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Die Mitfahrerpauschale – oder auch Schwabenkilometerpauschale genannt

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Die Mitfahrpauschale oder auch "Schwabenkilometerpauschale" lädt dazu ein, Arbeitskollegen mitzunehmen

24. Februar 2012 · 2 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Sie nutzen Ihren privaten PKW für Geschäftsreisen und nehmen einen oder mehrere Arbeitskollegen mit? Dann nutzen Sie unbedingt die sogenannte Mitfahrerpauschale. So lohnt sich Ihre gute Tat auch für Ihren Geldbeutel.

Auf Geschäftsreise mit Kollegen

Nach dem Einkommensteuergesetz können Fahrtkosten zur Arbeit als Werbungskosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer selbst fährt oder sich im Auto eines anderen mitnehmen lässt. Pro Kilometer Entfernung zur Arbeit können 0,30 Euro für jeden Tag abgesetzt werden, an dem tatsächlich zur Arbeit gefahren wird. Dies gilt auch für Fahrgemeinschaften, bei denen mehrere Arbeitnehmer gemeinsam zur Arbeit fahren.

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Eine Mitfahrerpauschale nur für Arbeitskollegen?

Die Mitfahrerpauschale gilt nur für Arbeitskollegen und nicht für Anhalter, Ehefrauen, Ehemänner oder Kunden. Ebenso stehen die Kilometerpauschalen nicht zur Verfügung, wenn man geschäftliche Fahrten mit einem Firmenwagen durchführt.

Und wer seine CO- Bilanz verbessern will: Für geschäftlich bedingte Fahrten mit Moped gibt es 0,20 Euro pro Kilometer.

Diese Unterlagen sind erforderlich

Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass für die steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten entsprechende Nachweise wie Fahrtenbuch oder Quittungen über die Kostenbeteiligung der Mitfahrer erforderlich sind. Diese Belege sind bei einer Überprüfung durch das Finanzamt vorzulegen, um die Glaubhaftigkeit der Angaben zu belegen und die steuerliche Anerkennung zu gewährleisten.

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Die Inhalte dieses Beitrags sind sorgfältig recherchiert, stellen jedoch keine Rechtsberatung dar. Bitte wenden Sie sich bei konkreten rechtlichen Fragen an einen spezialisierten Fachanwalt.

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