Reisemanagement

Die Mitfahrerpauschale – oder auch genannt – die Schwabenkilometerpauschale

Die Mitfahrpauschale oder auch "Schwabenkilometerpauschale" lädt dazu ein, Arbeitskollegen mitzunehmen

24. Februar 2012 · 2 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Sie nutzen Ihren privaten PKW für Geschäftsreisen und nehmen einen oder mehrere Arbeitskollegen mit? Dann nutzen Sie unbedingt die sogenannte Mitfahrerpauschale! So lohnt sich Ihre gute Tat auch für Ihren Geldbeutel.

Auf Geschäftsreise mit Kollegen

Pro KM und Arbeitskollege sind es 0,02 €, die Sie draufschlagen können. Und sollten Sie mit Ihrem privaten Motorrad auf Geschäftsreise gehen (dafür erhalten Sie 0,13 € pro KM), erhalten Sie 0,01 € Mitfahrerpauschale pro Mitfahrer und KM.

Kommen Sie aber bitte jetzt nicht auf Idee, mehr als einen Mitfahrer auf Ihrem Motorrad mitzunehmen. Dafür lohnt sich das Risiko nicht.

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Kann die Mitfahrerpauschale nur für Arbeitskollegen angesetzt werden?

Die Mitfahrerpauschale gilt nur für Arbeitskollegen und nicht für Anhalter, Ehefrauen, Ehemänner oder Kunden. Für Fahrten mit Ihrem Dienstwagen stehen Ihnen die Kilometerpauschalen genauso wenig zu.

Und wer seine CO- Bilanz verbessern will: Reisen Sie geschäftlich zu Ihrem Geschäftstermin mit einem Moped an, gibt es 0,08 € pro KM. Und mit dem Fahrrad sind es immerhin noch 0,05 € Kilometerpauschale.

Quelle: Hinweis 9.5 LStH 2011

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Disclaimer

Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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