Reisekostenpauschale 2026: Spesen & Pauschalen im Überblick
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Reisekostenpauschalen 2026 bekannt gegeben. Doch was ändert sich im Vergleich zum Vorjahr? Bei inländischen Geschäftsreisen gibt es keine Änderungen der Werte. Für ausländische Ziele haben sich allerdings vereinzelt Anpassungen ergeben. Erfahren Sie alles Relevante über die aktuellen Spesensätze und Auslandspauschalen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Reisekostenpauschalen 2026 im Inland sind identisch mit denen des Vorjahres.
- Für andere Länder gibt es vereinzelte Änderungen, die sich aus den Preisentwicklungen vor Ort ergeben.
- Bei Grenzübertritten richtet sich die Pauschale danach, wo der Mitarbeiter sich vor Mitternacht aufgehalten hat.
- Arbeitgeber sind nicht per se zu Spesenzahlungen verpflichtet. Gibt es keine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag und zahlt der Arbeitgeber nicht, kann der Mitarbeiter die Kosten in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen.
Verpflegungspauschalen für Deutschland im Überblick
Für Reisen mit einer Dauer zwischen 8 und 24 Stunden sowie am An- und Abreisetag von mehrtägigen Reisen dürfen 14 Euro als Spesen pro Tag angesetzt werden. Diese Pauschale ist auch als kleine Spesenpauschale bekannt. 28 Euro können als Tagespauschale in Deutschland angesetzt werden, wenn der Aufenthalt 24 Stunden übersteigt.
Ist bei einer Hotelübernachtung beispielsweise ein Frühstück inkludiert oder lädt ein Geschäftspartner den Mitarbeiter abends zum Essen ein, wird der Tagessatz anteilig gekürzt. Erstattet der Arbeitgeber höhere Verpflegungskosten, fallen entsprechend höhere Steuern an.
Die Übernachtungsspesen in Deutschland: Der Spesensatz für die Reisekostenpauschale 2026
Arbeitnehmer, die geschäftlich innerhalb Deutschlands unterwegs sind und in einer anderen Stadt übernachten, haben Anspruch auf eine Übernachtungspauschale. Diese Reisekostenpauschale für das Inland beträgt 2026, wie im Vorjahr, 20 Euro. Wenn notwendig, werden auch höhere Übernachtungskosten nach Vorgabe des Bundesverwaltungsamtes erstattet.
Übernachtungskosten werden ohne Angabe weiterer Gründe als notwendig anerkannt, wenn sie einen Betrag von 70 Euro überschreiten. Tatsächlich trägt der Arbeitgeber in der Praxis oftmals die vollständigen, ortsüblichen Übernachtungskosten.
Dennoch gilt: Ob und in welcher Höhe die Kosten für auswärtige Übernachtungen übernommen werden, ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen. Einen Rechtsanspruch gibt es in diesem Zusammenhang nicht.
| Pauschbetrag für Deutschland | Steuerfreie Pauschbeträge pro Tag |
|---|---|
| Reisekostenpauschale Deutschland (pro Nacht) | 20 Euro |
Verpflegungspauschale Inland 2026: Die Spesensätze in Deutschland
Wenn der Arbeitgeber den Reisenden während seiner Dienstreise zum Essen einlädt, werden die Spesensätze in Deutschland anteilig gekürzt. Das gilt sowohl für ein gestelltes Frühstück im Hotel als auch für das Abendessen, zu dem Kunden am Ende eines gemeinsamen Projekts einladen.
Die Kürzung berechnet sich ausgehend von der vollen Verpflegungspauschale und beträgt 20% für ein Frühstück und 40% für ein Mittag- oder Abendessen.
Die Abzüge der Reisekostenpauschalbeträge in Deutschland betragen daher ab 2026 weiterhin (28 Euro x 20 % =) 5,60 Euro für ein Frühstück und jeweils (28 Euro x 40% =) 11,20 Euro für ein Mittag- oder Abendessen.


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Neue Spesentabelle: Reisekostenpauschale 2026 für Auslandsreisen
Führt eine beruflich veranlasste Reise ins Ausland, sind die jeweils geltenden Reisekostenpauschalen stark vom jeweiligen Ziel und dem dortigen Preisniveau abhängig. Für viele Destinationen gibt es regelmäßige Anpassungen der Pauschalen.
Je nach Reiseziel erhalten Dienstreisende somit Verpflegungspauschalen, deren Höhe speziell an die jeweiligen lokalen Bedingungen angepasst ist.
Reisespesen für das Ausland: Die Werte-Tabelle für 2026
Wie viele Spesen stehen mir also zu, wenn ich beruflich ins Ausland reise? Das kommt darauf an. Ebenso wie die Verpflegungspauschalen sind die Pauschbeträge für Übernachtungskosten im Ausland vom jeweiligen Reiseland abhängig. Die folgende Reisekostentabelle enthält daher die wichtigsten Übernachtungspauschalen für das Ausland.
Dienstreise-Spesen im Ausland: Ein Überblick
| Spesen / Land | Tagessatz 2026 (Aufenthalt von mindestens 24 Stunden) | Spesen pro Tag 2026 (min. 8 Stunden oder für An- und Abreise) | Pauschbetrag für Übernachtungskosten |
|---|---|---|---|
| Spesen Belgien | 59 Euro | 40 Euro | 141 Euro |
| Spesen England/ Spesen London | 66 Euro | 44 Euro | 163 Euro |
| Spesen England/ im Rest des Landes | 52 Euro | 35 Euro | 99 Euro |
| Spesen Estland | 39 Euro | 26 Euro | 125 Euro |
| Spesen Frankreich/ Paris und die Dept. 77, 78, 91 – 95 | 58 Euro | 39 Euro | 159 Euro |
| Spesen Frankreich/ im Rest des Landes | 53 Euro | 36 Euro | 105 Euro |
| Spesen Griechenland/ Athen | 40 Euro | 27 Euro | 139 Euro |
| Spesen Griechenland/ im Rest des Landes | 36 Euro | 24 Euro | 150 Euro |
| Spesen Italien/ Rom | 48 Euro | 32 Euro | 150 Euro |
| Spesen Italien/ Mailand | 42 Euro | 28 Euro | 191 Euro |
| Spesen Italien/ im Rest des Landes | 42 Euro | 28 Euro | 150 Euro |
| Spesen Mexiko | 40 Euro | 27 Euro | 337 Euro |
| Spesen Niederlande | 58 Euro | 39 Euro | 167 Euro |
| Spesen Norwegen | 75 Euro | 50 Euro | 139 Euro |
| Spesen Österreich | 50 Euro | 33 Euro | 117 Euro |
| Spesen Pakistan | 41 Euro | 28 Euro | 199 Euro |
| Spesen Polen/ Breslau | 34 Euro | 23 Euro | 124 Euro |
| Spesen Polen/ Warschau | 40 Euro | 27 Euro | 143 Euro |
| Spesen Polen/ im Rest des Landes | 34 Euro | 23 Euro | 124 Euro |
| Spesen Portugal | 32 Euro | 21 Euro | 111 Euro |
| Spesen Schweden | 66 Euro | 44 Euro | 140 Euro |
| Spesen Schweiz/ Genf | 70 Euro | 47 Euro | 197 Euro |
| Spesen Schweiz / Bern | 82 Euro | 55 Euro | 195 Euro |
| Spesen Schweiz/ im Rest des Landes | 70 Euro | 47 Euro | 195 Euro |
| Spesen USA/ abhängig vom Bundesstaat | 59 Euro | 40 Euro | 182 Euro |
Alle weiteren Werte für Auslandsspesen entnehmen Sie der Reisekosten-Tabelle des BMF-Schreibens zum Thema Auslandsdienstreisen.
Besonderheiten bei Ab- und Anreise mit Grenzübertritt
Doch welche Verpflegungspauschale gilt, wenn Reisende Ländergrenzen überqueren? Hier kommt es tatsächlich darauf an, wo sich der Dienstreisende vor Mitternacht aufgehalten hat. Fährt bei eintägigen Reisen beispielsweise ein Mitarbeiter morgens zu Gesprächen von Berlin nach Warschau und kommt abends zurück nach Deutschland, gilt für ihn der Spesensatz für Polen. Er bekommt für seine Tagesreise ins Nachbarland eine kleine Verpflegungspauschale von 23 Euro.
Bei mehrtägigen grenzüberschreitenden Dienstreisen richtet sich die Verpflegungspauschale danach, wo sich der Reisende vor Mitternacht aufgehalten hat.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer fährt am Dienstag um 22:00 Uhr von zu Hause nach Wien und kommt dort um 2:00 Uhr morgens an. Dann gilt für den Tag die kleine Verpflegungspauschale. Er verbringt 2 volle Tage in Wien und fliegt am Freitagvormittag weiter nach Zürich, wo er Kunden trifft und dann ab 18:00 Uhr privat das Wochenende dort verbringt.
| Tag | Aufenthaltsort | Höhe und Art der Verpflegungspauschale |
| Dienstag | Inland bis 0:00 Uhr | Kleine Verpflegungspauschale Inland 16 Euro |
| Mittwoch | Wien ab 2:00 Uhr | Große Verpflegungspauschale Österreich 50 Euro |
| Donnerstag | Wien 24 Stunden | Große Verpflegungspauschale Österreich 50 Euro |
| Freitag | Zürich 11:30 Uhr bis 18:00 Uhr | Kleine Verpflegungspauschale Zürich/ Schweiz 47 Euro |
Nach seiner Dienstreise steht dem Mitarbeiter 2026 unter Berücksichtigung der Auslandsspesensätze eine Verpflegungspauschale in Höhe von 163 Euro zu.
Kürzungen der gesetzlichen Reisekostenpauschale im Ausland
Wie bei Dienstreisen im Inland gibt es auch bei Auslandsaufenthalten Kürzungen der vor Ort geltenden Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, wenn Mahlzeiten gestellt werden. Die Kürzung berechnet sich aus der vollen Verpflegungspauschale und beträgt:
- 20 % für ein Frühstück und
- 40 % für ein Mittag- oder Abendessen.
Beispiel: Herr Schmidt wird in Mailand von seinem Geschäftspartner zum Mittagessen eingeladen. Es ergibt sich eine Kürzung von 40 % seiner Tagespauschale.
42 Euro große Verpflegungspauschale Italien – 40 % (16,80 Euro) = 25,20 Euro
Sein Arbeitgeber erstattet Herrn Schmidt nach seiner Rückkehr aus Italien eine Auslandsauslöse in Höhe von 25,20 Euro.
Spesen in Deutschland: Häufige Fragen zur Reisekostenpauschale 2026
Bei der erwähnten Reisekostenpauschale gibt es einige zusätzliche Dinge zu beachten, um steuerkonform zu agieren und geltende Pauschalen für Tagesspesen und Reisekosten in Deutschland oder im Ausland zu bestimmen.
Die Regelungen für Spesenpauschalen an einem auswärtigen Tätigkeitsort gelten bis zu 3 Monate. Danach entfällt der Anspruch darauf. Ist also ein deutscher Mitarbeiter 4 Monate lang in Genf tätig, zahlt das Unternehmen ihm für die ersten 3 Monate die Schweizer Spesenpauschale. Danach entfällt diese.
Arbeitet er allerdings nach 2 Monaten auswärtiger Tätigkeit für mindestens einen Monat an seiner eigentlichen Tätigkeitsstätte in Deutschland und kehrt nach über 4 Wochen erst wieder nach Genf zurück, beginnt die Dreimonatsfrist von Neuem. Der Mitarbeiter bekommt für seine Dienstreise also weiter die Verpflegungspauschalen für die Schweiz (Genf).
Ja. Die Anforderungen der GoBD (“Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form”) gelten auch für Reisekostenbelege. Seit 2019 ist es laut Randziffer 130 GoBD-konform, Reisekostenbelege im Ausland zu digitalisieren und im Anschluss an die Buchhaltung zu senden. Dienstlich reisende Mitarbeiter dürfen Quittungen also abfotografieren oder scannen. In der Regel dürfen Papierdokumente laut Rz. 130 im Anschluss an die Verarbeitung vernichtet werden, wenn deren Beweiskraft erhalten bleibt und der Ersteller alle zwingend erforderlichen Angaben gemacht hat.
Mit einer Einschränkung: Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet, ob Unternehmen eine Aufbewahrungspflicht für die Originaldaten in Papierform haben und Belege im Anschluss an die Digitalisierung wirklich vernichten dürfen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Originale nach außersteuerlichen oder steuerlichen Vorschriften aufbewahrt werden müssen. Das heißt für Unternehmen, dass sie diesen Punkt im Vorfeld der Buchung von Reisekostenbelegen und mit ihrem Finanzamt klären müssen, selbst wenn die GoBD den Reisekostenbeleg in digitaler Form grundsätzlich zulässt.
Nein, Unternehmen sind nicht dazu verpflichtet, die Reisekosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen – auch wenn das in der Praxis oft der Fall ist. Sie können sogar höhere Sätze erstatten, die dann pauschal versteuert werden.
Wenn der Arbeitgeber diese Pauschalen freiwillig nicht zahlt und Entsprechendes nicht im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung vermerkt ist, können Arbeitnehmer ihre tatsächlich entstandenen Kosten in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

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