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Sachbezugswerte 2027 für Verpflegung und Unterkunft im Überblick

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Alle Sachbezugswerte 2027 für Verpflegung und Unterkunft: neue Beträge, Essenszuschüsse und Tabellen für Familienangehörige sowie Mehrfachbelegung.

30. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · HR WORKS Redaktion

Das Mittagessen in der Kantine bleibt dasselbe, in der Entgeltabrechnung ändern sich zum Jahreswechsel aber die Zahlen. 2027 steigen die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundwert steigt ab 2027 für Verpflegung auf 355 Euro monatlich, für Unterkunft auf 289 Euro.
  • Pro Tag gelten 2,43 Euro für ein Frühstück und jeweils 4,70 Euro für ein Mittag- oder Abendessen. Die Vollverpflegung liegt bei 11,83 Euro.
  • Die Grenze für steuerlich begünstigte Essenszuschüsse steigt auf 7,80 Europro Mittag- oder Abendessen. Das bedeutet nicht, dass der gesamte Betrag steuerfrei ist.

Was sind Sachbezugswerte?

Beschäftigte erhalten von manchen Arbeitgebern kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten oder eine Unterkunft. Solche Leistungen zählen zu den Sachbezügen. Um ihren Wert in der Entgeltabrechnung zu berücksichtigen, gibt es amtlich festgelegte Beträge: die Sachbezugswerte.

Sie dienen als Grundlage für die Berechnung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen. Eigene Zuzahlungen der Beschäftigten verringern den anzurechnenden Betrag.

Welche Sachbezugswerte gelten 2027 für Verpflegung?

Für die Vollverpflegung, also Frühstück, Mittag- und Abendessen zusammen, steigt der monatliche Sachbezugswert ab dem 1. Januar 2027 von 345 auf 355 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Monats- und Tageswerte im Vergleich zum Vorjahr.

Mahlzeit 2026 monatlich 2027 monatlich 2026 je Kalendertag 2027 je Kalendertag
Frühstück 71 Euro 73 Euro 2,37 Euro 2,43 Euro
Mittagessen 137 Euro 141 Euro 4,57 Euro 4,70 Euro
Abendessen 137 Euro 141 Euro 4,57 Euro 4,70 Euro
Vollverpflegung 345 Euro 355 Euro 11,50 Euro 11,83 Euro

Zuzahlungen senken den steuerpflichtigen Vorteil. Zahlen Beschäftigte beispielsweise 3,00 Euro für ein betriebliches Mittagessen, verbleiben 2027 noch 1,70 Euro. Ab einem Eigenanteil von 4,70 Euro entfällt bei dieser Bewertung der steuerpflichtige Vorteil.

Verpflegung für Familienangehörige

Erhalten auch Familienangehörige Mahlzeiten vom Arbeitgeber, hängen die Werte vom Alter ab. Die folgende Tabelle gilt für Angehörige, die nicht bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Maßgeblich ist das Alter im ersten Abrechnungszeitraum des Jahres.

Alter Frühstück monatlich Mittagessen monatlich Abendessen monatlich Vollverpflegung monatlich Vollverpflegung je Kalendertag
Unter 7 Jahren 21,90 Euro 42,30 Euro 42,30 Euro 106,50 Euro 3,55 Euro
7 bis unter 14 Jahren 29,20 Euro 56,40 Euro 56,40 Euro 142,00 Euro 4,73 Euro
14 bis unter 18 Jahren 58,40 Euro 112,80 Euro 112,80 Euro 284,00 Euro 9,46 Euro
Ab 18 Jahren 73,00 Euro 141,00 Euro 141,00 Euro 355,00 Euro 11,83 Euro

Was ändert sich bei Essenszuschüssen?

Für Restaurantschecks und digitale Essenszuschüsse steigt die Grenze für die steuerlich begünstigte Bewertung auf 7,80 Euro pro Mittag- oder Abendessen. Der Zuschlag von bis zu 3,10 Euro auf den Sachbezugswert bleibt unverändert.

Betrag 2026 2027
Sachbezugswert für ein Mittag- oder Abendessen 4,57 Euro 4,70 Euro
Maximaler Zuschlag auf den Sachbezugswert 3,10 Euro 3,10 Euro
Grenze für die begünstigte Bewertung je Mahlzeit 7,67 Euro 7,80 Euro
Beispiel für 15 bezuschusste Mittagessen 115,05 Euro 117,00 Euro

Die 7,80 Euro sind nicht automatisch steuerfrei. Für die Begünstigung gelten Bedingungen. Beschäftigte kaufen tatsächlich eine Mahlzeit, der Zuschuss übersteigt deren Preis nicht und der Arbeitgeber bewahrt die Nachweise auf.

Welche Sachbezugswerte gelten 2027 für Unterkünfte?

Der Grundwert für eine kostenlos bereitgestellte Unterkunft steigt ab 1. Januar 2027 um 4 Euro monatlich.

Sachbezugswert für Unterkunft 2026 2027
Monatlich 285,00 Euro 289,00 Euro
Je Kalendertag 9,50 Euro 9,63 Euro

Unterkunft mit mehreren Personen

Teilen sich Beschäftigte eine Unterkunft, sinkt der Sachbezugswert pro Person. Die folgenden Beträge gelten für volljährige Beschäftigte, die keine Ausbildung bestreiten.

Personen in der Unterkunft 2026 monatlich 2027 monatlich 2027 je Kalendertag
1 Person 285,00 Euro 289,00 Euro 9,63 Euro
2 Personen 171,00 Euro 173,40 Euro 5,78 Euro
3 Personen 142,50 Euro 144,50 Euro 4,82 Euro
Mehr als 3 Personen 114,00 Euro 115,60 Euro 3,85 Euro

Unterkunft im Arbeitgeberhaushalt oder in einer Gemeinschaftsunterkunft

Stellt der Arbeitgeber eine Wohnung, gelten niedrigere Werte, auch bei Einzelbelegung. Die Tabelle gilt ebenfalls für volljährige Beschäftigte außerhalb einer Ausbildung.

Personen in der Unterkunft 2026 monatlich 2027 monatlich 2027 je Kalendertag
1 Person 242,25 Euro 245,65 Euro 8,19 Euro
2 Personen 128,25 Euro 130,05 Euro 4,33 Euro
3 Personen 99,75 Euro 101,15 Euro 3,37 Euro
Mehr als 3 Personen 71,25 Euro 72,25 Euro 2,41 Euro

*alle Beträge pro Person

Für Beschäftigte unter 18 Jahren oder in Ausbildung sinkt der Sachbezugswert für Unterkünftezusätzlich um 15 Prozent des Grundwerts. Eigene Zahlungen verringern den verbleibenden Vorteil. Für eine eigenständige Wohnung mit eigener Küche oder Kochnische und Toilette zählt grundsätzlich die ortsübliche Miete statt des pauschalen Unterkunftswerts.

Neue Werte in der Entgeltabrechnung berücksichtigen

Ein Abgleich der Sachbezugswerte vor der ersten Entgeltabrechnung 2027 schützt Arbeitgeber vor nachträglichen Korrekturen. Neben den aktualisierten gesetzlichen Monatswerten für Verpflegung und Unterkunft müssen auch einzeln vereinbarte Eigenanteile, Essenszuschüsse und Belegungsquoten geprüft werden.

Ein Check der Stammdaten zum Jahresauftakt sichert eine fehlerfreie Abrechnung. Führen die neuen Werte zu Netto-Änderungen bei den Beschäftigten, beugt eine offene Kommunikation Rückfragen vor.

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HR WORKS Redaktion

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