginnt mit dem Start an Ihrem Unternehmen.
- Sie fahren von zu Hause los: Die Geschäftsreise beginnt mit dem Start an Ihrem Wohnort.
- Sie fahren von zu Hause los, fahren aber am Unternehmen vorbei, um noch etwas zu besprechen: Die Geschäftsreise beginnt dann erst mit dem Start an Ihrem Unternehmen.
Bedenken Sie, dass dies für den Erhalt Ihrer Verpflegungspauschalen wichtig sein kann.
Hier ein praktisches Beispiel:
- Sie beginnen eine mehrtägige Geschäftsreise innerhalb Deutschlands und fahren um 9.00 Uhr direkt zu Hause los. Dann erhalten Sie am ersten Tag die Verpflegungspauschale für mind. 14 Std. Abwesenheit in Höhe von 12 €.
- Sie beginnen eine mehrtägige Geschäftsreise und fahren um 9.00 Uhr zu Hause los. Sie machen einen Abstecher ins Büro und fahren dort erst um 11.00 Uhr weiter. Dann erhalten Sie am ersten Tag nur noch die Pauschale für mind. 8 Std. Abwesenheit, das sind nur noch 6 €.
Werden Ihnen die Fahrten innerhalb der Dienstreise in jedem Fall erstattet?
Auf Dienstreisen werden Ihnen die Fahrten mit dem Geschäftswagen in der Regel nach Belegen von Ihrem Arbeitgeber erstattet, falls Sie diese auslegen mussten. Gewöhnlich erhalten Sie den Betrag für den Sie getankt haben zurück.
Achten Sie darauf, dass dies mit Ihrem Arbeitgeber klar geregelt ist.
Die Fahrten mit dem privaten PKW können Ihnen auch erstattet werden. Sie bekommen entweder das Geld, für das Sie getankt haben zurück oder die Kilometer werden Ihnen mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) erstattet. Erhalten Sie die Erstattungen nicht, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen.
Hinweis: Die Fahrt vom Wohnort zum Unternehmen gilt als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die einfache Strecke kann Ihnen das Unternehmen ebenso erstatten. Die Erstattung ist grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Bekommen Sie die Fahrten nicht erstattet, können Sie 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen oder sich von Ihrem Unternehmen in derselben Höhe einen pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschuss zahlen lassen.
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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.