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Die Mitfahrerpauschale – oder auch genannt – die Schwabenkilometerpauschale

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Die Mitfahrpauschale oder auch "Schwabenkilometerpauschale" lädt dazu ein, Arbeitskollegen mitzunehmen

24. Februar 2012 · 2 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Sie nutzen Ihren privaten PKW für Geschäftsreisen und nehmen einen oder mehrere Arbeitskollegen mit? Dann nutzen Sie unbedingt die sogenannte Mitfahrerpauschale! So lohnt sich Ihre gute Tat auch für Ihren Geldbeutel.

Auf Geschäftsreise mit Kollegen

Nach dem Einkommensteuergesetz ist es für den Kostenabzug unerheblich, ob der Arbeitnehmer selbst fährt oder sich im Auto eines anderen mitnehmen lässt. Jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann seine Entfernungsstrecke zur Arbeit daher mit 0,30 EUR pro Kilometer und Tag in der Einkommensteuererklärung abrechnen.

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Kann die Mitfahrerpauschale nur für Arbeitskollegen angesetzt werden?

Die Mitfahrerpauschale gilt nur für Arbeitskollegen und nicht für Anhalter, Ehefrauen, Ehemänner oder Kunden. Für Fahrten mit Ihrem Dienstwagen stehen Ihnen die Kilometerpauschalen genauso wenig zu.

Und wer seine CO- Bilanz verbessern will: Reisen Sie geschäftlich zu Ihrem Geschäftstermin mit einem Moped an, gibt es 0,20 € pro KM.

Quelle: Hinweis 9.5 LStH 2011

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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